Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar
Marktplatz 18
86554
Pöttmes
Telefonnummer
+49 8253 9998-0
Faxnummer
+49 8253 9998-500
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 30.06.2022