Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln, Beantragung einer Erlaubnis zum Unterschreiten

Für Flüge zu besonderen Zwecken (z. B. Luftbildflüge, Filmflüge) kann eine Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe erteilt werden.

Beschreibung

Außer wenn ein Unterschreiten für Start oder Landung notwendig ist, beträgt die beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug. In sonstigen Fällen beträgt die Höhe 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug.

Die Luftämter können auf Antrag für Flüge zu besonderen Zwecken (z. B. Luftbildflüge, Filmflüge) Erlaubnisse zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe erteilen.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere

  • sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
  • Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen sind,
  • ein angemessener Schutz vor Fluglärm berücksichtigt ist und
  • ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft sichergestellt ist.

Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.

Fristen

1 Woche vor dem Flug

Kosten

50,00 - 500,00 Euro

Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefonnummer +49 89 2176-0
Faxnummer +49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2023