Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, Beantragung einer Förderung von Projekten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern.

Beschreibung

Zweck

Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

Gegenstand

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens.  

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.

Verfahrensablauf

Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter.

Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte.

Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den FöR-PrBNe (siehe unter "Formulare")
  • Zuwendungsfähige Ausgaben/Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag) (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
  • Ausgabenkalkulation (Anlage 2 zum Antrag) (siehe Anlage 2 des Antragsformulars unter "Formulare")
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 4 zum Antrag) (siehe Anlage 4 des Antragsformulars unter "Formulare")
  • Ggf. Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz
  • Verwendungsnachweis (siehe unter "Formulare")
  • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1 zum VN) (siehe Anlage 1 zum VN unter "Formulare")
  • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens durchgeführten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 2 zum VN)
  • Sachbericht

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 09.12.2023