Krankheit und Behinderung, Beratung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatung. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Icon Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
- Icon Art. 9 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551
Aichach
Telefonnummer
+49 8251 92-0
Faxnummer
+49 8251 92-371
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 30.06.2022