Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Straßenbenutzung, Beantragung einer Erlaubnis für eine überregionale Veranstaltung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen. 

Beschreibung

Veranstaltungen, bei denen die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Erlaubnisbehörde.

Hierbei handelt es sich um eine überregionale Veranstaltung, wenn sich diese auch auf das Gebiet anderer Bundesländer oder auf das benachbarte Ausland erstreckt oder mehr als drei bayerische Regierungsbezirke davon berührt werden.

Wegen der besonderen Auswirkungen von überregionalen Veranstaltungen wird die Koordination der Veranstaltung mit den zuständige Stellen in anderen beteiligten Bundesländern und entsprechenden Stellen im Ausland von den bayerischen Bezirksregierungen übernommen. Dies ist dann die Regierung, in deren Bereich die Veranstaltung beginnt bzw. zuerst das Gebiet Bayerns berührt.

Die Veranstaltung und die flankierend notwendigen Maßnahmen werden durch Auflagen im Erlaubnisbescheid geregelt. Dies dient sowohl dem Schutz der Teilnehmer an der Veranstaltungen als auch dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Erlaubnisfähige Veranstaltungen sind insbesondere

  • Radrennen
  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Volkswanderungen
  • Staffelläufe
  • Ralley-Sonderprüfungen
  • Radtouren (z. B. BR-Radltour)

Nach Vorliegen eines Antrages auf Veranstaltungserlaubnis wird die zuständige Regierung im Regelfall gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Voraussetzungen prüfen, unter denen die Erlaubnis erteilt und die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die Zusammenfassung der Auflagen und Bedingungen für die Veranstaltung ergeht als sog. Erlaubnisbescheid (§ 29 Abs. 2 StVO) an den Veranstalter.

Für die gegebenenfalls weiter erforderlichen Gestattungen im Ausland muss der Veranstalter selbst sorgen. Wegen der jeweiligen Gebietshoheit besteht keine Möglichkeit, z. B. im grenznahen Raum zu Österreich, das dort notwendige Erlaubnisverfahren durch die bayerischen Behörden "mitzuerledigen".

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regierung.

Kosten

Je nach Aufwand der Vorbereitung zwischen 10,20 und 2.301,00 EUR. Hierzu können Mehrkosten für Ortstermine, Gutachten etc. kommen.

Zuständiges Amt

Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefonnummer +49 821 327-01
Faxnummer +49 821 327-2289
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.03.2024