Maßnahme: Wasserschutzgebiet Gundelsdorf / Neufestsetzung
Antragsteller: Zweckverband zur Wasserversorgung der Daxberggruppe
Badstraße 1, 86554 Pöttmes - Handzell
Gemeinde Gemarkung Flurstücksnummer / Brunnenstandort
Pöttmes Gundelsdorf 202/1 (B3)
Pöttmes Gundelsdorf 273/3 (B2)
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Daxberggruppe betreibt im Gewinnungsgebiet
Gundelsdorf zwei Brunnen, B2 und B3, zur öffentlichen Wasserversorgung. Durch die Aufgabe
des Brunnens B1 und die Errichtung des Brunnens B3 ist das bisher bestehende Wasser-
Schutzgebiet neu festzusetzen.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg führt das wasserrechtliche Verfahren für die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Gundelsdorf durch.
Der entsprechende Plan wird zur Einsicht in der Gemeindeverwaltung des Marktes Pöttmes
während der üblichen Öffnungszeiten im Zeitraum
vom 10.11.2020 bis 11.12.2020
ausgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Landratsamtes Aichach-Friedberg unter Aktuelles/Öffentlichkeitsbeteiligungen/Wasserrecht während des g. Auslegungszeitraumes einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 28.12.2020, schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Aichach-Friedberg oder bei der Gemeindeverwaltung Einwendungen gegen den Plan erheben. Nach Eingang von Einwendungen wird das Landratsamt Aichach-Friedberg einen Erörterungstermin ansetzen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, sowie die Zustellungen der Entscheidungen über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Diese Bekanntmachung wird auch am 30.10.2020 im Pöttmeser Marktboten veröffentlicht.
LANDRATSAMT AICHACH-FRIED8ERG Öffnungszeiten
Münchener Straße 9 I 86551 Aichach M0| DI I Ml 07:30 -12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
D0 07:30 -12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. FR 07:30 -12:30 Uhr