Versorgung, Übermittlung von Informationen an die Bayerische Ärzteversorgung
Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Beschreibung
Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ärzteversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Pflichtmitgliedschaft:
- Approbation oder Berufserlaubnis
- Keine Berufsunfähigkeit
- Berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung.
Verfahrensablauf
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung ist vom neuen Mitglied das Formular Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die Bayerische Ärzteversorgung zu senden. Der ausgefüllte „Mitgliedschaftserhebungsbogen“ (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der Bayerischen Ärzteversorgung anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde (in Kopie)
- Berufserlaubnis (in Kopie)
Online Verfahren
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Icon Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Icon Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung
- Icon Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte und Medizinalassistenten im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung
- Icon Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Medizinalassistenten und Veterinärpraktikanten des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz zur Bayerischen Ärzteversorgung
- Icon Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung