Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung, Erhalt
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit dauerhaft weniger arbeiten können, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Beschreibung
Nach einem Vesicherungsfall können Sie Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Als Versicherungsfall gelten:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit) und
- Berufskrankheiten.
Sie erhalten eine Rente,
- wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle dauerhaft sinkt (Minderung der Erwerbsfähigkeit) oder
- wenn sich die Folgen früherer Versicherungsfälle mit der Zeit verschlimmern.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Arbeit, sondern Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt.
Bei jugendlichen Versicherten beruht die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.
Die Höhe der Rente ist abhängig von:
- der Höhe der Minderung der Ewerbsfähigkeit und
- der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist).
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit
- infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle,
- über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus und
- um mindestens 20 Prozent
gemindert ist.
Verfahrensablauf
Ihr Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wird von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie daher keinen Antrag stellen. Sie erhalten im Anschluss der Festellung einen Bescheid.
Wenn sich bei Ihnen die Folgen eines Versicherungsfalls verschlimmern, können Sie einen formlosen Antrag auf Rente bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse stellen. Sie erhalten im Anschluss der Feststellung einen Bescheid.
Fristen
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 3 Monate.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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