Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr, Einreichung einer Beschwerden

Haben Sie nach einer Bahn-, Bus-, oder Schiffsreise Anlass zur Beschwerde? Dann können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wenden.

Beschreibung

Möchten Sie sich nach einer Bahn-, Bus- oder Schiffsreise beschweren, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden, wenn:

  • Sie bereits das betreffende Verkehrsunternehmen kontaktiert haben und
  • das Unternehmen gar nicht oder für Sie nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

Das Eisenbahn-Bundesamt überprüft, ob das jeweilige Eisenbahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen hat.

Gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstößt das Verkehrsunternehmen, wenn beispielsweise:

  • Ihr Zug oder Schiff stark verspätet am Ziel ankommt und Sie keine entsprechende Entschädigung erhalten.
  • Ihr Zug voraussichtlich stark verspätet am Ziel ankommen wird und Sie nicht die Möglichkeit nutzen konnten, von der Fahrt zurückzutreten oder die Fahrt mit einem anderen Zug fortzusetzen.
  • Ihr Bus oder Schiff stark verspätet abfährt oder annulliert wird und Sie kein alternatives Fahrtangebot oder die Möglichkeit des Fahrtrücktritts erhalten.
  • das Verkehrsunternehmen Ihnen bei einer stark verzögerten Reise nichts zu Essen und Trinken anbietet.
  • das Verkehrsunternehmen Ihnen unter bestimmten Umständen keine alternative Weiterfahrt oder eine Übernachtung organisiert.
  • Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Sie keine kostenfreie Hilfe etwa beim Ein, Um- und Aussteigen erhalten.
  • Sie vor und während der Reise nicht über Abweichungen im Reiseverlauf informiert werden.

Hat das Verkehrsunternehmen voraussichtlich gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen, führt das Eisenbahn-Bundesamt ein Verwaltungsverfahren durch. Das heißt,

  • das Eisenbahn-Bundesamt kontaktiert das Verkehrsunternehmen und
  • bittet das Unternehmen um eine Stellungnahme.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen eine Entschädigung oder die Erstattung des Fahrpreises zu. Die Zahlungen werden zwischen Ihnen und dem Verkehrsunternehmen abgewickelt.

Voraussetzungen

  • Sie vermuten, dass auf Ihrer Bahn, Bus- oder Schiffsreise Ihre Fahrgastrechte verletzt wurden.
  • Sie konnten das Problem nicht mit dem Verkehrsunternehmen lösen.

Verfahrensablauf

Sie können die Beschwerde schriftlich beim EBA oder online über das Bundesportal (verwaltung.bund.de) einreichen.

Beschwerde schriftlich einreichen:

  • Laden Sie das entsprechende Beschwerdeformular auf der Internetseite des EBA runter. Beachten Sie, dass es verschiedene Formulare für Beschwerden im Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr gibt.
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular und relevante Dokumente an das EBA.
  • Das EBA prüft die Beschwerde.
  • Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.

Beschwerde online einreichen:

  • Rufen Sie die Online-Beschwerde auf der Internetseite des Bundesportals auf.
  • Machen Sie die geforderten Angaben.
  • Laden Sie relevante Dokumente hoch.
  • Das EBA prüft die Beschwerde.
  • Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, leitet das EBA ein Verwaltungsverfahren ein, um das Unternehmen zur Einhaltung der Fahrgastrechte zu bewegen.

Hinweise

In individuellen Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden.

Fristen

Für Beschwerden beim Eisenbahn-Bundesamt müssen Sie keine Fristen beachten.

Hinweis:

Bitte informieren Sie sich über die Fristen des jeweiligen Verkehrsunternehmens oder des jeweiligen Verkehrsträgers (Eisenbahn, Bus, Schiff) zur Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Fahrkarte (als Kopie oder Scan)
    • weitere relevante Unterlagen, zum Beispiel:
      • Quittungen
      • Antwortschreiben des Verkehrsunternehmens (Kopie oder Scan)
    • bei Vertretung zum Beispiel durch Anwalt oder ein Unter

Kosten

kostenlos

Zuständiges Amt

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefonnummer +49 228 9826-0
Faxnummer +49 288 9826-199
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2023