Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Verkehrsordnungswidrigkeit, Informationen zum Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.

Beschreibung

Bei Fahrverboten, welche durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach angeordnet sind, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich bei allen bayerischen Polizeidienststellen abgeben. Der Führerschein kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten hinterlegt werden. Nehmen Sie in diesen Fällen neben dem Führerschein immer den Bußgeldbescheid zur Führerscheinabgabe mit.

Die Dauer des Fahrverbots können Sie dem Bescheid entnehmen. Wann Sie den Führerschein wieder zurückerhalten, kann Ihnen meist von dem entgegennehmenden Polizeibeamten bereits bei Abgabe mitgeteilt werden.

Die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund außerbayerischer oder kommunaler Fahrverbote ist bei der Polizei nicht möglich. In diesen Fällen setzen Sie sich mit dem Absender in Verbindung bzw. übersenden diesem Ihren Führerschein per Einschreiben. Betroffene mit Wohnsitz außerhalb Bayerns müssen den Führerschein zur amtlichen Verwahrung an die Behörde senden, welche den Bescheid erlassen hat.

Bei Fragen oder Besonderheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die ausstellende Behörde. Sie kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
Telefonnummer +49 89 2192-01
Faxnummer +49 89 2192-12225
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.03.2024