Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Klimaschutz, Beantragung einer Zuwendung

Kommunen können eine Förderung für strategische und investive Vorhaben zum Schutz des Klimas sowie zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels beantragen.

Beschreibung

Zweck

Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität sowie zur Klimaanpassung unterstützen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
  • die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zur Minderung von Treibhausgasen (Klimaschutzkonzept) und zur Klimaanpassung,
  • die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
  • weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen, insbesondere die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung.

Antragsberechtigte

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen sowie Partner der Bayerischen Klima-Allianz erhalten.

Art und Umfang

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

  • bis zu 50 % (für Kommunen bei Kombination mit der Kommunalrichtlinie des Bundes sowie für Partner der Bayerischen Klima-Allianz)
  • bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
  • bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

Voraussetzungen

Umsetzungsvorhaben müssen grundsätzlich im Rahmen eines entsprechenden Konzepts als Handlungsoption identifiziert worden sein. Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % vorweisen.

Verfahrensablauf

Der Förderantrag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt auch Auskunft über die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen und entscheidet über den Förderantrag. Die Unterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.

Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Gefördert werden nur Vorhaben, für die der jeweils zuständigen Regierung bis spätestens 31.12.2026 ein entsprechender Förderantrag vorliegt.

Bearbeitungsdauer

Förderanträge werden zügig bearbeitet und ehestmöglich mit Erlass eines entsprechenden Bescheids (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen. Es ist deshalb mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des zu fördernden Vorhabens
  • Kostenkalkulation

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024