Container, Beantragung der Zulassung
Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.
Beschreibung
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.
Voraussetzungen
Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Verkehrssicherheit
- Fotos vom Container
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Telefonnummer
+49 821 327-01
Faxnummer
+49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 02.12.2023