Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien, Beantragung eines Zuschusses
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.
Beschreibung
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für
- den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
- die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
- sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
- in Kultur- und Brauchtumspflege
für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Fristen
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Organisation Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Online Verfahren
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539
München
Telefonnummer
+49 89 2165-0
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)
Stand: 01.06.2023