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Meisterbonus für bestandene Meisterprüfung oder gleichgestellte Weiterbildungsprüfung, Auszahlung

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.

Beschreibung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft bestanden haben. Er wird auch bei erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien gewährt.

Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.

Höhe

Der Bonus beträgt 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.

Voraussetzungen

  • Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert.
  • Der Abschluss muss in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung aufgeführt sein (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisse in Bayern gelegen haben.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Verfahrensablauf

Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.

Fristen

Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 2
80539 München
Telefonnummer +49 89 2182-0
Faxnummer +49 89 2182-2677
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
Telefonnummer +49 89 1261-01
Faxnummer +49 89 1261-1122
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefonnummer +49 9131 6808-0
Faxnummer +49 9131 6808-2102
Bayerische Verwaltungsschule
Ridlerstraße 75
80339 München
Telefonnummer +49 89 54057-0
Faxnummer +49 89 54057-199
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Telefonnummer +49 821 3162-0
Faxnummer +49 821 3162-323
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München
Telefonnummer +49 89 532944-0
Faxnummer +49 89 532944-28
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Telefonnummer +49 821 3259-0
Faxnummer +49 821 3259-1271
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
Telefonnummer +49 89 157902-0
Faxnummer +49 89 157902-19
Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
76133 Karlsruhe
Telefonnummer +49 721 22656
Faxnummer +49 721 2031403
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1
81369 München
Telefonnummer +49 89 230211-0
Faxnummer +49 89 230211-108
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefonnummer +49 89 4147-0
Faxnummer +49 89 4147-280

Online Verfahren

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024