Photovoltaikanlage, Anmeldung
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, müssen Sie die Anlage registrieren lassen.
Beschreibung
Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.
Voraussetzungen
Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.
Fristen
- Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage
- Den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
keine
Online Verfahren
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113
Bonn
Telefonnummer
+49 228 14-0
Faxnummer
+49 228 14-8872
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2023