Selbstständige, Informationen zur sozialen Sicherung in der sozialen Pflegeversicherung
Beschreibung
Soweit Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind sie in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.
§ 22 Sozialgesetzbuch XI
Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 17.08.2022