Patentanwaltsgesellschaft, Beantragung der Zulassung
Die Tätigkeit als Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf einer Zulassung nach §§ 52c ff. Patentanwaltsordnung (PAO).
Beschreibung
Der Antrag auf Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft ist an die Patentanwaltskammer zu richten. Die Patentanwaltskammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, über die der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes die Staatsaufsicht führt.
Voraussetzungen
Wesentliche Grundlage für die Zulassung einer Patentanwaltsgesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, der notariell zu beglaubigen ist. Der Gesellschaftsvertrag muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
- der Unternehmensgegenstand muss auf Rechtsberatung und -vertretung im Sinne des § 3 Abs. 2 und 3 PAO beschränkt sein,
- die Gesellschafter müssen sozietätsfähige Berufsträger und in der Gesellschaft beruflich tätig sein,
- die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte muss Patentanwälten zustehen,
- keine Beteiligung von Fremdkapital,
- verantwortliche Führung durch Patentanwälte.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Eine Patentanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer der Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Mindestversicherung
Kosten
Die Zulassungsgebühr beträgt 1.200 Euro.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331
München
Telefonnummer
+49 89 242278-0
Faxnummer
+49 89 242278-24
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.03.2023