In der Übersicht
Hier erhalten Sie einen Einblick in die Beschlüsse des Marktgemeinderates Pöttmes.
Marktgemeinderatssitzung vom 13. März 2025
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, der nun vorliegenden Vorentwurfsplanung der von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR und dem Büro mayr Beratende Ingenieure PartG mbB in der Fassung vom 19.02.2025 zuzustimmen und das Büro und die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung dieses Vorentwurfs zu beauftragen.
Diese weiter ausgearbeitete Vorentwurfsplanung ist nun auch mit den Anliegern abzustimmen und danach dem Gremium bzw. dem Marktentwicklungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen wieder zu präsentieren.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 37 Gewerbe- und Industriegebiet „AM ERLENSCHLAG“ - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für den vorgeschlagenen Umgriff den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 37 Gewerbe- und Industriegebiet „AM ERLENSCHLAG“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten um dieses Projekt zu verwirklichen und die hierfür erforderlichen Fachbüros zu beauftragen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung des Industrie- und Gewerbegebietes „AM ERLENSCHLAG“ in Pöttmes - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Verwirklichung des neu geplanten Gewerbe- und Industriegebiet im Nordosten von Pöttmes die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für diesen Bereich von Pöttmes gemäß BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten um dieses Projekt zu verwirklichen und die hierfür erforderlichen Fachbüros zu beauftragen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Neuerlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Marktgemeinde Pöttmes
Das Gremium beschließt die beiliegende Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Marktgemeinde Pöttmes. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die bisherige Rechtsverordnung wird hiermit aufgehoben.
Kath. Kinderhaus St. Peter&Paul, Haushaltsplan 2025 - Zustimmung der Gemeinde
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Haushaltsplan 2025 für das Kath. Kinderhaus „St. Peter und Paul“ in Pöttmes zu.
Markt Pöttmes; Abwasserbeseitigung Pöttmes, Erneuerung Drainageleitung in der Schwedenstraße - Vergabe der Kanalbauarbeiten
Das Gremium beschließt, der Firma Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus Schrobenhausen den Auftrag für die Kanalbauarbeiten bei der Kanalerneuerung (Drainageleitung) in der Schwedenstraße in Pöttmes gemäß deren Angebot vom 24.02.2025 zu einem Angebotspreis von brutto 485.777,52 €zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Friedhof: Angebote für Urnenerdrohre
Der Marktgemeinderat beschließt, für den Friedhof Schnellmannskreuth Urnenerdrohre für Urnengräber zu verwenden und diese von der Firma WALZ (lt. Angebot) zu erwerben. Die Montage erfolgt in Eigenregie.
Ferner beschließt der Marktgemeinderat, für den Friedhof Pöttmes Urnenerdrohre samt Grabplatten von der Firma WEIHER (lt. Angebot) zu beschaffen.
Friedhof: Angebote für Urnenstelen
Das Gremium beschließt, für die Bürgerversammlung Handzell fünf Varianten der Urnenstelen der Firma WOLFF auszuarbeiten. Diese sollen in der Bürgerversammlung vorgestellt werden. Die dort von den anwesenden Bürgern mit Mehrheit beschlossene Variante soll dann umgesetzt werden.
Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors von der Firma DRÄGER für die Feuerwehr
Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Dringlichkeit die Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors von der Firma Dräger inkl. Montage und Inbetriebnahme zum Angebotspreis von 19.984,86 €. Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen.
Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf; weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausschreibung für das LF10 Gundelsdorf aufzuheben und von der Beschaffung derzeit abzusehen und später ein passendes Fahrzeug für die Feuerwehr Gundelsdorf zu beschaffen, auch unter den Gesichtspunkten einer Sammelbeschaffung durch die Bayerische Staatsregierung. Die Kosten für die Ausschreibung trägt der Markt Pöttmes.
Marktgemeinderatssitzung vom 06. Februar 2025
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes incl. Kanalsanierung - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Versicherung: Gebäude und Inhaltsversicherung
Das Gremium beschließt, die Glasversicherung für die drei genannten Gebäude (Kindergarten Spatzennest, Ärztehaus und Schule) mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Versicherungsschutz zu nehmen.
Bestätigung des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Ebenried
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Keller Christoph als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Ebenried.
Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Zach Jürgen als Ersten Kommandanten und Herrn Steiner Daniel als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen.
Jahresrechnung 2022 des Marktes Pöttmes, Feststellung der Jahresrechnung gem. 102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ festgestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Jahresrechnung 2022 des Marktes Pöttmes, Entlastung der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Zur Jahresrechnung für das Jahr 2022 wird mit dem im Beschluss vom 06.02.2025 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.
Jahresrechnung des Jahres 2023 des Marktes Pöttmes, Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 GO
Die Jahresrechnung 2023 des Marktes Pöttmes wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Schülerbeförderung: Vergabe der Schülerbeförderung für die Schulbuslinien M-Zweig Aindling
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie M-Zweig Aindling für den Zeitraum vom 10.02.2025 bis zum 31.07.2026, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, an das Busunternehmen Donaumoos Reisen Seitz GmbH, Pöttmeser Straße 169, 86669 Klingsmoos zu vergeben.
Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „NÄHE DER ECHSHEIMER STRASSE“ - Festlegung des Grundstückspreises in diesem Baugebiet
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt für die Baugrundstücke im Baugebiet „An der Echsheimer Straße“, Wiesenbach Nr. 8 folgenden Verkaufspreis und folgende hinzuzurechnenden Herstellungsbeiträge und Grundstücksanschlusskosten, welche sich immer nach der aktuell gültigen Satzung richten:
„Der Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter 230,00 €.
Mit dem vorstehenden Quadratmeterpreis von 230,00 € ist der auf das Vertragsobjekt entfallende Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff BauGB in Höhe von 80,28 €/m² pro Quadratmeter abgelöst.
Im Kaufpreis sind folgende Bestandteile enthalten:
Die vom Markt Pöttmes bereits verauslagten Herstellungsbeiträge an den Wasserzweckverband Thierhauptener Gruppe mit einem Beitrag von 1,50 €/m² Grundstücksfläche und einem Beitrag von 8,55 €/m² Geschossfläche (dies entspricht einem Geschossflächenanteil von 25 % der Grundstücksfläche).
Die Herstellungsbeiträge sind in der jeweiligen Urkunde explizit und grundstücksbezogen aufzulisten.
Die Endabrechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt nach der vollständigen Bebauung des Grundstückes durch den Wasserzweckverband Thierhauptener Gruppe.
Die vom Markt Pöttmes zu erhebenden Kanalherstellungsbeiträge mit einem Beitrag von 1,77 €/m² Grundstücksfläche und einem Beitrag von 7,32 €/m² Geschossfläche (dies entspricht einem Geschossflächenanteil von 1/3 der Grundstücksfläche).
Die Herstellungsbeiträge sind in der jeweiligen Urkunde explizit und grundstücksbezogen aufzulisten.
Die Endabrechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt nach der vollständigen Bebauung des Grundstückes durch den Markt Pöttmes.
Die Abrechnung erfolgt anhand der §§ 5 ff der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes (BGS/EWS) vom 01.03.2011, zuletzt geändert am 20.12.2016 bzw. nach der aktuell gültigen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes."
Klargestellt wird, dass die Beiträge nicht nach § 7a dieser Satzung abgelöst werden.
Die Kosten für den Regenwasserhausanschluss einschließlich Zisterne, den Schmutzwasserhausanschluss und den Wasserhausanschluss sind ebenfalls enthalten. Diese Kosten sind in der Urkunde einzeln aufzuschlüsseln.
Mobilfunkförderung - Errichtung eines Mobilfunkmasten im Ebenrieder Forst - Genehmigung des Kooperationsvertrages
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG entsprechend dem Vertragsentwurf vom 08.01.2025 zu genehmigen.
Marktgemeinderatssitzung vom 16. Januar 2025
Fortführung Nikolausmarkt
Der Marktgemeinderat beschließt, wie im Sachverhalt beraten, den Nikolausmarkt und das Adventssingen zusammenzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über Märkte der Gemeinde Pöttmes vom 05.12.2019 entsprechend anzupassen und auf einer der nächsten Sitzungen dem Gremium vorzustellen.
Renovierungsarbeiten Ratsstuben - Auftragsvergabe
Das Gremium beschließt, das Angebot des Malerfachbetriebs Hartwig in Höhe von 49.947,32 Euro anzunehmen. Die entsprechenden Kosten sind in den Haushalt 2025 aufzunehmen.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Dezember 2024
Freiwillige Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth und Wiesenbach - Ersatzbeschaffungen; Interkommunale Beschaffung von drei Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-Ls)
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Freiwilligen Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth und Wiesenbach je ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) zu beschaffen.
Die vorgestellte Beladeliste wird genehmigt und dem Büro BFG zur Ausschreibung weitergeleitet.
Die Kosten sind für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 in die Planung aufzunehmen.
Prognosemodell zur Erhebung von Infrastrukturfolgekosten auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts Gesamtörtliches Konzept Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024
a) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Gesamtörtliche Konzept „Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024“ in der vorliegenden Fassung vom 05.12.2024 zu billigen.
b)Festlegung des Infrastrukturfolgekostenbeitrags für städtebauliche Verträge in der Bauleitplanung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, einen Infrastrukturfolgekostenbeitrag für städtebauliche Verträge in der Bauleitplanung gemäß des vorher beschlossenen gesamtörtlichen Konzepts „Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024“ für die Entwicklungstranche 1 (01.01.2025 bis 31.12.2030) in Höhe von 52,00 Euro pro m² Geschossfläche festzulegen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Oberbachern Nr. 1 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE OBERBACHERN“ und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich
Vorschlag A:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Oberbachern Nr. 1 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE OBERBACHERN“ und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser beiden Bauleitplanverfahren des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes im Rahmen der Städtebauförderung - Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für 2025
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2025 mit der Maßnahme „Neugestaltung der Schwedenstraße“ zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu gemäß den Städtebauförderrichtlinien erforderlichen notwendigen Unterlagen bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Benennung der Erschließungsstraße im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „An der Echsheimer Straße“ und Widmung zur Ortsstraße
Das Gremium beschließt, der Erschließungsstraße im Baugebiet „An der Echsheimer Straße“ den Straßennamen „Am Sonnenhang“ zu geben und diese als Ortsstraße zu widmen.
Antrag auf Förderung für den Bauwagen / Jugendtreff Handzell
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Zuschussantrag Caritas-Sozialstation Aichach für die ambulante Pflege 2024
Das Gremium beschließt, der Caritas-Sozialstation Aichach einen Zuschuss für die ambulante Pflege unter folgenden Bedingungen zu gewähren:
Der Zuschuss ist nicht für Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt, sondern für:
- Häusliche Krankenpflege nach SGB V
- Pflegerische Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der Pflegeversicherung
- Beratung und Schulung der Patienten und pflegenden Angehörigen, auch Zuhause
- Gerontopsychiatrische Betreuung der Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
- Fort- und Weiterbildung
- Personalentwicklungs- und Personalverbesserungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Arbeit
Die Zuschusshöhe für das Jahr beträgt unter diesen Bedingungen und Auflagen 6.361,20 Euro für das Jahr 2024. Die überplanmäßigen Ausgaben sind über die Haushaltstelle 9000.0030 zu decken.
Erlass einer Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet des Marktes Pöttmes (Plakatierungsverordnung) Die Anlage ist dabei Teil des Beschlusses. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mobilfunkförderung - Errichtung eines Mobilfunkmasten im Ebenrieder Forst - Vergabe der Arbeiten für die Lieferung und den Aufbau eines Mobilfunkmastes inkl. Fundament, Gitterrostbühnen, Technikfundament und Kabelgräben mit Leerrohren
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Firma Fuchs Europoles GmbH aus Neumarkt den Auftrag für den Bau des Mobilfunkmasten in Pöttmes/Ebenried gemäß deren Angebot vom 11.11.2024 zu einem Angebotspreis von brutto 341.374,75 €zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. November 2024
Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Wahl und Vereidigung neuer Feldgeschworener für den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat bestellt die Feldgeschworenen
- Thomas Pohl und
- Franz Hundseder sen.
durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) auf Lebenszeit.
Bestätigung des 1. Kommandanten sowie der beiden Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes; Bestellung federführender Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Richard Hammerl zum 1. Kommandanten, Herrn Manuel Hammerl zum Ersten Kommandanten-Stellvertreter und Herrn Elmar Eisenhofer zum Zweiten Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes.
Ebenso beschließt der Marktgemeinderat Herrn Richard Hammerl durch förmliche Übertragung als federführenden Kommandanten zu bestellen.
Öffentliche Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung, Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss 2022 der öffentlichen Wasserversorgung und der Nahwärmeversorgung des Marktes Pöttmes schließt mit einer Bilanzsumme von 725.588,45 € und einem Jahresverlust von 36.682,31 € ab und wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust 2022 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Wasserversorgung und die Nahwärmeversorgung werden weiterhin insgesamt ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025; Festlegung des Hebesatzes und Erlass einer Hebesatzsatzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt folgende Hebesätze ab dem 01.01.2025:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 532 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 201 v. H.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Pöttmes (Hebesatzsatzung) vom 07.11.2024.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Straßenbenennung im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 "AN DER ECHSHEIMER STRASSE""
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Straßenbenennung im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „AN DER ECHSHEIMER STRASSE“ auf die Dezember-Sitzung zu vertagen.
Volksfest - Beauftragung neuer Festwirt / neue Namensgebung
Das Gremium beschließt, Herr Markus Kloiber soll Festwirt in Pöttmes werden. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung ein entsprechendes Vertragswerk zur Abstimmung vorzulegen.
Das Volksfest soll zukünftig den Namen „Bemasa Frühlingswiesn“ tragen.
Markt Pöttmes; Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA 01 - Genehmigung von Nachträgen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot NA 02 der Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen/Ilm vom 02.10.2024 bzgl. der Asphaltierung über die gesamte Straßenbreite grundsätzlich anzunehmen, sich jedoch (witterungsbedingt) vorzubehalten, die Ausführung der angebotenen Leistungen lediglich auf die Asphalttragschicht mit anschließendem Ankeilen der Zufahrten und Einbauten zu beschränken.
Der Einbau der abschließenden Asphaltdeckschicht kann dann auch noch bei geeigneter Witterung im darauffolgenden Jahr 2025 durch die Firma Schelle oder durch die Firma Holl im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße AIC 27 (OD Reicherstein) erfolgen.
Marktgemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2024
Breitbandausbau - Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (Bay-GibitR) - Änderung des Förderantrages
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den geänderten Förderantrag gemäß den Neuberechnungen der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt für den Markt Pöttmes 6.614.000,00 € (insgesamt 7.763.000,00 € für beide Gemeinden), der errechnete Eigenanteil für die Marktgemeinde Pöttmes beträgt hierbei nunmehr 1.344.610,00 €. Der geänderte Förderantrag soll erstellt und eingereicht werden und nach Rückmeldung der Regierung zum Maßnahmenbeginn soll die Beauftragung des Erstplatzierten gemäß dem vorangegangenen Beschluss zur Auftragsvergabe vom 21.12.2023 erfolgen. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt vorgesehen werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.
Feuerwehrangelegenheiten: Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf - interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ried - Genehmigung der Beladeliste
Der MGR Pöttmes genehmigt die Beschaffung des LF10 für die FFW Gundelsdorf mit der Mindestbeladung. Hierzu wird der fünfte Atemschutzträgerplatz, die Halterung für die Haspel sowie der permanente Allradantrieb genehmigt. Die Zusatzbeladung soll in der Kommandantenversammlung mit allen Feuerwehren gemeinsam besprochen und beraten werden. Zusatzbeschaffungen sollten im Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen werden.
Schulverwaltung: Beschluss über die 1:1 Digitalaussattung und weitere digitale Förderungen an Schulen
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot Nr. 02-1194665 vom 20.09.24 für den IPadmananger und die Jahreslizenz in Höhe von 30,00 € brutto pro Lizenz anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere mit der Grund- und Mittelschule zu veranlassen. Die Beschaffung ist zwingend im Januar vorgeschrieben. Die Mittel sind daher im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen.
Schulverwaltung: Weitere Förderungen zur Kenntnisnahme
Zur Kenntnis genommen
Antrag der Bürgerblock-Fraktion - Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der von-Gumppenberg-Straße Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Antrag der Bürgerblock-Fraktion für eine Tempo 30 Zone in der von-Gumppenbergstraße im Bereich der Hausnummer 29 bis Hotel Reidinger zu. Bei Ablehnung soll die Variante mit einer zeitlichen Begrenzung von 7:00-17:00 Uhr erneut beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftrag die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Volksfest Pöttmes - Ernennung von Christian Vetter zum Volksfestreferenten
Der Markt Pöttmes möchte auch im Jahr 2025 ein Volksfest abhalten. Zu diesem Zweck bestimmt das Gremium GR Christian Vetter zum Volksfestreferenten. Seine bisherige Referententätigkeit bleibt davon unberührt. Die Arbeitsgruppe soll in seiner jetzigen Besetzung Bestand haben.
Beauftragung freiberufliche Leistungen und Funktion "Marktmeisterin" ab 01.01.2025; Beratungsvertrag - Änderung
Der Marktgemeinderat Pöttmes, stimmt dem Beratervertag 2025 nach dem Entwurf vom 10.10.2024 für Eventplanung und Organisation für die im Leistungszeitraum ab 01.01.2025 stattfindenden kommunalen Märkte bzw. Veranstaltungen und Wochenmarkt durch Frau Carmen Koller zu. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2025 und verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate.
Der Beratervertrag 2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Vertragsgegenstand 1.1 muss angepasst werden. Die Festivitäten zu 700 Jahre Markt Pöttmes werden durch das Marktfest ersetzt.
Frau Carmen Koller wird für den entsprechenden Leistungszeitraum der Titel und die Funktion der „Marktmeisterin“ übertragen.
Marktgemeinderatssitzung vom 19. September 2024
Nachbesetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Daxberggruppe
Das Gremium bestellt Herrn Nikolaus Schmaus als Vertreter für Sebastian Flierl in die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Daxberggruppe.
Bestellung der bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen als Notkommandanten
Der Marktgemeinderat beschließt die Bestellung von Herrn Jürgen Zach als Notkommandant und Herrn Daniel Steiner als stellvertretenden Notkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2024/2025
Das Gremium stimmt der von der Verwaltung aufgestellten beiliegenden Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHACHT"
b.) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 „SONDERGEBIET FREIFLACHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHACHT“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 19.09.2024 zu billigen.
c.) Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgenden
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL"
b.) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 „SONDERGEBIET FREIFLACHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 19.09.2024 zu billigen.
c.) Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgenden
Antrag auf Übernahme der Organisation des Volksfestes Pöttmes durch den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt ein grundsätzliches Bekenntnis zum Volksfest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fraktionsvertreter zu einem Gespräch einzuladen und dem MGR das Ergebnis in der Sitzung am 10.10. vorzustellen.
Marktgemeinderatssitzung vom 23. Juli 2024
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Aussagen des LEP bzgl. „Erhalt freier Landschaftsbereiche“ redaktionell zu aktualisieren.
Billigungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 mit der heute beschlossenen redaktionellen Anpassung zu billigen.
Feststellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 festzustellen.
Die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth dem Landratsamt Aichach- Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.
Bürgerantrag - Errichtung eines Fuß- bzw. Radweges parallel zur Vereinsheimzufahrt SV Echsheim-Reicherstein
Das Gremium beschließt die Zulässigkeit des Bürgerantrages zur Errichtung eines Geh- und Radweges parallel zur Vereinseinfahrt SV Echsheim-Reicherstein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat innerhalb von drei Monaten wieder vorzulegen.
Feuerwehrangelegenheiten: Grundsatzbeschluss über die vorzeitige Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf - interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Merching und Ried
Der Marktgemeinderat beschließt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der vorzeitigen Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (Förderantrag bei der Regierung von Schwaben, Planung der Haushaltsmittel, Beauftragung eines Planungsbüros, usw.) in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Merching und Ried zu verfolgen.
Kindergartenbus Kita-Jahr 2024/2025 - Information Vergabe
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, alle Kinder im Gemeindegebiet mit dem eigenen Kindergartenbus zu befördern.
Marktgemeinderatssitzung vom 03. Juli 2024
Sanierung der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Präsentation Ergebnisse Raumfunktionsbuch und Machbarkeitsstudie
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für die weiteren Planungen die Variante 1 der Machbarkeitsstudie zu verfolgen.
Offene Ganztagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Vertragsentwurf
Der Marktgemeinderat stimmt den Vertragsabschlüssen mit der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und an der Mittelschule, mit der Anlage 1 Vertrag OGS Grundschule Pöttmes Kosten- und der Anlage 1 Vertrag OGS Mittelschule Pöttmes Kosten- und Finanzierungsplan, zu.
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) - Grundsatzbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, im Rahmen der vergabe- und tarifrechtlichen Vorgaben, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings beim Markt Pöttmes einzuführen. Neben der Überlassung der Fahrräder (inkl. Zubehör) an berechtigte Mitarbeiter/ -innen auch zur privaten Nutzung sollen auch Versicherungs- und Serviceleistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung abrufbar sein.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG und des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, wie in den Nummern 5, 6 und 7 der Sitzungsvorlage dargestellt, beauftragt.
Bauhof Pöttmes - Ersatzbeschaffung für U400 mit Mähkombination_Nachbearbeitung
Das Gremium beschließt, der Fa. Wilhelm Mayer aus Gersthofen, den Auftrag zur Lieferung des Mercedes Benz Unimog U430 Classic – Euro 6, nach deren Angeboten Nr. pött064 zu einem Gesamtpreis von 234.505,84 € Brutto, abzüglich des vereinbarten Sonderrabatts von 1.785 € Brutto, zu erteilen.
Der Erwerb der Dücker Mähkombination, wie in der Sitzung am 06.06.2024 bereits beschlossen, sollte so umgesetzt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 "AN DER ECHSHEIMER STRASSE" - Genehmigung von Nachträgen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot der Firma BGS Erd- & Straßenbau GmbH aus Ingolstadt vom 07.05.2024 zu genehmigen und die angebotenen Leistungen zur Entsorgung des PAK belasteten Asphaltaufbruchs in Hohe von brutto 22.752,04 Euro zu beauftragen.
Weiter sollen die durch den PAK-haltigen Asphaltaufbruch entstehenden Mehrkosten bei der Entsorgung dem Landkreis Aichach-Friedberg, als Eigentümer der Kreisstraße AIC 28, aus dem dieser Aufbruch entstammt, in Rechnung gestellt werden.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Hohe von 22.752,04 € bei der HH-Stelle 6327.9510. Die notwendigen Mittel sollen van HH-Stelle 1.6301.9510 entnommen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 06. Juni 2024
Heimatmuseum - Vorstellung weitere Vorgehensweise
Das Gremium beschließt, dem neuen Kostenrahmen für das Heimatmuseum zur Umsetzung einer Multifunktionalen Bildungs- und Begegnungsstätte mit integriertem Museumskonzept in Höhe von rund 500.000 Euro zuzustimmen. Der Anteil der Gemeinde beträgt dabei rund 250.000 Euro. Diese sind nach der jetzigen Planung auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 aufzuteilen. Zwingende Voraussetzung für die Umsetzung ist die Förderung durch das LEADER Programm.
Gemeindejugendpflege; Vorstellung Jahresplanung und Jahresbericht
Jugendparlament Pöttmes; Vorstellung Jahresplanung
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) des Marktes Pöttmes. Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.12.2017 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Pöttmes (Friedhofsgebührensatzung - FGS)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Friedhofsgebührensatzung des Markt Pöttmes (Friedhofsgebührensatzung – FGS). Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2022 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Bürgerantrag nach Art. 18b GO über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf
Das Gremium beschließt, die Planung der beiden Bushaltestellen an der Flurnummer 253/27, Gemarkung Gundelsdorf und Flurnummer 161/0, Gemarkung Gundelsdorf.
Jahresrechnung des Jahres 2022 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt den Rechenschaftsbericht vom 13.05.2024 zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2022 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2022 gemäß der Anlage 9 „Überschreitungen“ werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Sanierung des Durchgangs und der Durchfahrt beim Unteren Torbogen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Fa. Malerfachbetriebe Hartwig mit den Instandsetzungsarbeiten des Durchgangs und der Durchfahrt zum Gesamtpreis von 43.078,84 € brutto und der Option A3.06 (Mineralische Armierschicht zum Nettopreis von 4.457,15 €) zu beauftragen.
Bauhof Pöttmes - Ersatzbeschaffung für U400 mit Mähkombination
Das Gremium lehnt ab einen Mercedes Benz Unimog U430 Classic – Euro 6 in Kombination mit der Dücker Mähkombination Typ DUA 800 MK 25 zu beschaffen. Der Marktgemeinderat beschließt die Dücker Frontmähkombination Typ DUA 800 MK 25 zu einem Preis von 119.420,07 € brutto zu beschaffen.
Marktgemeinderatssitzung vom 02. Mai 2024
Versicherung: Elementarschadenversicherung für Gebäude und Inhalt
Das Gremium beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Abgrabungsgenehmigung Richard Schulz Tiefbau GmbH - Klageverfahren, weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, an der Klage festzuhalten.
Jahresrechnung des Jahres 2022 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Sanierung der KA Pöttmes und Auflassung der KA Grimolzhausen - Sachstand
Zur Kenntnis genommen.
Vorstellung der Straßenzustandsbewertung und des Straßenkatasters
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Namensgebung Mini-Kita in Handzell
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der neuen Kindertageseinrichtung der Name „Mini-Kita Rotkehlchen“ gegeben werden soll.
Abwasserbeseitigung Pöttmes-Vergabe Klärschlammentwässerung und -entsorgung
Das Gremium beschließt, die Firma Emter aus Altenstadt mit der Klärschlammentwässerung zum Preis von 8,20 €/m³ mit anschließender thermischer Verwertung zum Preis von 125,00 €/to für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2026 zu beauftragen.
Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA01
- Nachtragsangebot zweilagige Asphalttragschicht
- Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot anzuerkennen und den Auftrag zur Erstellung einer zweilagigen Asphalttragschicht an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen/Ilm zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 11. April 2024
Heimatmuseum - Vorstellung weitere Vorgehensweise
Der derzeitige Stand des Projektes wird anhand einer Präsentation vorgestellt.
Vorstellung Arbeit Asylkreis
Vorstellung des Bazars Pöttmes und der Arbeit des Asylkreises.
Beschluss über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit allen Anlagen und Bestandteilen (siehe Bekanntmachung Marktbote 05/2024)
Feuerwehrangelegenheiten - Freiwilliger Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Pöttmes und Schorn; Bildung der Löschgruppe Schorn
Der Bildung der Löschgruppe Schorn und dem freiwilligen Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Pöttmes und Schorn gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 BayFwG wird zugestimmt.
Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG), 1. Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Pöttmes vom 14.10.2020
Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.10.2020 zu erlassen.
Smart City - Einführung Inno.Live / LVN, hier Eissensoren und Hundetoiletten
Das Gremium beschließt, die Anschaffung von elf Hundetoiletten für den Kernort Pöttmes. Das Thema ist in den Bürgerversammlungen noch vorzustellen. Vielleicht gibt es auch in den Ortsteilen noch Bedarf an Hundetoiletten. Der Marktgemeinderat beschließt, die Anschaffung von vier Eismeldern abzulehnen.
Historisches Marktfest Festlegung der Eintrittspreise / Festlegung der Vergütung Gutscheine
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Eintrittspreise für das Historische Marktfest:
- Ohne Gewandung: 9,00 Euro (alt: 7,00 Euro)
- Mit Gewandung: 7,00 Euro (alt: 5,00 Euro)
- Kinder bis 1,20 m: frei
- Kinder ab 1,20 m: 3,00 Euro (alt: 3,00 Euro)
- Nur Sonntag: 5,00 Euro (alt: 4,00 Euro)
Es werden Essensgutscheine mit einem Wert von 10,00 € ausgegeben werden.
Folgende Getränkepreise gelten für das Historische Marktfest:
- Maß Bier/Radler: 7,30 €
- Halbe Bier: 3,80 €
- Pils: 2,80 €
- Sprizz: 5,00 €
- Alkoholfreie Getränke 0,5 l: 2,80 €
Marktgemeinderatssitzung vom 07. März 2024
Erlass der sechsten Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Das Gremium beschließt, die sechste Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes ab 01.09.2024 zu erlassen. Die Steigerung soll in allen Buchungskategorien jeweils 5 % plus Rundung mit einer 10 % Steigerung betragen. Die Gebühr für die Ferienbetreuung im Hort soll um 30 % erhöht werden.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 32, Fl.Nr. 149, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 32, Flur Nr. 149, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 50, Fl.Nr. 212, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 50, Flur Nr. 212, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 64, Fl.Nr. 193, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 64, Flur Nr. 193, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 34, Fl.Nr. 161, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 34, Flur Nr. 161, Gmkg. Reicherstein als Wildbrücke freizuhalten und nicht einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 38, Fl.Nr. 158, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 38, Flur Nr. 158, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 48, Flur Nr. 184, Gmkg. Reicherstein als Wildbrücke freizuhalten und nicht einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, eine Teilfläche des öffentlichen Feldwegs RE 48, Flur Nr. 184, Gemarkung Reicherstein von der Abzweigung an der nordwestlichen Ecke der Flur Nr. 180 bis zur Einmündung in die Flur Nr. 182 einzuziehen.
Bürgerantrag nach Art. 18b GO über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf
Das Gremium beschließt die Zulässigkeit des Bürgerantrags über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat innerhalb der nächsten drei Monaten wieder vorzulegen.
Marktgemeinderatssitzung vom 15. Februar 2024
Feuerwehrbedarfsplan - Anpassung Fahrzeugbeschaffung an neue Gegebenheiten
Auf Grundlage des Konzepts, wird die Verwaltung beauftragt, die Anschaffung der drei TSF-L für Schnellmannskreuth, Handzell und Wiesenbach im Jahr 2024 zu beginnen. Im Jahr 2025 soll dann die Fahrzeugbeschaffung des LF10 für Gundelsdorf erfolgen und im Jahr 2026 für Pöttmes mit dem LF20 begonnen werden. Die Kosten sind in den nächsten Haushaltjahren zu berücksichtigen.
Bestattungswesen - Friedhofsgebührenkalkulation 2022-2024 (Neukalkulation) - Festlegung Kostendeckungsgrad
Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Als Gebühr für die Grabnutzung wird ein Kostendeckungsgrad von 100 % festgelegt. Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle (Kapellennutzung, Verabschiedungsraum und Kühlraum) werden mit einem Kostendeckungsgrad von 100% erhoben.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes - Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes - Entlastung der Jahresrechnung
Zur Jahresrechnung für das Jahr 2021 wird mit den im Beschluss vom 15.02.2024 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.
Abgrabungsgenehmigung Richard Schulz Tiefbau GmbH - weitere Vorgehensweise
Der Markt Pöttmes erhebt Klage gegen das Abgrabungsrecht. Für die nächste Marktgemeinderatssitzung ist ein Rechtsbeistand und ein geologisches Fachbüro zu beauftragen, um die weitere Vorgehensweise mit dem Gremium zu erörtern. Die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch mit Herrn Baron von Gumppenberg, der Fa. Richard Schulz, den Fraktionssprechern und allen Bürgermeistern zu organisieren.
Einstellung einer Küchenhilfe im Kinderhaus Spatzennest
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für das Kinderhaus Spatzennest zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfe mit 12,5 Wochenstunden in EG 2 einzustellen.
Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung für die Grundschule Pöttmes
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kurzgruppe des offenen Ganztagsangebots bis 14.00 Uhr in der Grundschule Pöttmes einzurichten.
Wasserversorgung Pöttmes - Einführung und Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler - Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Fa. Kamstrup A/S aus Mannheim den Auftrag zur Beschaffung von digitalen Wasserzählern inkl. der notwendigen Hard- und Software (Ready und ALD), sowie der Kosten für die Inbetriebnahme gemäß deren Angeboten vom 09.01.2024 zu einem Gesamtpreis von netto 75.128,87 Euro zuzüglich MwSt, zuzüglich der jährlich anfallenden Lizenzgebühren, zu erteilen.
Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA 02, Erneuerung MW-Kanal in der Kreisstraße AIC 27 - Vergabe der Kanalbauarbeiten
Der Marktgemeinderat beschließt, der Firma Schneider aus Tandern den Auftrag für die Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler BA2, Erneuerung des Mischwasserkanals in der Kreisstraße AIC 27 und AIC 28 gemäß deren Angebot vom 23.01.2024 zu einem Angebotspreis von brutto 647.106,53 €zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Marktgemeinderatssitzung vom 18. Januar 2024
Anpassung der Vergütung von Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Vergütung für alle Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) ab 01.09.2024 auf monatlich
715,00 € brutto festzulegen.
Instandsetzung des Unteren Tors - Beauftragung von zusätzlichen Leistungen
Das Gremium beschließt, die Fa. Hartwig, Pöttmes mit den zusätzlichen Leistungen bei den Malerarbeiten zum Gesamtpreis von 26.132,04 €, die Firma Roßkopf, Pöttmes mit den Fensterläden zum Preis von 4.462,50 € und die Fa. Veit, Pöttmes mit den Dacharbeiten zum Preis von 1.652,48 € zu beauftragen und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 32.000 € bei der Haushaltsstelle 0.8801.5000 zuzustimmen. Die Deckung soll über die HH.-St. 0.7000.6495 erfolgen.
Gebäudewertermittlung für den Markt Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Änderungen der Versicherungs- und Beitragssummen gemäß der Anlage „Wertermittlung“ zuzustimmen.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2021 gemäß der Anlage „Überschreitungen“ werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Öffentliche Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung, Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 der öffentlichen Wasserversorgung und der Nahwärmeversorgung des Marktes Pöttmes schließt mit einer Bilanzsumme von 724.742,97 € und einem Jahresverlust von 37.304,78 € ab und wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust 2021 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wasserversorgung und die Nahwärmeversorgung werden weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Vergleichsberechnung zwischen Eigen- und Fremdleistung bei der Gebäudereinigung
Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebäudereinigung weiterhin durch eigenes Personal durchzuführen.
Ausbau des Dachgeschosses des Rathauses Pöttmes - Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, die weiteren Planungen und die Beratung zum Ausbau des Dachgeschosses des Rathauses an den Bauausschuss zu übergeben.
Zuschussanträge FC Gundelsdorf zwecks Sanierungen
Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss übergeben. Dort soll auch über eine allgemeine Richtlinie beraten werden, wie in Zukunft mit solchen Fällen, bei denen es keine Förderung über den BLSV gebe, verfahren wird.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbegebiet Pöttmeser Straße I" mit gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB`s gem. § 4 Abs.1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Pöttmeser Straße I“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt.
Beauftragung freiberufliche Leistungen und Funktion "Marktmeisterin" ab 01.01.2024; Beratungsvertrag
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Beratervertrag 2024 für Eventplanung und Organisation für die im Leistungszeitraum ab 01.01.2024 stattfindenden kommunalen Märkte bzw. Veranstaltungen und Wochenmarkt durch Frau Carmen Koller zu. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Der Beratervertrag 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Frau Carmen Koller wird für den entsprechenden Leistungszeitraum der Titel und die Funktion der „Marktmeisterin“ übertragen.
Sanierung der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, die Turnhalle sowie die Verkehrsführung bei der Erstellung einer funktionalen Machbarkeitsstudie auf Grundlage des erarbeiteten Pädagogischen Raumfunktionsbuches durch die Firma LernLandSchaft mit einzubinden.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021, Verwaltungsbericht - Behandlung von Prüfungsfeststellungen
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Verwaltungsbericht zur örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2021 zur Kenntnis und sieht die Prüfungsfeststellungen und Prüfungsbeanstandungen bis auf die Thematik mit der Erhöhung der Hundesteuer damit als aufgeklärt an. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 kann in der nächsten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates beschlossen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2023
Feuerwehrangelegenheiten: Übernahme aller Kinderfeuerwehren im Gemeindegebiet Pöttmes in die gemeindliche Feuerwehr
Der Marktgemeinderat beschließt, alle Kinderfeuerwehren in die gemeindliche Feuerwehr zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinderfeuerwehr in der Satzung des jeweiligen Feuerwehrvereins verankert ist.
Feuerwehrangelegenheiten: Grundsatzbeschluss über die Absicherung von Veranstaltungen durch die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet Pöttmes
Der Marktgemeinderat erteilt hiermit bis auf Weiteres Zustimmung nach Art. 7a Satz 2 ZustGVerk zur Absicherung von Veranstaltungen durch die Freiwilligen Feuerwehren des Gemeindegebietes Pöttmes.
Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG), 1. Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Pöttmes vom 14.10.2020
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und sich zu informieren wie Hundemeuten in anderen Gemeinden besteuert werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 329 der Gemarkung Schnellmannskreuth, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Änderung der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth für die Flur Nr. 329 (TF), gemäß BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Namensänderung Kinderhaus "Wurzelkinder" zu Kneipp-Kinderhaus "Kleine Eule"
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Kinderhaus „Wurzelkinder“ ab 01.01.2024 in das Kneipp-Kinderhaus „Kleine Eule“ umzubenennen und das Logo dementsprechend anzupassen.
Anpassung der Vergütung von Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Vergütung für alle Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) ab 01.09.2024 auf monatlich 715,00 € brutto festzulegen.
Instandsetzung des Unteren Tors - Beauftragung von zusätzlichen Leistungen
Das Gremium beschließt, die Fa. Hartwig, Pöttmes mit den zusätzlichen Leistungen bei den Malerarbeiten zum Gesamtpreis von 26.132,04 €, die Firma Roßkopf, Pöttmes mit den Fensterläden zum Preis von 4.462,50 € und die Fa. Veit, Pöttmes mit den Dacharbeiten zum Preis von 1.652,48 € zu beauftragen und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 32.000 € bei der Haushaltsstelle 0.8801.5000 zuzustimmen. Die Deckung soll über die HH.-St. 0.7000.6495 erfolgen.
Marktgemeinderatssitzung vom 09. November 2023
Quartiersmanagment - Wohnen im Alter
Der Marktgemeinderat begrüßt das Modell eines seniorengerechten Quartiersmanagements und beauftragt die Verwaltung konkrete Schritte hierzu einzuleiten. Genaue Maßnahmen bzw. Förderanträge sollen aber erst in einer kommenden Sitzung beschlossen werden.
Haus der Begegnung - weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, das Projekt „Haus der Begegnung“ als LEADER gefördertes Projekt zu beenden. Stattdessen stimmt das Gremium dem Plan zu, hier zusammen mit der Schule/Jugendpfleger projektbezogene Maßnahmen im Rahmen der Berufsorientierung/Jugendförderung durchzuführen, welche der Ertüchtigung des Gebäudes dienen. Der finanzielle Aufwand findet Eingang in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2024.
Soll-Ist-Abgleich Umweltbericht 2009 - Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen und diese dann mit dem ursprünglichen Auftrag aufzubereiten.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Grimolzhausener Straße“ der Stadt Schrobenhausen für den Ortsteil Sandizell - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Grimolzhausener Straße“ der Stadt Schrobenhausen für den Ortsteil Sandizell nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 33 „SO Solarpark Achhäuser I“ und 7. Änderung des FNP der Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Achhäuser I“ mit gleichzeitiger 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 37 „SO Solarpark Untermaxfeld II“ und 8. Änderung des FNP der Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Untermaxfeld II“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2023/2024
Das Gremium stimmt der von der Verwaltung aufgestellten Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu.
Zuschussantrag Caritas-Sozialstation Aichach für die ambulante Pflege 2023
Das Gremium beschließt, der Caritas-Sozialstation Aichach einen Zuschuss für die ambulante Pflege unter folgenden Bedingungen zu gewähren: Der Zuschuss ist nicht für Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt, sondern für
- Häusliche Krankenpflege nach SGB V
- Pflegerische Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der Pflegeversicherung
- Beratung und Schulung der Patienten und pflegenden Angehörigen, auch Zuhause
- Gerontopsychiatrische Betreuung der Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
- Fort- und Weiterbildung
- Personalentwicklungs- und Personalverbesserungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Arbeit
Die Zuschusshöhe für das Jahr beträgt unter diesen Bedingungen und Auflagen 6.363,00 Euro für das Jahr 2023.
Zuschussantrag des Kath. Pfarramt St. Peter und Paul für die Sanierung und Restaurierung der Kirchturmuhr an der Kirche in Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dem Kath. Pfarramt St. Peter und Paul aufgrund dessen Schreibens vom 21.09.2023, einen Zuschuss in Höhe von 21.967,40 € für die Sanierung der Kirchturmuhr an der Pfarrkirche in Pöttmes zu gewähren.
Bewilligung überplanmäßiger Mittel bei verschiedenen Haushaltsstellen
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt die bisher bei den Haushaltstellen 2150.5400 und 7000.6340 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 187.626,27 € mit dem Ausgabenstand vom 30.10.2023. Die Deckung ist über die Haushaltstelle 9000.0030 gewährleistet. Zusätzlich sollen auch die in diesem Haushaltsjahr auf diesen beiden Haushaltsstellen noch anfallenden überplanmäßigen Ausgaben bewilligt werden.
Grundstücksangelegenheiten: Einführung einer Verlängerungsgebühr beim Bauzwang
Das Gremium beschließt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 €, für die Verlängerung eines Bauzwanges um ein Jahr, vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates, zu verlangen.
Sanierung der öffentlichen Feldwege Flur Nr. 92 Heuweg und Flur Nr. 127 Grundweg der Gemarkung Osterzhausen - Vergabe der Straßenbauarbeiten
Das Gremium beschließt, die Fa. Schweiger GmbH aus Altomünster mit der Sanierung der beiden öffentlichen Feldwege Flur Nr. 92 Heuweg und Flur Nr. 127 Grundweg der Gemarkung Osterzhausen zu einem Gesamtpreis von 61.617,61€ Brutto zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Kooperationsvertrag für Tagespflegepersonen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Kooperationsvertrag mit Franziska Rank für den Zeitraum von 01.09.2023 bis 30.09.2026 abzuschließen.
Instandsetzung des Unteren Tors
Der Marktgemeinderat Markt Pöttmes beschließt, die Fa. Malerfachbetrieb Hartwig mit den Instandsetzungsarbeiten vom Unteren Tor zum Gesamtpreis von 41.221,98 € brutto zu beauftragen und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2023
Jugendparlamentsatzung - JuPaS - Satzungsänderung
Das Gremium beschließt die Satzung für das Jugendparlament der Marktgemeinde Pöttmes, welche am 01.11.2023 in Kraft tritt. Diese ist als Anlage Teil des Beschlusses. Weiterhin wird beschlossen, dass die gleichlautende Satzung vom 15.10.2020 außer Kraft gesetzt wird.
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg;
- Informelle Anhörung zu Suchräumen
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt die informelle Anhörung zu Suchräumen des Regionalen Planungsverbandes Augsburg zur Kenntnis und beschließt, den Regionalen Planungsverband im Rahmen dieser informellen Anhörung darauf hinzuweisen, dass für die weitere Eingrenzung der Suchräume zuallererst die bestehenden, bereits im Jahr 2012 durch den Markt Pöttmes ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Windkraft (Rechtskräftig mit Bekanntmachung vom 16.11.2012) endlich anzuerkennen und auch dementsprechend zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die von Ihnen vorgesehenen vorliegenden Suchräume aktuell der rechtskräftigen 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des MarktesPöttmes widersprechen, welche am 16.11.2012 rechtsverbindlich bekannt gemacht wurde und zwei Konzentrationsflächen für Windenergienutzung mit insgesamt ca. 170 ha ausweist, welche auch eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten. Demnach wären nach derzeitiger Gesetzeslage gar keine weiteren Windenergieflächen auf dem Gemeindegebiet des Marktes Pöttmes möglich. Falls, wider Erwarten, hierzu jedoch noch weitere Suchräume erforderlich werden sollten, teilen wir Ihnen hiermit mit, dass die hier vom RPV gewählten Abstände zu allen Siedlungsflächen (W, MD, MI, etc.) als nicht ausreichend erachtet werden und mindestens 1.000 m betragen müssen. Auch bei den Abständen zur Wohnbebauung im Außenbereich ist mindestens die optisch bedrängende Wirkung (gem. § 249 Abs. 10 BauGB), d. h. mindestens 2 x H, zu beachten. Auch weisen wir vorsorglich noch darauf hin, dass bei der vorliegenden Planung, die, den Markt Pöttmes betreffenden Suchräume Nr. 163, 168, 178, 184, 185 und 190, sich komplett im Dichtebereich der Kategorie 2 für den Rotmilan befinden. Der Markt Pöttmes fordert den Regionalen Planungsverband hiermit auf, dies aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ausreichend zu würdigen und dementsprechend zu berücksichtigen. Auch sind in einigen Bereichen der vom RPV vorgeschlagenen Suchräume die vorhandenen Schutzgebiete des Marktes Pöttmes (z. B. Erholungsgebiet Gumppenberg) sowie sonstige schützenswerte Gebiete, wie das Donaumoos (größtes Niedermoor Süddeutschlands) in keiner Weise berücksichtigt.
Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von vier Doppelhäusern, Flur Nr. 1685, Gemarkung Pöttmes
Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 32, Fl.Nr. 149, Gem. Reicherstein
Es wird beschlossen, den öffentlichen Feldweg RE 32, Flur Nr. 149, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 34, Fl.Nr. 161, Gem. Reicherstein
Der Marktgemeinderat beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 34, Flur Nr. 161, Gmkg. Reicherstein auf der Teilfläche von der Einmündung des Feldwegs RE 33, Flur Nr. 161 Gemarkung Reicherstein bis zur Einmündung in den Weg Hagelgasse Flur Nr. 172 Gemarkung Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 38, Fl.Nr. 158, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 38, Flur Nr. 158, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Es wird beschlossen, den öffentlichen Feldweg RE 48, Flur Nr. 184, Gmkg. Reicherstein auf der Teilfläche von Westgrenze der Flur Nr. 180 Gemarkung Reicherstein bis zur Einmündung in den Weg Hagelgasse Flur Nr. 172 Gemarkung Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 50, Fl.Nr. 212, Gem. Reicherstein
Der Marktgemeinderat beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 50, Flur Nr. 212, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 64, Fl.Nr. 193, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 64, Flur Nr. 193, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Verlängerung des Car-Sharing Standortes Mikar
Der Firma Mikar soll signalisiert werden, dass der Markt Pöttmes an der Weiterführung des Vertrages für das Carsharing interessiert sei, jedoch ohne die Kostenbeteiligung in Höhe von 2900,00 Euro (netto) für die nächsten 4 Jahre.
Bewerbung auf Bauplätze
- Einführung einer Bearbeitungsgebühr bzw. Kaution
Der Marktgemeinderat beschließt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € von jedem Bewerber zu verlangen. Die Bewerbung wird erst nach Zahlung dieser Gebühr anerkannt. Bei Nichtzuschlag wird die Gebühr wieder an den Bewerber zurückerstattet. Bei Zuschlag wird die Gebühr nach Abschluss des Kaufvertrages erstattet. Sollte kein Kaufvertrag zu Stande kommen, wird die Gebühr einbehalten. Sollte nach Jahren der Bauplatz zurückgegeben werden, wird die Gebühr von 250,00 € vom Kaufpreis, welchen die Gemeinde zu zahlen hat, abgezogen. Die Bearbeitungsgebühr wird in das Bewerbungsformblatt mitaufgenommen.
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 (3) Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden.
- Der Marktgemeinderat beschließt die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden
Antrag auf Benennung des Eigentümerwegs zum Grundstück Flur Nr. 18, Gemarkung Echsheim
Das Gremium beschließt, den Antrag abzulehnen.
Lehm-, Kies- und Sandabbau einschließlich Rekultivierung auf Flur Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes durch die MT Umwelt GmbH
- Sachstandsbericht
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Erneuerung der Verrohrung des Lamprechtsbachs im Bereich Schießstatt - Sachstandsbericht
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Grundstücksangelegenheiten:
Errichtung eines neuen Wertstoffhofes in Pöttmes durch den Landkreis Aichach-Friedberg
- Abschluss eines Vertrages mit dem Landkreis Aichach-Friedberg und Übernahme anteiliger Pachtkosten
Der Marktgemeinderat beschließt, gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Marktentwicklungsausschusses, die neue Wertstoffsammelstelle gemeinsam mit dem Landkreis Aichach-Friedberg, auf der am besten dafür geeigneten, Fläche Flur Nr. 1234/6 der Gemarkung Pöttmes einzurichten und die dafür vorbereiteten Verträge mit dem Landkreis und dem Herrn Kopold abzuschließen. Die mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage soll bei der weiteren Planung der Wertstoffsammelstelle berücksichtigt bzw. überprüft werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 14. September 2023
Beitritt des Marktes Pöttmes zum Projekt der geplanten Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im Donaumoos
Das Gremium beschließt, dass der Markt Pöttmes dem ILE Donaumoos beitritt
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes
Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27- Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes
Das Gremium beschließt, die beiliegende Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 zu genehmigen und noch möglichst im Jahr 2024 mit der Durchführung dieser Maßnahme zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes
Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Abschluss einer Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
Das Gremium beschließt, die beiliegende Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn des Landkreises Aichach-Friedberg mit dem Markt Pöttmes vom 17.08.2023 zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 zu genehmigen und noch möglichst im Jahr 2024 mit der Durchführung dieser Maßnahme zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2022
Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2022 für den Markt Pöttmes eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.
Bewilligung überplanmäßige Mittel HHSt.4641.7060 "Betriebskostenzuschuss an den Kindergarten St. Peter und Paul"
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 59.732,73 € bei der HH-Stelle 4641.7060. Die notwendigen Mittel sollen von der HH-Stelle 9000.0030 entnommen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 25. Juli 2023
Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Pöttmes Nr. 39 „NÄHE NEUBURGER STRASSE“ - Billigung des Entwurfs
Das Gremium beschließt, den vom Büro OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, Augsburg ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 39 „NÄHE NEUBURGER STRASSE“ in der Fassung vom 25.07.2023 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „WINDKRAFT BRAND“ der Gemeinde Holzheim - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegte Planung nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans „WINDPARK BRAND“ der Gemeinde Holzheim vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieses Bauleitplanverfahrens bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holzheim für den Bereich des Bebauungsplans „WINDKRAFT BRAND“
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegte Planung nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen gegen die geplante Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil-FNP-Änderung Windkraft) für den Bereich des Bebauungsplans „WINDPARK BRAND“ der Gemeinde Holzheim vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieses Bauleitplanverfahrens bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Abwasserbeseitigung Pöttmes; Kanalsanierung im Ortsbereich von Reicherstein - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung weiter, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, dass die Kanalsanierung im Ortsteil Reicherstein baldmöglichst, kostengünstig und regelkonform durchgeführt werden kann und der baldmöglichste Ausbau der Kreisstraße AIC 27 dadurch möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Lehm-, Kies- und Sandabbau einschließlich Rekultivierung auf Flur Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes durch die MT Umwelt GmbH - Sachstand und Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg
Der Marktgemeinderat beschließt, das Gesprächsangebot des LRA Aichach-Friedberg gerne anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen diesbezüglichen Termin gemeinsam mit den Vertretern einer jeden Fraktion und dem Ersten Bürgermeister zu vereinbaren.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz–WPG) - Sachstand
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Breitbandausbau - Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)- Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung mit Kostenschätzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung zur Kenntnis und beschließt für die förderfähigen Bereiche im Gemeindegebiet das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau mittels Glasfaser in jedes Gebäude zu starten. Folgende Erschließungsgebiete sollen ausgeschrieben werden:
-alle förderfähigen Anschlüsse
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt ca.1,63 Mio €. Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung wird vorsorglich eine Deckelung von 7,6 Mio € angegeben. Die Firma Corwese GmbH wird beauftragt, das Auswahlverfahren durchzuführen (Stufe2 für 4.550 € netto – lt. Angebot vom 23.03.2023). Zusätzlich wird die juristische Begleitung für die EU-weite Ausschreibung mit beauftragt.
Beschaffung eines TSF-W für die FFW Pöttmes - Vergabe der Leistungen
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes beschließt, den Auftrag der Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Pöttmes mit einer Gesamtinvestition von 339.475,11 €wie folgt durchzuführen:
- Los 1 (Fahrgestell/Aufbau): Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zum Angebotspreis von 292.978,00 €
- Los 2 (Beladung): Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 27.759,25 €
- Los 3 (Tragkraftspritze): Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 18.737,86 €
Der Freistaat Bayern fördert diese Neubeschaffung mit einem Zuschuss in Höhe von 59.280 €, (vorher 45.600 € lt. Zuwendungsbescheid), da zum 01.07.2023 die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien geändert und die Festbeträge für Beschaffungen und Baumaßnahmen wesentlich angehoben wurden.
Marktgemeinderatssitzung vom 06. Juli 2023
Klimabüro CO²-Regio, Vorstellung Abschlussbericht "Machbarkeitsstudie CO²-Regio" und Folgeprojekt, Finanzielle Beteiligung Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt die Unterstützung des LEADER-Projekts „Klimabüro CO2-regio“ in Form eines Zuschusses in Höhe von 3000,- Euro. Die Mittel sind von der Haushaltsstelle 0.9000.0030 zu entnehmen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 20 „GEWERBEGEBIET INCHENHOFEN NORD - ERWEITERUNG“ des Marktes Inchenhofen und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „GEWERBEGEBIET INCHENHOFEN NORD - ERWEITERUNG“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser beiden Bauleitplanverfahren des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag nach § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage zum Neubau des Gärrestelagers, der Gasaufbereitung, Erhöhung der Einsatzstoffmenge und der Gasproduktion auf den Fluren Nr. 6 und 321 der Gemarkung Echsheim durch die Lenk Mathias und Manuela GbR
- Ablehnungsbescheid Az.: 43-1711-1/09.13 des LRA Aichach-Friedberg vom 23.05.2023
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan für die Flur Nr. 175 der Gemarkung Immendorf - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 175 der Gemarkung Immendorf keinen Bebauungsplan aufzustellen.
Rechtsaufsichtliche Stellungnahme/Genehmigung des Landratsamtes Aichach-Friedberg zum Nachtragshaushaltsplan 2023
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Beschaffung eines TSF für die Freiwillige Feuerwehr Grimolzhausen - Vergabe der Leistungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Auftrag der Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF für die Freiwillige Feuerwehr Grimolzhausen mit einer Gesamtinvestition von 159.557,46 € wie folgt durchzuführen:
- Los 1 (Fahrgestell): Fa. Furtner & Ammer KG, Landau/Isar zum Angebotspreis von
62.774,88 € - Los 2 (Aufbau): Fa. Furtner & Ammer KG, Landau/Isar zum Angebotspreis von 67.858,56 €
- Los 3 (Beladung): Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 28.924,02 €
Der Freistaat Bayern fördert diese Neubeschaffung mit einem Zuschuss in Höhe von 25.300 € (lt. Zuwendungsbescheid). Zum 01.07.2023 wurden die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien geändert und die Festbeträge für Beschaffungen und Baumaßnahmen wesentlich angehoben. Somit erhält der Markt Pöttmes aufgrund dieser Änderungen nunmehr eine Zuwendung in Höhe von 32.890,00 €. Für alle Anträge, für die ein Maßnahmenbeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist, kommen die ab 1. Juli 2023 vorgesehenen Förderfestbeträge in Betracht.
Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2023
Besetzung der Verbandsversammlung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Thierhauptener Gruppe
Der Marktgemeinderat Pöttmes widerruft die Bestellung (Beschluss MGR vom 12.05.2020) von Alwin Wagner als Verbandsrat in die Verbandsversammlung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Thierhauptener Gruppe, da dieser vorzeitig aus dem Wahlamt ausgeschieden ist.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt hierfür neu Manfred Riedelsberger als Verbandsrat und Martin Schreier als Stellvertreter in die Verbandsversammlung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Thierhauptener Gruppe.
Kies-/Sandabbau mit Erdauffüllung auf den Fluren Nr. 2040 und 2041 der Gemarkung Pöttmes Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch das Landratsamt Aichach-Friedberg - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Gremium beschließt, dass der Markt Pöttmes gegen den geplanten Kies-/Sandabbau mit anschließender Wiedererfüllung auf den Grundstücken mit den Flur Nrn. 2040 und 2041 der Gemarkung Pöttmes keine weiteren Bedenken vorbringt als die bisher im Verfahren vorgebrachten und somit weiter die Auffassung vertritt, dass durch diese Maßnahme mögliche Risiken für die Trinkwasserversorgung bestehen.
Lehm-, Kies- und Sandabbau einschließlich Rekultivierung auf Flur Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes durch die MT Umwelt GmbH - Sachstandsbericht
Beschluss:
Bei Vorliegen des Sacherhalts ist die Verwaltung dazu angehalten, die zuständige Sachbearbeiterin zu bitten, die Stellungnahmen persönlich dem Gremium vorzutragen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Sainbach Nr. 8 „DIRTPARK AM LOCHFELD“ des Marktes Inchenhofen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung des Bebauungsplans Sainbach Nr. 8 „DIRTPARK AM LOCHFELD“ und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für den Bereich nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser beiden Bauleitplanverfahren des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R - Beitritt des Marktes Wittislingen und der Stadt Donauwörth
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Beitritt des Marktes Wittislingen (LK Dillingen a. d. Donau) und der Stadt Donauwörth (LK Donau-Ries) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zuzustimmen.
Nachtragshaushaltsplan 2023 und Erlass der Nachtragshaushaltssatzung 2023 wegen Änderung des Stellenplanes aufgrund der Errichtung einer Kinderkrippengruppe
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 4642.4140, 4642.4340, 4642.4440 und 4642.5200, welche im Zuge der Errichtung der Kinderkrippengruppe im Kindergarten Spatzennest erforderlich werden. Die notwendigen Mittel sollen von den Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 4642.1194, 4642.1714 und 7201.1660 entnommen werden.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 4643.4140, 4643.4340, 4643.4440, 4645.4140, 4645.4340 und 4645.4440 bei den Kindergärten Wurzelkinder Handzell und Klapperstorch. Die notwendigen Mittel sollen von den Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 9000.0030 und 9000.0010 entnommen werden.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2023 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt.
Die Nachtragshaushaltssatzung lautet wie folgt: „Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pöttmes folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage vom 07.06.2023 neu festgesetzt.
§ 2 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Grund- und Mittelschule Pöttmes - Ersatzbeschaffung für Gutbrod 4250H
Das Gremium beschließt, die Fa. Arnold Landtechnik mit der Lieferung eines Iseki TM 3267 mit Frontsichelmähwerk FM130 Pro_S, einem Gras- und Laubsauger GLS810H sowie einer Winterdienstausrüstung bestehend aus einem Schneeschild RSM 150 und einem Schleuderstreuer SA121R zu einem Gesamtpreis von 60.169,00 € zu beauftragen. Auf der Haushaltsstelle 1.2150.9350.0 war für dieses Vorhaben ein Ansatz von 15.000 € geplant. Der erforderliche Restbetrag von ca. 30.200 € kann ebenfalls von dieser Haushaltsstelle gedeckt werden.
Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1.7501.9350.0 von ca. 13.100 € können durch Einsparungen bei der Umgestaltung am Mandlachsee von der Haushaltsstelle 1.5931.9400.0 gedeckt werden und sind hiermit zu genehmigen.
Vergabe der Schülerbeförderung für die Schulbuslinien Gundelsdorf-Handzell-Sedlbrunn-Immendorf-Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Gundelsdorf-Handzell- Sedlbrunn-Immendorf-Pöttmes, für die die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, an das Busunternehmen Josef Spangler OHG, v.-Gumppenberg-Straße 108, Pöttmes für 5,56€/km – 53,93€/Fahrt (ohne MwSt) zu erteilen.
Vergabe der Schülerbeförderung für die Schulbuslinien Grimolzhausen-Eiselsried-Pertenau-Au-Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Grimolzhausen-Eiselsried-Pertenau-Au-Pöttmes, für die die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, an das Busunternehmen Wintermayr GmbH – St. Andreas Reisen, Schrobenhausener Straße 11, 86571 Langemosen zum Preis von 5,97€/km – 45,97€/Fahrt (ohne MwSt.) zu erteilen.
Vergabe der Schülerbeförderung für die Schulbuslinien Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundeldsdorf – Schönleiten - Hohenried – Aindling
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundeldsdorf – Schönleiten - Hohenried - Aindling für die die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027 mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, an das Busunternehmen Johann Spangler GmbH&Co.KG, Bgm.-Mörtl-Straße 33, 86554 Pöttmes-Gundelsdorf für den Preis von 1,20 €/km – 37,32€/Fahrt (ohne MwSt) und bei einer Schülerzahl von acht für den Preis von 0,77€/km – 23,95€/Fahrt (ohne MwSt) zu erteilen.
Erneuerung der Verrohrung des Lamprechtsbachs im Bereich Schießstatt - Vergabe der Kanalbauarbeiten
Der Marktgemeinderat beschließt, die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH mit den Kanalbauarbeiten zum Gesamtpreis von 302.394,96 € brutto zu beauftragen.
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Pertenau – Eiselsried - Vergabe der Arbeiten für eine 2-lagige Oberflächenbehandlung
Das Gremium beschließt, der Firma BABIC GmbH aus Igling den Auftrag für die Sanierung der beiden genannten Gemeindeverbindungsstraßen gemäß deren Angebot vom 06.06.2023 zum Angebotspreis von brutto 102.623,22 € zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 20.04.2023
Anschluss an das Gigabit-Breitbandnetz durch den Bau eines Glasfaserzugangsnetzes (FTTH - Fiber to the Home) im Gemeindegebiet Pöttmes - weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die bisherige Kooperationsvereinbarung mit der Fa. UGG (Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co.KG) bzgl. dem gemeinsamen Breitbandausbau vom 11.08.2022 zu kündigen. Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt weiter, in Kooperation mit der Fa. DSLmobil GmbH den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet umzusetzen und stimmt dem Abschluss einer gegenseitigen Kooperationsvereinbarung mit der Firma DSLmobil GmbH zu. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, das Förderverfahren für den restlichen Glasfaserausbau nach der bayerischen Gigabitrichtlinie in Zusammenarbeit mit der Fa. Corwese wiederaufzunehmen und fortzuführen.
Besetzung der Ausschüsse und der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
1.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Manfred Riedelsberger als ordentliches Mitglied und Lohner Georg als Stellvertreter in den Haupt- und Finanzausschuss.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Manfred Riedelsberger als ordentliches Mitglied und Lohner Georg als Stellvertreter in den Bau- und Umweltausschuss.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Lohner Georg als ordentliches Mitglied und Manfred Riedelsberger als Stellvertreter in den Marktentwicklungsausschuss.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Manfred Riedelsberger als ordentliches Mitglied und Poisl Erich als Stellvertreter in den Ferienausschuss.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Manfred Riedelsberger als ordentliches Mitglied und Lohner Georg als Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CWG-Fraktion Manfred Riedelsberger als ordentliches Mitglied und Poisl Erich als Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes.
2.
Die CWG-Fraktion benennt Lohner Georg zu ihrem Fraktionssprecher.
Anmeldungen Kindergartenjahr 2023/2024 - Warteliste; Fortführung der Beratung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt gemäß dem Empfehlungsbeschluss des HFA vom 21.03.23, keine weiteren Betreuungsgruppen einzuführen. Die noch offenen Anmeldungen sowie noch folgende Anmeldungen für Kindertageseinrichtungen werden als Warteliste geführt. Die Plätze werden bei Freiwerden nach den Kriterien des § 5 Abs. 2 der Kindertageseinrichtungssatzung des Marktes Pöttmes vergeben.
Haushaltsplan 2023 und Erlass Haushaltssatzung 2023
1. Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt. Die Haushaltssatzung lautet wie folgt:
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pöttmes folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.481.900 EUR, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.775.200 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.305.700 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.130.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.534.600 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
2. Der Finanzplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
3. Der Stellenplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufhebung der Ortsrandsatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 49 der Gemarkung Gundelsdorf / Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
a.) Aufstellungsbeschluss:
Das Gremium beschließt, die Aufhebung der bestehenden Ortsrandsatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 49 der Gemarkung Gundelsdorf aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
b.) Billigungsbeschluss:
Das Gremium beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der Aufhebung der Ortsrandsatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 49 der Gemarkung Gundelsdorf in der Fassung vom 20.04.2023 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHACHT“ - Aufstellungsbeschluss
Beschluss:Das Gremium beschließt, für dieses Projekt den Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHAHT“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL“ - Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Das Gremium beschließt, für dieses Projekt den Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth - Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Das Gremium beschließt, für die im Sachverhalt genannten Projekte die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Bereiche von Schnellmannskreuth gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Neubau eines Geh- & Radweges von Wiesenbach über Echsheim nach Reicherstein entlang der Kreisstraße AIC 28 - Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis AIC-FDB und dem Markt Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschließt, die beiliegende Planungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes zum gemeinschaftlichen Neubau eines Geh- und Radweges von Wiesenbach über Echsheim nach Reicherstein entlang der Kreisstraße AIC 28 zu genehmigen und noch im Jahr 2023 mit den vorbereitenden Untersuchungen und der Planung dieser Maßnahme zu beginnen.
Förderung von Kindertagespflege im Gemeindegebiet Markt Pöttmes, Richtlinie
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, Tagespflegepersonen im Gemeindegebiet Pöttmes finanziell ab 01.09.2023 nach der Richtlinie I. zu unterstützen. Die Richtlinie I. ist Bestandteil des Beschlusses.
Freiwillige Feuerwehr Schorn: Bestellung des 1. Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters als Notkommandanten
Der Marktgemeinderat beschließt die Bestellung von Herrn Markus Mayer zum Notkommandanten und Herrn Hans-Peter Müller zum stellvertretenden Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schorn.
Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
10. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Petersdorf - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersdorf erheblichbeeinträchtigt, in seiner Planungshoheit beschränkt wird und somit folgende Einwendungen gegen die geplante Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersdorf vorbringt:
Im vorliegenden Planungskonzept der Konzentrationsflächen Windkraft der Gemeinde Petersdorf sollen die Rotorblätter auch außerhalb der Konzentrationsflächen liegen dürfen, da die Gemeinde Petersdorf beschlossen hat, dass die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Flächen liegen müssen. Es handelt sich somit um eine Rotor-Out-Planung.
Diese Planung widerspricht jedoch der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des MarktesPöttmes, welche am 16.11.2012 rechtsverbindlich bekannt gemacht wurde und zwei Konzentrationsflächen für Windenergienutzung mit insgesamt ca. 170 ha ausweist, welche auch eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten.
Dies bedeutet, dass die geplante Rotor-Out-Planung in den Bereichen, in denen sie in das Gemeindegebiet des Marktes Pöttmes eingreift, seien es auch nur die Rotor-innerhalb-Flächen, dem geltenden Flächennutzungsplan des Marktes Pöttmes widerspricht.
Auch wird mit der vorliegenden Planung für die Konzentrationszone 1 dem direkt angrenzenden Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 3 mit Grünordnungsplan zum Schutz der Naherholung „AM DAXBERG“ im Ortsteil Gundelsdorf nicht genügend Rechnung getragen bzw. dieser völlig vernachlässigt.
Auch berücksichtigt die vorliegende Planung das östlich der Konzentrationsfläche 1 gelegene Wasserschutzgebiet der Daxberggruppe in keinster Weise, so wie auch die vorhandenen Naturschutzflächen und Biotope auf Gundelsdorfer Flur keinerlei Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich des Kriteriums „Denkmalschutz“ sieht der Markt Pöttmes insgesamt die Baudenkmäler D-7.71-156-31, Kath. Pfarrkirche Hl. Kreuz in Gundelsdorf, D-7-71-156-58, Feldkapelle St. Franz Xaver an der Straße nach Schönleiten, D-7-71-56-22, Kath. Pfarrkirche St. Anna in Ebenried, D-7-71-156-38, Kath. Pfarrkirche St. Michael in Osterzhausen sowie D-7-71-156-36, Kath. Kapelle in Koppenzell nicht ausreichend gewürdigt.
Auch die zahlreich vorhandenen Bodendenkmäler auf Gundelsdorfer, Ebenrieder und auch auf Petersdorfer Flur finden in dem vorgelegten Entwurf keinerlei Berücksichtigung.
Des Weiteren sieht der Markt Pöttmes den gewählten Mindestabstand von 550 m nach TA-Lärm zu Wohnnutzungen im Außenbereich (z. B. Koppenzell), was überwiegend für die Konzentrationszone 2 gilt, als zu niedrig angesetzt, da dieser gerade einmal dem erst kürzlich neu festgesetzten Grenzwert für die optisch bedrängende Wirkung gemäß
§ 249 BauGB für Windenergieanlagen an Land von mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht.
Auch sieht der Markt Pöttmes die Interessen des FC Gundelsdorf 1959 e. V. (Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 4 „SPORTGELÄNDE GUNDELSDORF“ und des Schleppjagdvereins von Bayern e. V. (Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 8 „SONDERGEBIET SCHLEPPJAGD“) in der vorliegenden Planung nicht ausreichend berücksichtigt bzw. überhaupt irgendwie gewürdigt.
Weiter fordert der Markt Pöttmes, dass in dieser Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersdorf festgeschrieben wird, dass der zukünftige Betreiber von Windenergieanlagen verpflichtend eine Selbstverpflichtungserklärung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen (alle betroffenen Kommunen) an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EEG 2023 abzuschließen hat.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf es somit unbedingt einer weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Anmeldungen Kindergartenjahr 2023/2024 - Warteliste; Fortführung der Beratung
Der Marktgemeinderat lehnt es ab, dass als Übergangslösung im Kindergarten Spatzennest eine Kindergarten-Gruppe in die Turnhalle umgesiedelt und dann der Gruppenraum für die Krippen-Gruppe zur Verfügung gestellt wird. Sollte das Landratsamt Aichach-Friedberg einen Ersatzbau fordern, soll der Tagesordnungspunkt erneut beraten werden. Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Entscheidung des Landratsamtes Aichach-Friedberg bezüglich der Übergangslösung Turnhalle im Kindergarten Spatzennest abzuwarten und dann erneut darüber zu beraten. Die finanziellen Aspekte hierzu sollen in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung beraten werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 02.03.2023
Heimatmuseum Marktstraße 18 - Vorstellung der Kostenberechnung und Beratung über das weitere Vorgehen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, aufgrund der vorliegenden Kostenberechnung des Ingenieurbüros Lippert GmbH die Sanierung des Kaschnbaurhauses (Heimatmuseum) wiederaufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Förderungen erteilt werden. Sollten sich Verteuerungen an dem Projekt ergeben, die über dem jetzigen Kostenrahmen (279.228,98 €) liegen, ist erneut über die Angelegenheit zu beraten.
Bericht zum Findungsseminar für eine ILE Donaumoos
Frau Eva Klotzbücher vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern stellt die „ILE Donaumoos“ (Integrierte Ländliche Entwicklung) Donaumoos vor.
Tätigkeitsbericht des Jugendparlamentes
Frau Anna Graser trägt den Tätigkeitsbericht des Jugendparlaments 2022 vor.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Echsheim Nr. 12 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HEIDFELD“ - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für dieses Projekt auch noch den Bebauungsplan Echsheim Nr. 12 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HEIDFELD“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Städtebauliche Entwicklung;
Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet des Marktes Pöttmes - weitere Vorgehensweise
Das Gremium beschließt, gemäß der Empfehlung des Marktentwicklungsausschusses vom 07.02.2023, als Gesamtfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindebereich von Pöttmes einen Wert von 1,8 % in Bezug auf die Gesamtfläche der Gemeinde anzustreben. Dies entspräche derzeit einer Gesamtfläche von ca. 150 ha (ohne Ausgleichsflächen). Weiter beschließt das Gremium, in den Kriterienkatalog zusätzlich mit aufzunehmen, dass schwer zu bewirtschaftende Flächen bei der Nutzung für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu bevorzugen sind. Sollten darüber hinaus noch zusätzliche Flächen dazukommen, sind bevorzugt schwer zu bewirtschaftende landwirtschaftliche Flächen, Flächen aus dem Sturzflutmanagement und Flächen, die für den Moorschutz in Frage kommen, zu verwenden.
Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Pöttmes - Projektpräsentation der Anumar GmbH aus Ingolstadt
Herr Markus Brosch stellt die Firma Anumar und das geplante Projekt in Pöttmes vor.
Antrag der CSU-Fraktion: Berufung eins Ausschusses "Umbau Schule"
Der Marktgemeinderat Pöttmes lehnt es ab, einen Ausschuss „Umbau Schule“ als beschließenden Ausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern, zu bilden.
Anmeldungen Kindergartenjahr 2023/2024 - Warteliste
Das Gremium beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die neu angesetzte Marktgemeinderatssitzung am 16.03.2023 zu vertagen.
Information durch MGR Alwin Wagner über seinen bevorstehenden Wegzug aus Wiesenbach und der damit verbundenen Niederlegung seines Amtes als Marktgemeinderat.
Marktgemeinderatssitzung vom 09.02.2023
Besetzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes aufgrund gestiegener Einwohnerzahl
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der Fraktionen unten aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in die VG-Versammlung.
Mitglied
- Bissinger Matthias (Bürgerblock)
- Fischer Dominik (Bürgerblock)
- Neu Golling Thomas (Bürgerblock)
- Graser Manfred (Bürgerblock)
- Lohner Georg (CWG)
- Veit-Wiedemann Sissi (CSU)
- Vetter Christian (CSU)
- Wagner Alwin (CWG)
Stellvertreter
- Baierl Wolfgang (Bürgerblock)
- Neu Mayer Jürgen (Bürgerblock)
- Mayer Stefan (CSU)
- Mörmann Marina (Bürgerblock)
- Neukäufer Anton (Bürgerblock)
- Poisl Erich (CWG)
- Schnell Gerhard (CSU)
- Tyroller Xaver (CWG)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 25 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE AM GUMPPENBERG“ - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für dieses Projekt den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 25 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANALGE AM GUMPPENBERG“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 8 "ERHOLUNGSGEBIET GUMPPENBERG", 2. Teilaufhebung - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, zur Verwirklichung dieses Projekts ebenfalls die 2. Teilaufhebung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 8 „ERHOLUNGSGEBIET GUMPPENBERG“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Reicherstein Nr. 3 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE AM HASELBACHER FELD“ - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für dieses Projekt den Bebauungsplan Reicherstein Nr. 3 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANALGE AM HASELBACHER FELD“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 40. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikan-lagen in Pöttmes, Reicherstein und Echsheim - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für die im Sachverhalt genannten Projekte die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Bereiche von Pöttmes und Reicherstein gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 49 der Gemarkung Gundelsdorf, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den Antragstellern in Verbindung zu setzen um die erneute Einreichung eines Entwurfsplans zu erwirken, so dass sich das Vorhaben besser in die Umgebung einpasst.
Heimatmuseum Marktstraße 18 - Vorstellung der Kostenberechnung und Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben.
Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2023
Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes, Niederschlagswasserbeseitigung - Genehmigung des Ingenieurvertrages
Das Gremium beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB, Aichach vom 08.11.2022 für die Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Schwedenstraße in Pöttmes zu genehmigen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB die für Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Schwedenstraße in Pöttmes erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen, evtl. mögliche Zuwendungsanträge zu stellen und die erforderlichen Leistungen auszuschreiben, so dass diese Maßnahme im Jahr 2023 durchgeführt werden kann.
Der Markt Pöttmes beauftragt mit diesem Beschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 (Leistungsstufe 1). In einem weiteren Schritt können dann die Leistungsphasen 5 - 9 und die Örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) beauftragt werden.
Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27; Sanierung der Ortsteilkanalisation Reicherstein - Genehmigung des Ingenieurvertrages
Das Gremium beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB, Aichach vom 11.11.2022 für die Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Ortsteil Reicherstein im Vorgriff auf den Ausbau der AIC 27 zu genehmigen.Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB die für die Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Ortssteil Reicherstein erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen, evtl. mögliche Zuwendungsanträge zu stellen und die erforderlichen Leistungen auszuschreiben, so dass diese Maßnahme im Jahr 2023 durchgeführt werden kann.
Der Markt Pöttmes beauftragt mit diesem Beschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 (Leistungsstufe 1). In einem weiteren Schritt können dann die Leistungsphasen 5 - 9 und die Örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) beauftragt werden.
Errichtung eines Mobilfunkmastens Nähe Ebenried - Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Errichtung eines Mobilfunkmastens in die Bauauftragsvariante zu wechseln. Die Verwaltung wird ebenso beauftragt, Angebote für Ingenieurleistungen einzuholen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Erstellung eines Prognosemodells als Grundlage für die Erhebung von Folgekosten für Infrastruktureinrichtungen (Schulen und Kindertageseinrichtungen) auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts - Vergabe der Ingenieurleistungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dem Planungsbüro OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung aus Augsburg den Auftrag für die Erstellung eines Prognosemodells als Grundlage für die Erhebung von Folgekosten für soziale Infrastruktureinrichtungen auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Markt Pöttmes gemäß deren Honorarangebot vom 04.11.2022 in Höhe von brutto 80.467,80 € zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen mit dem Planungsbüro abzustimmen und das weitere Verfahren zur Erstellung dieses Prognosemodells durchzuführen. Weiter sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen.
Bauhof Pöttmes: Ersatzbeschaffung für CAT Lader
Das Gremium beschließt, die Fa. Metwa GmbH aus Grimolzhausen mit der Lieferung des Weycor Atlas Typ AR 480 Tele zum Gesamtpreis von 134.603,14 € Brutto nach dem Angebot Nr.5611 vom 21.11.2022 und dem Zusatzangebot Nr. 5614 vom 23.11.2022 zu beauftragen. Die nötigen Mittel sind bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 mit aufzunehmen und auf der Haushaltsstelle 1.7711.9350.0 bereit zu stellen.
Gemeinderatsangelegenheiten; Änderung des Stärkeverhältnisses in den Ausschüssen durch den Fraktionsaustritt von Hubert Golde aus der CSU Fraktion
Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Haupt- und Finanzausschuss und die VG-Versammlung.
Haupt- und Finanzausschuss (7 Mitglieder + Vorsitz):
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Ketz
Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
CSU | Vetter, Christian | Schnell, Gerhard |
CSU | Veit-Wiedemann, Sissi | Mayer, Stefan |
Bürgerblock | Graser, Manfred | Huber, Thomas |
Bürgerblock | Neukäufer, Anton | Bissinger, Matthias |
Bürgerblock | Mörmann, Marina | Mayer, Jürgen |
CWG | Wagner, Alwin | Lohner, Georg |
CWG | Poisl, Erich | Tyroller, Xaver |
VG-Versammlung (7 Mitglieder + Vorsitz):
Vorsitzender: Ketz Mirko
Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
CSU | Vetter, Christian | Schnell, Gerhard |
CSU | Veit-Wiedemann, Sissi | Mayer, Stefan |
Bürgerblock | Graser, Manfred | Golling, Thomas |
Bürgerblock | Fischer, Dominik | Baierl, Wolfgang |
Bürgerblock | Bissinger,Matthias | Neukäufer, Anton |
CWG | Wagner, Alwin | Poisl, Erich |
CWG | Lohner, Georg | Tyroller, Xaver |
- Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CSU-Fraktion Kopold Claus als ordentliches Mitglied und Steiger Johann als Stellvertreter in den Marktentwicklungsausschuss.
- Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CSU-Fraktion Kopold Claus als Stellvertreter in den Bau- und Umweltausschuss.
- Der Marktgemeinderat Pöttmes bestellt auf Vorschlag der CSU-Fraktion Steiger Johann als Stellvertreter in den Ferienausschuss.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen für den Bereich von Sandizell - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen gegen die geplante Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen für den Bereich von Sandizell vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Abwasserbeseitigung Pöttmes
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben, Kanalkataster Pöttmes 01 - Bewilligungsbescheid AWk7711560001
Der Marktgemeinderat nimmt den Bewilligungsbescheid zur Kenntnis.
Bewilligung überplanmäßiger Mittel HHSt. 8161.6349 "Energiekosten Bürger- und Sozialzentrum" im Jahr 2022
Der Marktgemeinderat bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 30.151,33 € bei der Haushaltsstelle 8161.6349 „Nahwärmeversorgung; Pelletheizung Bürger- und Sozialzentrum, Energie für Betriebszwecke“. Die notwendigen Mittel sollen von der Haushaltsstelle 2150.5400 „Grund- und Mittelschule Pöttmes, Bewirtschaftungskosten“ gedeckt werden. Auf Antrag der CWG wird die Verwaltung beauftragt, zu überprüfen, ob eine Umrüstung der Pellets- in eine Hackschnitzelheizung in Frage kommen würde. Eine Kostengegenüberstellung soll in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 01.12.2022
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 40 "PHOTOVOLTAIKANLAGE OBERER ERLSCHLAG" - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für dieses Vorhaben, den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 40 „PHOTOVOLTAIKANLAGE OBERER ERLSCHLAG“ aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Vorhabenträger bzw. vom Markt Pöttmes zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt ein entsprechendes Vergleichsangebot einzuholen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 39. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich der Photovoltaikanlage Oberer Erlschlag -
Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für den Bereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 40 „PHOTOVOLTAIKANLAGE OBERER ERLSCHLAG“ die hierfür erforderliche 39. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes gemäß BauGB aufzustellen. Die Kosten für die Planung, das Verfahren, Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaige damit verbundene Folgekosten sind vom Vorhabenträger bzw. vom Markt Pöttmes zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger die hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Sainbach Nr. 8 "DIRTPARK AM LOCHFELD" des Marktes Inchenhofen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung des Bebauungsplans Sainbach Nr. 8 „DIRTPARK AM LOCHFELD“ des Marktes Inchenhofen nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans Sainbach Nr. 8 „DIRTPARK AM LOCHFELD“ des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für den Bereich von Sainbach - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für den Bereich des Bebauungsplans Sainbach Nr. 8 „DIRTPARK AM LOCHFELD" nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Wasserversorgung Pöttmes; Einführung und Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, im Zuständigkeitsbereich der Wasserversorgung Pöttmes auf funkauslesbare digitale Wasserzähler umzustellen. Diese Umstellung soll ab dem 01.01.2024 stufenweise erfolgen.
Erlass der 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes (Wasserabgabesatzung - WAS-) vom 01.03.2011
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die neu ausgearbeitete Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes (Wasserabgabesatzung - WAS-) vom 01.03.2011, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 01.12.2022, als Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gründung Klimaschutz-Netzwerk Wittelsbacher Land - Beitritt des Marktes Pöttmes
Das Gremium beschließt, dem Klimaschutznetzwerk Wittelsbacher Land beizutreten. Die Mitgliedsbeiträge sind in den nachfolgenden Haushalten entsprechend darzustellen.
Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes, Niederschlagswasserbeseitigung - Genehmigung des Ingenieurvertrages
Das Gremium beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB, Aichach vom 08.11.2022 für die Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Schwedenstraße in Pöttmes zu genehmigen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB die für Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Schwedenstraße in Pöttmes erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen, evtl. mögliche Zuwendungsanträge zu stellen und die erforderlichen Leistungen auszuschreiben, so dass diese Maßnahme im Jahr 2023 durchgeführt werden kann. Der Markt Pöttmes beauftragt mit diesem Beschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 (Leistungsstufe 1). In einem weiteren Schritt können dann die Leistungsphasen 5 - 9 und die Örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) beauftragt werden.
Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27; Sanierung der Ortsteilkanalisation Reicherstein - Genehmigung des Ingenieurvertrages
Das Gremium beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB, Aichach vom 11.11.2022 für die Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Ortsteil Reicherstein im Vorgriff auf den Ausbau der AIC 27 zu genehmigen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Büro Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB die für Sanierung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Ortssteil Reicherstein erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen, evtl. mögliche Zuwendungsanträge zu stellen und die erforderlichen Leistungen auszuschreiben, so dass diese Maßnahme im Jahr 2023 durchgeführt werden kann. Der Markt Pöttmes beauftragt mit diesem Beschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 (Leistungsstufe 1). In einem weiteren Schritt können dann die Leistungsphasen 5 - 9 und die Örtliche Bau-überwachung (Leistungsstufe 2) beauftragt werden.
Errichtung eines Mobilfunkmastens Nähe Ebenried - Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Errichtung eines Mobilfunkmastens in die Bauauftragsvariante zu wechseln. Die Verwaltung wird ebenso beauftragt, Angebote für Ingenieurleistungen einzuholen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Erstellung eines Prognosemodells als Grundlage für die Erhebung von Folgekosten für Infrastruktureinrichtungen (Schulen und Kindertageseinrichtungen) auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts - Vergabe der Ingenieurleistungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dem Planungsbüro OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung aus Augsburg den Auftrag für die Erstellung eines Prognosemodells als Grundlage für die Erhebung von Folgekosten für soziale Infrastruktureinrichtungen auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Markt Pöttmes gemäß deren Honorarangebot vom 04.11.2022 in Höhe von brutto 80.467,80 € zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen mit dem Planungsbüro abzustimmen und das weitere Verfahren zur Erstellung dieses Prognosemodells durchzuführen. Weiter sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt für 2023 einzustellen.
Bauhof Pöttmes: Ersatzbeschaffung für CAT Lader
Das Gremium beschließt, die Fa. Metwa GmbH aus Grimolzhausen mit der Lieferung des Weycor Atlas Typ AR 480 Tele zum Gesamtpreis von 134.603,14 € brutto nach dem Angebot Nr. 5611 vom 21.11.2022 und dem Zusatzangebot Nr. 5614 vom 23.11.2022 zu beauftragen. Die nötigen Mittel sind bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 mit aufzunehmen und auf der Haushaltsstelle 1.7711.9350.0 bereitzustellen.
Marktgemeinderatssitzung vom 10.11.2022
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2022
Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes am Sportgelände des FC Gundelsdorf
Das Gremium beschließt, dem FC Gundelsdorf für die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Sportplatzgelände einen Zuschuss von 10.000,00 € zu geben. Der FC Gundelsdorf stimmt dem zu, dass er bei der Errichtung den Bauhof unterstützen und zukünftig die Pflege des Spielplatzes übernehmen wird. Die TÜV-Kontrollen werden von der Gemeinde getragen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 39 "NÄHE NEUBURGER STRASSE" - Aufstellungsbeschluss
Für den Bereich der Flur Nr. 1698/17 der Gemarkung Pöttmes wird der Bebauungsplan Pöttmes Nr. 39 „NÄHE NEUBURGER STRASSE“ gemäß BauGB aufgestellt. Hierbei soll die Anbindung der Neuburger Straße in Bezug auf die Verkehrssicherheit besondere Berücksichtigung finden. Weiter soll in die Planung aufgenommen werden, dass möglichst viele Stellplätze in der Tiefgarage situiert werden, um die Oberflächenversiegelung gering zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur teilautonomen Versorgung der Pöttmeser Kläranlage
Wortprotokoll:
Der Marktgemeinderat beschließt, das Projekt „Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zur teilautonomen Versorgung der Pöttmeser Kläranlage“ weiter voranzutreiben. Die genaue Planung mit den Varianten Bürgerbeteiligung und Vergrößerung der Fläche ist im Marktentwicklungsausschuss weiter zu beraten.
Umfang der Weihnachtsbeleuchtung im Bereich des Marktes Pöttmes im Winter 2022/23
Die Weihnachtsbeleuchtung ist in der v.-Gumppenberg-Straße und im Erdweg bis 22:00 Uhr einzuschalten. Im Bereich des Marktplatzes wird die Weihnachtsbeleuchtung unverändert betrieben.
Aufwertung der Freianlagen des Mandlachsees - Vorstellung des Konzepts
Das Gremium beschließt, dem Konzept zuzustimmen und die Umsetzung bei der Aufstellung des Haushalts 2023 zu berücksichtigen. Beim Wittelsbacher Land soll eine Förderung „Unterstützung Bürgerengagement“ als Einzelmaßnahme beantragt werden. Eine Umsetzung der Maßnahme bis zur Badesaison 2023 ist gewünscht.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2022/2023
Der von der Verwaltung aufgestellten beiliegenden Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird zugestimmt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Antrag der CSU-Fraktion - Beitritt der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit"
Der Marktgemeinderat beschließt, sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ anzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Markt Pöttmes als Modellversuch anzubieten.
Antrag der Bürgerblock-Fraktion - Einführung eines Fachbeirats der Kindertageseinrichtungen
Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung eines Fachbeirats der Kindertageseinrichtungen zu.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Fachbeirats:
- Unterstützung der Bemühungen des Trägers um eine ausreichende und qualifizierte personelle Besetzung
- Beratung bei der Erstellung der Fahrpläne und Fahrtkosten des Kindergartenbusses
- Die Beratung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den Kostenbeiträgen
- Beratung des Beirates ist bei Änderungen der Öffnungs- und Schließzeiten sowie beim Wechsel des Betreuungsangebots (Engpässen, Schließung von Gruppen, etc.) erforderlich
- Die Information der Eltern
Die Zusammensetzung des Fachbeirats der Kindertageseinrichtungen sollte wie folgt aussehen: Dieser besteht aus mindestens einem Elternvertreter (dem/der Vorsitzenden) der jeweiligen Kindertageseinrichtung der Marktgemeinde Pöttmes, der Einrichtungsleitungen (Kinderhort Adlerhor(s)t, Kinderhaus Spatzennest, Kinderhaus Klapperstorch, Kinderhaus Wurzelkinder, Waldkindergarten Buntspechte, Kindergarten Brieftaube, Kindergarten St. Peter und Paul), mindestens einem Vertreter des Trägers (Gemeinde, Kirche), der Referentin für Kindergarten/Hort/Soziales und einem Vertreter der Gemeinderatsfraktionen.
Marktgemeinderatssitzung vom 06.10.2022
Verleihung der Bürgermedaille in Gold an Herrn Helmut Schenke
Rede vom 1. Bürgermeister Mirko Ketz:
Heute, da Umwelt- und Klimaschutz wichtiger denn je sind, ist es mir eine Ehre, Herrn Helmut Schenke für seine Lebensleistung genau auf diesem Gebiet mit der zweithöchsten Auszeichnung des Markt Pöttmes, der Bürgermedaille in Gold, auszuzeichnen. Herr Helmut Schenke erkannte schon früh seine Liebe zum Naturschutz und so trat er 1954, mit 22 Jahren, dem Bund für Vogelschutz bei. 1967 kam er hier in Pöttmes an und errichtete sein erstes Domizil auf dem Gumppenberg. Hier schuf er durch die Errichtung von Nisthilfen und durch Fütterungen in Notzeiten neue Lebensräume für Vögel. Hiervon profitierte vor allem die Artenvielfalt. 1984 zählte man am Gumppenberg 71 Vogelarten, davon 16 Arten auf der Roten Liste. Im Jahr 1988 begann dann das größte und auch für uns Pöttmeser wichtigste Projekt von Herrn Schenke – die Verhinderung der Kreismülldeponie auf dem Gumppenberg. Mit Bekanntgabe des Landkreises am 12.04.88, in der dort unberührten Natur Müll abzulagern, bildete sich sehr schnell eine Bürgerinitiative, die Herrn Schenke zu ihrem 1. Vorsitzenden ernannte. Von da ab begann ein zweijähriger Kampf. Dabei standen die Marktgemeinde und die Bevölkerung immer hinter seiner Strategie. Es gelang der BI, über 80.000 Mark für Gutachten zu sammeln und obwohl der Landkreis seinerseits schon eine Million Mark investiert hatte, verlor dieser den Kampf gegen die engagierten Bürger aus Pöttmes, angeführt von Helmut Schenke. Heute erinnern uns an diesen Sieg 52 Linden, die von dem Restguthaben der BI gekauft und entlang des Weges zum Berg gepflanzt wurden. Auch ein Denkmal an der Schorner Kiesgrube mit der Inschrift „Wolken die vorüberzogen“ ehrt alle Bürgerinnen und Bürger, die hier Einsatz geleistet haben. Doch diese BI „Rettet den Gumppenberg“ feierte nicht nur die Verhinderung der Kreismülldeponie. Im Zuge ihrer Aktivitäten mobilisierte sie die Bevölkerung zur Müllvermeidung. In Pöttmes entstand auf ihr Bestreben hin eine Wertstoffsammelstelle, auf welcher erstmalig erfolgreich der Versuch gestartet wurde, Styropor zu recyceln. Auch die Ausweisung der Schorner Kiesgrube als wertvolles Biotop ist auf das Bestreben dieser BI zurückzuführen, und trägt damit auch die Handschrift von Herrn Helmut Schenke. Im Jahre 1991 konnten in dieser Kiesgrube 120 Brutpaare von Uferschwalben gezählt werden, und es war somit die größte Kolonie des Landkreises und eines der bedeutendsten Vorkommen in Bayern. Ebenfalls eine große Herzenssache war der Familie Schenke ihre Wildvogelauffangstation in Pöttmes. Über 30 Jahre lang versorgten sie jährlich 100-200 verletzte oder elternlose Jungvögel. 75 Prozent von ihnen konnten anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden. Für sein außerordentliches Engagement erhielt Herr Helmut Schenke zahlreiche Ehrungen:
- 2006 – der Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg
- 2008 – Anerkennung der Arbeit durch Joachim Herrmann / Bayerisches Staatsministerium
- 2013 – Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. verleiht das Vereinsabzeichen in Gold
- 2015 wird Herr Schenke Ehrenvorsitzender der Kreisgruppe Aichach-Friedberg des Bund Naturschutz
- 2016 zeichnet ihn die Augsburger Allgemeine mit der Silberdistel aus
Die Liebe welche Herr Schenke den Tieren und der Umwelt entgegen brachte galt ebenso den Menschen. Lange Zeit war er im Asylkreis tätig und betreute hier u.a. eine geflüchtete Mutter mit vier Kindern. Diese Betreuung stellte sich durch die Erkrankung der Kinder mitunter als große Herausforderung dar. Auch in der Kommunalpolitik war Herr Helmut Schenke ein jahrelanger Mitstreiter. Von 1990 – 2020 war er Mitglied im Marktgemeinderat und von 1990 – 2002 war er im Kreistag tätig. Als einer seiner größten Erfolge sieht Herr Helmut Schenke hier, dass man sich bei der Beheizung unseres jetzigen Rathauses auf die Hackschnitzelanlage geeinigt hat. Dieses gab auch den Ausschlag für das heute bestehende Fernwärmenetz, beheizt mit lokalen Rohstoffen. Auf Kreisebene setzte er sich unter anderem für die Gründung des Landschaftspflegeverbandes ein, eine heute unverzichtbarer Teil in der Bewirtschaftung unserer Ausgleichsflächen. Für sein kommunales Engagement erhielt er dafür im Jahr 2020 Dank und Anerkennung durch Staatsminister Joachim Hermann. Der Lebensweg von Herrn Helmut Schenke kann uns dabei als leuchtendes Beispiel gelten. Sein unermüdlicher Einsatz für Umwelt und Natur aber auch für seine Mitmenschen sind von herausragender Bedeutung. Schaut man heute in die Welt mit seinen gesellschaftlichen und sozialen Verwerfungen, auch weil man Themen wie Umwelt- und Naturschutz in seiner Umfänglichkeit erst in den letzten Jahren die entsprechende Bedeutung beigemessen hat, dann erkennt man den wahren Wert, welchen Herr Helmut Schenke für Gesellschaft geleistet hat. Für die Zukunft bleibt der Wunsch, dass sich viele Menschen daran ein Beispiel nehmen und dem hinterhereifern. Noch einmal möchte ich betonen, dass es mir eine große Ehre ist, heute Herrn Helmut Schenke auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates die Bürgermedaille in Gold des Markt Pöttmes zu verleihen. Diese Auszeichnung soll auch Dank und Verneigung vor Ihrer Lebensleistung und den damit verbundenen Leistungen für unsere Marktgemeinde sein. Das Motto was Sie immer pflegten war und ist „Miteinander“. Mein Wunsch ist es, dass wir dieses Miteinander noch einige Jahre so mit Ihnen leben können. Herzlichen Dank und Herzlichen Glückwunsch.
Einstellung Jugendpfleger - Sachstand
Aufgrund der schwierigen Personalfindung werden die Qualifikationsanforderungen auf Erzieher/Erzieherin mit entsprechender praktischer Erfahrung erweitert.
Haus der Begegnung - Sachstandsmitteilung, Finanzierung und Vorstellung des Betriebskonzepts
Der Marktgemeinderat beschließt, die eingeplanten Eigenmittel bei den Investitionskosten in Höhe von 42.800 € bei der Verwirklichung des Projekts „Haus der Begegnung - ein Treffpunkt für Jung und Alt“ zu übernehmen und im Haushalt des Jahres 2023 einzuplanen. Er stimmt dem Betriebskonzept vom 05.10.22.zu. Ferner werden die laufenden noch zu ermittelnden Betriebskosten in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplant.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 39 "NÄHE NEUBURGER STRASSE" - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt den TOP auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Erlass einer Änderungssatzung zum Flurbereinigungsplan gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz für das Grundstück Fl.Nr. 139, Gemarkung Schorn
Das Gremium beschließt, die beiliegende Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 139, Gmkg. Schorn zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Sicherheitswacht - "Bürger achten auf Bürger!"
Das Gremium lehnt die Institution Sicherheitswacht „Bürger achten auf Bürger“ auf dem Gemeindegebiet Pöttmes zu initialisieren, ab.
Sanierung der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, bezüglich der jetzt aufgekommenen Fragen einen Arbeitskreis zu bilden und diese dort erbrachten Lösungen dem Gremium vorzustellen.
Freiwillige Feuerwehr Pöttmes - Ersatzbeschaffung für das LF16; hier Beschaffung eines TSF-W
Das Gremium beschließt, für die Freiwillige Feuerwehr Pöttmes ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W mit Waldbrandausstattung) zu beschaffen.Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung des Tragkraftspritzenfahrzeuges gemäß der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie zu stellen. Bei Vorliegen der Förderzusage soll ein externes Büro mit der Vorbereitung der Ausschreibung bzw. der Ausschreibung selbst beauftragt werden. In den Haushaltspläne 2023 und 2024 sind Mittel zur Beschaffung, Ausschreibung und Förderung einzustellen.
Jahresrechnung 2020 des Marktes Pöttmes, Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Jahresrechnung 2020 des Marktes Pöttmes, Entlastung der Jahresrechnung
Zur Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird mit dem im Beschluss vom 06.10.2022 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.
Marktgemeinderatssitzung vom 15.09.2022
Bürgermedaille in Gold
Antrag der Bürgerblock Gemeinderatsfraktion auf Verleihung der Bürgermedaille in Gold an Herrn Helmut Schenke
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Helmut Schenke die Bürgermedaille in Gold zu verleihen.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) - Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
Das Gremium beschließt, ergänzend zur Stellungnahme vom 23.08.2022, sich der beigefügten Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 14.09.2022 vollumfänglich anzuschließen und die hierin genannten Einwendungen gegen diese geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern vorzubringen. Weiter weist der Markt Pöttmes daraufhin, dass der Markt Pöttmes in seiner weiteren Entwicklung durch diese Teilfortschreibung weder behindert, eingeschränkt oder sonst irgendwie beeinträchtigt werden darf, was insbesondere die Nachweisbarkeit der nicht vorhandenen Verfügbarkeit von Potentialen der Innenentwicklung betrifft. Der Markt Pöttmes bittet hiermit ausdrücklich, die hier aufgeführten Einwendungen des Marktes Pöttmes bei der weiteren Abwägung zur geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und die hierdurch evtl. zu erwartenden etwaigen negativen Auswirkungen auf die Gemeinden zu berücksichtigen.
Regionalplan der Region Augsburg (RP 9)
Fortschreibung des Teilkapitels B I 4 „Wasserwirtschaft“ - Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG zum Entwurf vom 22. Juni 2022
Der Entwurf dieser Fortschreibung wird zur Kenntnis genommen und beschlossen, zu diesem Entwurf der Fortschreibung des Teilkapitels B I 4 „Wasserwirtschaft“ des Regionalplans der Region Augsburg keine Stellungnahme abzugeben.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
33. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes und Bebauungsplan Pöttmes Nr. 33 "SONDERGEBIET PFERDEPARK PÖTTMES" - Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die beiden Bauleitplanverfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes und zum Bebauungsplan Pöttmes Nr. 33 "SONDERGEBIET PFERDEPARK PÖTTMES“ einzustellen und die diesbezüglichen Aufstellungsbeschlüsse vom 18.09.2018 wieder aufzuheben.
Abwasserbeseitigung Pöttmes;
Baulicher Kanalzustand in der Schwedenstraße in Pöttmes - Sachstandsbericht
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, dass die Kanalsanierung im Bereich der Schwedenstraße baldmöglichst, kostengünstig und regelkonform durchgeführt werden kann.
Abwasserbeseitigung Pöttmes;
Baulicher Kanalzustand im Ortsteil Reicherstein - Sachstandsbericht und Sanierungskonzept
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, dass die Kanalsanierung im Ortsteil Reicherstein baldmöglichst, kostengünstig und regelkonform durchgeführt werden kann und der baldmöglichste Ausbau der Kreisstraße AIC 27 dadurch möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Gemeinde Ehekirchen / Markt Pöttmes
Neubau eines selbständigen Geh- & Radweges zwischen Walda und Schorn
- Sachstand
Freiwillige Feuerwehr Grimolzhausen - Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF)
Für die Freiwillige Feuerwehr Grimolzhausen wird ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung des Tragkraftspritzenfahrzeuges gemäß der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie zu stellen. Bei Vorliegen der Förderzusage soll, wenn nötig, ein externes Büro mit der Vorbereitung der Ausschreibung bzw. der Ausschreibung selbst beauftragt werden. In die Haushaltspläne 2023 und 2024 sind Mittel zur Beschaffung, Ausschreibung und Förderung einzustellen.
Weitere Verwendung bzw. Verkauf des alten Feuerwehrfahrzeuges (TSF) der Freiwilligen Feuerwehr Echsheim
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das alte Feuerwehrfahrzeug (TSF) der FFW Echsheim für 2.000,00 € an die Freiwillige Feuerwehr Wallerdorf (Stadt Rain) zu verkaufen.
Beschluss über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe aus der Sitzung vom 26.07.22
Anschluss an das Gigabit-Breitbandnetz durch den Bau eines Glasfaserzugangsnetzes (FTTH - Fiber to the Home) im Gemeindegebiet Pöttmes - Vergleich verschiedener Varianten im eigenwirtschaftlichen Ausbau
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, in Kooperation mit der Fa. UGG den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet umzusetzen und stimmt dem Abschluss einer gegenseitigen Kooperationsvereinbarung mit der Firma UGG zu. Die gegenseitige Kooperationsvereinbarung (Memorandum of Understanding MOU) vom 11.08.2022 wurde zwischenzeitlich von beiden Kooperationspartnern unterzeichnet. Diese kann der Anlage zu diesem TOP entnommen werden. Die UGG (Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG) plant eine erste Informationsveranstaltung für die Bürger von Pöttmes am Donnerstag, den 13.10.2022 um 19:00 Uhr im Kultur- & Sitzungssaal im Rathaus Pöttmes.
Kindergartenbus Kita-Jahr 2022/2023 - Information Vergabe
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Firma Busreisen Johann Spangler GmbH & Co. KG den Auftrag für die Beförderung der Kindergartenkinder zu erteilen. Die Gesamtkosten betragen ca. 11.550,00 €.
Abwasserbeseitigung Pöttmes - Vergabe der Klärschlammverwertung Kläranlage Schnellmannskreuth
Das Gremium beschließt, die Fa. Klärschlammverwertung Wedel aus Burgoberbach mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung von ca. 1.000 m³ Klärschlamm aus der Kläranlage Schnellmannskreuth zu einem geschätzten Gesamtpreis von ca. 61.244. -- € brutto zu beauftragen.
Beschluss über den Wegfall der Geheimhaltungsgründe aus der Sitzung vom 15.09.22
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Genehmigung des Ingenieurvertrages
Das Gremium beschließt, den vorliegenden Ingenieurvertrag mit der Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB aus Aichach für die Ingenieurleistungen gemäß HOAI beim Ausbau und der Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes zu genehmigen.
Marktgemeinderatssitzung vom 26.07.2022
Sicherheitswacht - "Bürger achten auf Bürger!"
Herr Jakob, der Leiter der Polizeiinspektion Aichach stellt das Projekt Sicherheitswacht vor. Im Marktgemeinderat wurde nach kurzer Diskussion beschlossen, den TOP in einer der nächsten Sitzung erneut zu beraten, um die öffentliche Meinung dazu zu hören.
Erlass der vierten Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die vierte Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes zu erlassen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der GutachterausschussVerordnung (BayGaV) - Neue Bodenrichtwerte mit Stand vom 01.01.2022
Dem Marktgemeinderat werden die neuen Bodenrichtwerde vorgestellt. Diese liegen für alle Bürger im Rathaus aus und können eingesehen werden.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Das Gremium nimmt die nun vorliegende Entwurfsplanung des Büros WipflerPLAN für den straßenbegleitenden Ausbau der Gehwege im Zuge des Ausbaus der AIC 27 im Ortsbereich von Reicherstein mit Stand vom 15.07.2022 zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte
Das Gremium beschließt, zum 01.01.2023 die Überwachung des ruhenden Verkehres durchzu-führen. Zuvor soll im Marktboten eine ausführliche Ankündigung veröffentlicht werden. Die Ver-waltung soll nach sechs Monaten eine Evaluierung dem Gremium vorlegen.
Antrag CWG - Rückerstattung Beförderungsgeld Kiga-Bus 2021/2022
Das Gremium beschließt, beide Anträge vollumfänglich abzulehnen. Ferner sollen die betroffenen Eltern von der Verwaltung kontaktieren werden um, falls gewünscht, eine Ratenzahlung für den fälligen Rechnungsbeitrag zu vereinbaren.
Bewilligung außerplanmäßige Mittel HHSt. 4642.9510 "Kindergarten Spatzennest, Tiefbau"
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 47.752,43 € bei der HH-Stelle 4642.9510. Die notwendigen Mittel sollen von HH-Stelle 7003.9510 entnommen werden.
MGR Mörmann fragt nach, wann das Sonnensegel im Spatzennest angebracht wird
Herr Fesenmeir berichtet, dass Herr Mayer dafür zuständig ist und er bereits geprüft hat, wie und wo es angebracht werden kann. Es wurde aber mit dem 1. Bgm. Ketz besprochen, dass kurzfristig Sonnenschirme gekauft werden.
Fahrzeug in Osterzhausen an der Kreuzung steht immer noch, um Klärung wird gebeten
MGR Huber bringt vor, dass in Osterzhausen immer noch das Fahrzeug am Kreuzungsbereich steht und dringend entfernt werden muss. 1. Bgm. Ketz berichtet, dass es an das Landratsamt weitergeleitet und bereits nochmal nachgefragt wurde. Es wird auf alle Fälle nochmal eine Meldung gemacht.
MGR Mayer Jürgen informiert über die 40. jährige Jubiläumfeier am Sonntag der Französische Partnerschaft
MGR Mayer Jürgen trägt vor, dass diesen Sonntag, den 31.07.2022 das 40. jährige Jubiläum der Französischen Partnerschaft gefeiert wird. Er würde sich freuen, wenn er viele begrüßen kann.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. Juli 2022
Katastrophenvorsorge flächendeckender Stromausfall - Errichtung Führungsstab Kommune
Das Gremium beschließt, die Verwaltung mit der Aufstellung einer kommunalen Koordinierungsgruppe bzw. eines Führungsstabes beim Markt Pöttmes zur Katastrophenvorsorge „Flä-chendeckender Stromausfall“ zu beauftragen.
Kooperationsvereinbarung EvKi - Einstellung Jugendpfleger
Der Marktgemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung in seiner vorliegenden Form zu.
Erlass einer Änderungssatzung zum Flurbereinigungsplan gem. § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz für das Grundstück Fl.Nr. 1370, Gemarkung Pöttmes
Das Gremium beschließt, die beiliegende Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 1370, Gmkg. Pöttmes zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Entwicklung eines Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Das Gremium beschließt, einen Zuwendungsantrag für das Sturzflut-Risikomanagement zu stellen und die erforderlichen Planungsleistungen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids aus-zuschreiben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2023 zu berücksichtigen.
Sachstand der Geschwindigkeitsbeschränkung, bzw. Beschilderung in Schnellmanskreuth
Der Feldweg von Schorn nach Pöttmes ist in einem schlechten Zustand
Einrichtung einer Gemeinde-App
Das Gremium beschließt, dass zur Einrichtung einer Gemeinde App die Firma Cosmema zu den hier vorliegen Konditionen beauftragt werden soll.
Abwasserbeseitigung Pöttmes, Umbau Durchlaufbecken RÜB 3 - Genehmigung des Ingenieurvertrags mit dem IB Mayr
Das Gremium beschließt, den Ingenieurvertrag über den Umbau des Regenüberlaufbeckens mit dem Ing.-Büro Mayr abzuschließen.
Abwasserbeseitigung Pöttmes - Vergabe der Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektion
Das Gremium beschließt, der Firma Weißenhorn Städtereinigung GmbH & Co. KG den Auftrag für die Kanalreinigung und die Kanal-TV-Untersuchung zu einem Gesamtbetrag von brutto 98.999,99 € gemäß deren Angebot vom 13.06.2022 zu erteilen.
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Vergabe der Ingenieurleistungen
Das Gremium beschließt, der Mayr Beratende Ingenieure PartG mbB aus Aichach den Auftrag für die Ingenieurleistungen gemäß HOAI beim Ausbau und der Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes gemäß deren Angebot vom 23.06.2022 zu erteilen. Der Markt Pöttmes beauftragt mit diesem Beschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 4 (Leistungsstufe 1). In einem weiteren Schritt können dann die Leistungsphasen 5 - 9 und die örtliche Bauüberwachung (Leistungsstufe 2) beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung des Bauplatzes Flur Nr. 258/17, Gemarkung Grimolzhausen, Fritz-Altherr-Str. 1
Das Gremium beschließt, das Grundstück für einen Preis von 240 € pro m2 neu auszuschreiben.
Grundstücksangelegenheiten: Verkauf des Grundstücks Flur Nr. 1820, Gemarkung Pöttmes - Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, dass die Teilfläche des Grundstückes FlNr. 1820 Gemarkung Pöttmes wie im Lageplan dargestellt entsprechend ausgeschrieben und an den Höchstbietenden veräußert wird. Der Startwert wird auf 195.000 Euro festgelegt. Der Bauzwang und das Weiterveräußerungsverbot sollen 5 Jahre betragen. Die Notar- und weiteren Nebenkosten sind vom Erwerber zu tragen.
Grundstücksangelegenheiten: Versteigerung der Flur Nrn. 353 u. 353/1, Gemarkung Pöttmes
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, an der Versteigerung nicht teilzunehmen.
Vergabe der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 für die Schulbuslinien Grimolzhausen-Eiselsried-Pertenau-Au-Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Grimolzhausen-Eiselsried-Pertenau-Au-Pöttmes für das Schuljahr 2022/2023 an das Busunternehmen Wintermayr GmbH – St. Andreas Reisen, Schrobenhausener Straße 11, 86571 Langemosen zum Preis von 5,87 €/km (ohne MwSt.) zu erteilen.
Vergabe der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 für die Schulbuslinien Gundelsdorf-Handzell-Sedlbrunn-Immendorf-Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Gundelsdorf-Handzell- Sedlbrunn-Immendorf- Pöttmes für das Schuljahr 2022/2023 an das Busunternehmen Josef Spangler OHG, v.-Gumppenberg-Straße 108, Pöttmes für 5,60 €/km (ohne MwSt) zu erteilen.
Vergabe der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 für die Schulbuslinien Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundeldsdorf – Schönleiten - Hohen-ried - Aindling
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundeldsdorf – Schönleiten - Hohenried - Aindling für das Schuljahr 2022/2023 an das Busunternehmen Johann Spangler GmbH&Co.KG, Bgm.-Mörtl-Straße 33, 86554 Pöttmes-Gundelsdorf für den Preis von 2,35 €/km (ohne MwSt) und bei einer Schülerzahl von 8 für den Preis von 1,50 €/km (ohne MwSt) zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 02.06.2022
Einrichtung einer Gemeinde-App
Das Gremium beschließt, den TOP auf die nächste Sitzung im Juli zu verschieben. Bis dahin soll die Verwaltung ein Vergleichsangebot von der Firma Hirsch & Wölfl GmbH einholen.
Antrag Gemeinderat Vetter - Bestellung eines Umweltbeauftragen
Das Gremium beschließt Herrn Haile Ernst als Klima-, Umwelt und Nachhaltigkeitsreferenten zu bestellen.
Antrag der Fraktion Bürgerblock auf Erstellung einer Umweltbilanz und sich daraus ableitenden Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltauswirkungen und Verwaltungs- und Betriebskosten
Das Gremium beschließt, den Umweltbericht von 1991 und 2009 fortzuschreiben und eine Ressourcenbilanz von allen kommunalen Einrichtungen und Gebäuden zu erstellen. Entsprechend daraus soll eine Strategie entwickelt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 26 „SÜDLICH DER AUGSBURGER GREPPE“, 1. Erweiterung - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Pöttmes, Nr. 26 „SÜDLICH DER AUGSBURGER GREPPE“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens zu beauftragen und die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 321 der Gemarkung Echsheim - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für eine Teilfläche der Flur Nr. 321 der Gemarkung Echsheim keine Einbeziehungssatzung nach BauGB aufzustellen. Der Antragsteller ist jedoch darauf hinzuweisen, dass er anstelle einer Einbeziehungssatzung für die Verwirklichung seines Vorhabens auch die Möglichkeit habe, einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Hierfür wäre die damit verbundene Bauleitplanung erheblich aufwendiger und natürlich dementsprechend teurer. Auch würden diesbezüglich dazu auch noch zusätzliche gutachterliche Stellungnahmen erforderlich werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 6 "ZIEGELFELD", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 6 „ZIEGELFELD“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen für die Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
Das Gremium beschließt, dass der Markt Pöttmes durch 17. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Schrobenhausen für die Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Verlegung einer Stromleitung und Aufstellung einer Übergabestation in gemeindlichen Grundstücken für die PV-Anlage Osterzhausen
Das Gremium beschließt, der Verlegung der Stromleitung und ggf. Aufstellung der Übergabestation zuzustimmen. Die Entschädigung beträgt für die Stromleitung 3,00 €/m, für die Überga-bestation 1.000 €.
Bestätigung des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Egger Sebastian als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth.
Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsdorf
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Gschwandner Stefan als Ersten Kommandanten und Herrn Haider Franz als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsdorf.
Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Grimolzhausen
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Zech Daniel als Ersten Kommandanten und Herrn Seitz Georg als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Grimolzhausen.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2021
Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2021 für den Markt Pöttmes eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwen-dungsgebern keine Vorteilserwartungen.
Mobilfunk - Standortsuche der Telefonica für Petersdorf
Das Gremium beschließt, das besagte Grundstück nicht zur Verfügung zu stellen.
Rechtsaufsichtliche Stellungnahme/Genehmigung zum Haushaltsplan 2022
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
MGR Vetter Informiert, dass er bezüglich der Förderungen für KITAs noch auf eine Stellungnahme wartet
MGR Bissinger bittet das Bankett auf der Nebenstraße nach Echsheim auszubessern
MGR Bissinger informiert, dass auf Rößbach ein Baum liegt
MGRin Mörmann fragt nach E-Mail Adressen für die Referenten nach
Marktgemeinderatssitzung vom 05.05.2022
Antrag CWG; Internetversorgung der Freiwilligen Feuerwehrhäuser des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beauftragt die Verwaltung, alle Möglichkeiten zu prüfen, unter anderem mögliche Förderungen, BayernWLAN und Angebote von Telekom und weiteren Anbietern.
Die Mittel sollen für den Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt werden.
"Historisches Marktfest" - Festlegung Eintrittsgeld
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Eintrittsgelder für das historische Marktfest auf
Erwachsene 7 € (3 Tage)
Fein Gewandete 5 € (3 Tage)
Kinder bis 1,20 m frei
Kinder über 1,20 m 3 € (3 Tage)
Nur sonntags 4 €
festzusetzen.
Gemeinde Ehekirchen / Markt Pöttmes Neubau eines selbständigen Geh- & Radweges zwischen Walda und Schorn - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Das Gremium beschließt, an dem gemeinsam mit der Gemeinde Ehekirchen, geplanten Projekt „Neubau eines selbständigen Geh- & Radweges von Walda nach Schorn“ festzuhalten und nach Vorlage der vorgetragenen neuen Erkenntnisse, hierfür eine Förderung nach Art. 13 f BayFAG zu beantragen, um mithilfe dieser Förderung das geplante Projekt dennoch zeitnah verwirklichen zu können. Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R - Beitritt der Gemeinde Lachen und der Stadt Lauingen (Donau) Der Marktgemeinderat beschließt, dem Beitritt der Gemeinde Lachen und der Stadt Lauingen (Donau) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 535.000,00 € (bisher 515.000,00 €) zuzustimmen.
Volksfest Pöttmes - Altennachmittag
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt im Jahr 2022 auf dem Volksfest einen Altennachmittag durchzuführen. Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 10.000 €. Die VG soll prüfen wie die Kosten im Haushalt verbucht werden können.
Marktgemeinderatssitzung vom 07.04.2022
Haushaltsplan 2022 und Erlass Haushaltssatzung 2022
- Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt.
- Der Finanzplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
- Der Stellenplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
Spülmobil - Neufestsetzung von Verleihpreisen
Die Gebühren für das Ausleihen des Spülmobils werden ab 01.05.2022 auf 130,00 € für den ersten Tag und 75,00 € für jeden weiteren Tag erhöht. Der Markt Pöttmes erhält von den Einnahmen einen Anteil von 20%, errechnet aus dem Nettopreis (neue Nettopreise entsprächen 109,24 € und 63,03 €).
Haus der Begegnung - Vorstellung des Projektes und des LEADER-Vorhabens
Dem Projekt, Haus der Begegnung, mit der vorgestellten Kostenschätzung und der positiven Zusagen einer Leader Förderung wird zugestimmt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 9 "ZIEGELFELD-WEST"
- Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für die Fluren Nr. 88/6, 88/7, 88/8 und 88/9 der Gemarkung Schnellmannskreuth den Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 9 „ZIEGELFELD-WEST“ gemäß BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge (inkl. des Vertrages über Folgekosten und Lasten für Kinderbetreuungseinrichtungen) abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 38 "BEI DER SÄGMÜHLE"
- Aufstellungsbeschluss
Das Gremium lehnt ab, für den Bereich der Flur Nr. 1004 der Gemarkung Pöttmes den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 38 „BEI DER SÄGMÜHLE“ gemäß BauGB aufzustellen.
Antrag Fraktion Bürgerblock - Einrichtung von E-Mailadressen für Referenten
Es werden, wie im Antrag vorgeschlagen, die E-Mail-Adressen eingerichtet.
Marktgemeinderatssitzung vom 10.03.2022
Arbeitsbericht der Referenten
Die Arbeitsberichte der Referenten (Marktentwicklung und Gewerbe, Jugend, Kitas, Hort, Schule und Soziales, Wege- und Landwirtschaft und Kultur) werden zur Kenntnis genommen.
Arbeitsbericht Marktmeisterin - Festlegung Eintrittsgeld "Historisches Marktfest"
Die Präsentation von Marktmeisterin Koller wird zur Kenntnis genommen. Die Beratung, ob eine Erhöhung der Eintrittsgelder angestrebt werden soll, wird an den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 329 der Gemarkung Schnellmannskreuth, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Die bestehende Ortsrandsatzung „Am Siedlerweg, Flur Nr. 329", Gmkg. Schnellmannskreuth vom 24.07.2020 wird nicht geändert und die diesbezüglichen Anträge des Bauwerbers vom 27.01.2022 und vom 25.02.2022 werden abgelehnt.
Städtebauliche Entwicklung
Zulassungskriterien für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet des Marktes Pöttmes - Überprüfung bzw. Aktualisierung des Kriterienkatalogs
Das Gremium beschließt, gemäß der Empfehlung des Marktentwicklungsausschusses, den damaligen Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 03.07.2007 bzgl. der Zulassungskriterien für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Pöttmes wieder aufzuheben und diesen Kriterienkatalog bis auf weiteres nicht mehr als verbindlich anzuwenden. Lediglich die bisherigen umweltrelevanten Kriterien sollen weiter bei jedem neu beantragten und explizit einzeln zu beurteilendem Vorhaben als verbindlich festgelegt weiter angewandt werden.
Diese werden hier nochmals explizit aufgeführt:
- Landschaftsbild: Von dem Standort sollen keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild sowie für die Naherholung ausgehen
- Ortsbild: Von dem Standort sollen keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen für das Ortsbild ausgehen
- Zersiedelung: Beeinträchtigungen durch eine Zersiedelung der Landschaft sind an diesem Standort weitgehend vermeidbar
- Blendgefahr: Von dem Standort dürfen keine Gefährdungen für Verkehrsanlagen durch Blendung ausgehen; Blendung für Wohngebiete ist ebenfalls zu vermeiden
- Klimatische Funktion: mikro-/mesoklimatisch bedeutende Flächen sollen nicht beeinträchtigt werden
- Landschaftseinheit: Wertvolle/seltene Landschaftseinheiten, wie bspw. Auen oder Trockenstandorte dürfen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden
- Schutzflächen: Beeinträchtigungen durch die Nähe zu bzw. die Beanspruchung von Schutzflächen wie Biotope, Naturdenkmälern, Ausgleichsflächen, Bodendenkmalen usw. sollen ausgeschlossen werden
Kreisstraße AIC 28; Wiesenbach - Reicherstein - Umstufung und Geh- & Radwegneubau
Sachstandsbericht
Erlass der zweiten Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes
Erlass der Kindergartenbussatzung des Marktes PöttmesDie Kindergartenbussatzung des Marktes Pöttmes wird mit folgenden Änderungen erlassen:
- § 1 Abs. 2: die Wörter „nach Pöttmes“ werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2: Hier ist aufzunehmen, dass die Anmeldeformulare auch in den jeweiligen Einrichtungen verteilt werden.
- § 6 Abs. 3: Es ist einzufügen, dass die Kinder möglichst pünktlich zu den Bringzeiten in den Einrichtungen ankommen sollen.
Die monatlichen Beförderungskosten pro Kind werden momentan so belassen. Über eine Änderung der Gebühren ist zu gegebener Zeit zu beraten.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.03.2022 sind für folgende Tagesordnungspunkte die Geheimhaltungsgründe entfallen:
Heimatmuseum Marktstraße 18 - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Der Beschluss vom 31.07.2018 wird aufgehoben. In den Haushalt 2022 werden 10.000,00 € eingestellt, um dem Förderverein Heimatmuseum die Möglichkeit zu geben, eine Kostenberechnung für die Mindest-Maßnahmen der Sanierung erstellen zu lassen und eine LEADER-Förderung zu erhalten.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Generelle Richtlinien für die Ausweisung von Bauplätzen für private Grundbesitzer - weitere VorgehensweiseDem Empfehlungsbeschluss des Marktentwicklungsausschusses ist zu folgen und zukünftig mit allen Antragstellern für die Ausweisung von neuen Bauflächen (Wohnen) mittels einer Bauleitplanung solche Folgelastenverträge abzuschließen. In diesen Folgelastenverträgen soll vereinbart werden, dass vom Antragsteller bzw. Eigentümer höchstens ein bestimmter Betrag je Quadratmeter Geschossfläche zu übernehmen ist.
Des Weiteren beschließt das Gremium, das hierfür zwingend erforderliche Prognosemodell auf Basis eines städtebaulichen Konzeptes zu erarbeiten. Ein derartiges Konzept wird demnächst vom Marktgemeinderat Pöttmes noch beschlossen um dieses damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung abzudecken.
Marktgemeinderatssitzung vom 10. Februar 2022
Städtebauliches Konzept Senioren - Wohnen + Tagespflege
In der Marktgemeinderatssitzung wird das Projekt vorgestellt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 46 der Gemarkung Reicherstein - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für eine Teilfläche der Flur Nr. 46 der Gemarkung Reicherstein eine Einbeziehungssatzung gemäß BauGB aufzustellen.Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung:
Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Kies-/Sandabbau mit Erdauffüllung auf den Fluren Nr. 2040 und 2041 der Gemarkung Pöttmes
Das Gremium beschließt, an seiner damaligen Entscheidung festzuhalten und dem Antrag auf Abbaugenehmigung von Kies und Sand mit Erdauffüllung auf den Fluren Nr. 2040 und 2041 der Gemarkung Pöttmes mit anschließender Wiederverfüllung von der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG das gemeindliche Einvernehmen zu versagen, da bisher eine mögliche Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung nach derzeitigem Sachstand (Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt und Gutachten Dr. Heimbucher) noch nicht ausgeschlossen werden kann.
Überrechnung der Mischwasseranlagen und Niederschlagswassereinleitungen in den Ortsteilen Pöttmes, Gundelsdorf, Handzell und Schorn - Vorstellung der Vorplanung
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Beförderungsrichtlinien Kiga-Bus - Antrag der Fraktionen Bürgerblock und CWG
Der Marktgemeinderat beschließt, auf Grundlage des Vorschlages der CWG Fraktion die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung zu beauftragen, eine Änderung der Richtlinien für die Beförderung mit dem Kindergartenbus auszuarbeiten. Dies solle ab dem neuen Kindergartenjahr (01.09.2022) gelten. Die Anhebung der Gebühren hierzu soll ebenfalls angedacht werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 sind für keinen Tagesordnungspunkt die Geheimhaltungsgründe entfallen.
Marktgemeinderatssitzung vom 20. Januar 2022
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" an Herrn Franz-Josef Schindele - offizielle Verleihung
Überreichung der offiziellen Urkunde an Altbürgermeister Schindele
Bewilligung überplanmäßiger Mittel HHSt.2901.6391 "Schülerbeförderung; Kosten der Schülerbeförderung durch andere Verkehrsträger sofern nach dem Gesetz notwendig
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 32.561,92 € bei der HH-Stelle 2901.6391. Die notwendigen Mittel sollen von HH-Stelle 9000.0616 entnommen werden.
Bewilligung überplanmäßige Mittel Deckungsring 13 "Bauhof"
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.302,44 € beim Deckungsring 13 „Bauhof“ (HH-Stelle 7711.5500 und 7711.6326). Die notwendigen Mittel sollen von HH-Stelle 6700.6340 entnommen werden.
Bewilligung überplanmäßige Mittel Deckungsring 20 "Grundstücksunterhalt" (HHSt.6700.5100 "Straßenbeleuchtung; Unterhalt des unbewegl. Vermögens")
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.681,27 € beim Deckungsring 20 „Grundstücksunterhalt“ (HH-Stelle 6700.5100). Die notwendigen Mittel sollen von HH-Stelle 6700.6340 entnommen werden.
Neubau Dorfplatz Gundelsdorf - Kostenfeststellung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 117.736,39 €. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Bestellung des bisherigen stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth als stellvertretenden Notkommandanten
Der Marktgemeinderat beschließt die Bestellung von Herrn Helmut Kaltenstadler zum stellvertretenden Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.01.2022 sind für keinen Tagesordnungspunkt die Geheimhaltungsgründe entfallen.