Gesundheitsfachberuf, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Beschreibung
Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.
Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Voraussetzungen
Sie möchten im Ausland einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger) ausüben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie vom Personalausweises
- amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden für die Berufe Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in / Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden für alle andere Gesundheitsfachberufe