Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Strahlenschutzregister, Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Beschreibung

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn

  • Sie diese benötigen, um Ihre Aufgaben zu bewältigen, oder
  • die Empfängerin oder der Empfänger sie benötigt, um ihre beziehungsweise seine Aufgaben zu bewältigen.

Auskunftsberechtigt sind Sie als

  • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden
  • Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen
  • Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise entsprechende Verpflichtete oder Verantwortliche des Beschäftigungsbetriebs der beruflich exponierten Personen.
  • Person, über die Daten im Strahlenschutzregister gespeichert sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • SSR-Nummer
  • Personendaten: Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des
    • Strahlenschutzverantwortlichen
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verpflichteten sowie
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:

  • SSR-Nummer (falls vorhanden)
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Voraussetzungen

  • Sie gehören zu den auskunftsberechtigten Personengruppen und
  • Sie benötigen die Auskünfte für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft formlos anfordern:

  • Melden Sie sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post beim Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten zu den betreffenden Per-sonen an.
  • Sie erhalten die Auskunft per Post.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Auskunftsanfrage
    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Kosten

Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:

  • Im Fall einer Anfrage ohne Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 30 min: EUR 35,70
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90
  • Im Fall einer Anfrage mit Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 50 min: EUR 59,50
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90

Zuständiges Amt

Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Telefonnummer +49 30 18333-0
Faxnummer +49 30 18333-1885
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.03.2024