Transnationale Zusammenarbeit im Donauraum, Beantragung einer Förderung
Zweck
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt im Donauraum. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu erproben. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
Gegenstand
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Die Förderung ökonomischer und sozialer Innovationen bildet deshalb einen Schwerpunkt. Des Weiteren Projektvorhaben, die den Herausforderungen des Klimawandels begegnen. Zudem gilt es das Potential das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet zu nutzen und zu bewahren. Angesichts der Fragmentierung in zahlreiche nationale und regionale Verwaltungseinheiten ist außerdem eine effizientere Verwaltung ein wichtiges Thema.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Donauraum" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen (siehe unter "Online-Verfahren"; dort auch detaillierte Informationen zur Antragstellung).
Die deutschen Kontaktstellen und die Sekretariate versorgen potenzielle Antragsteller mit Informationen und geben bei Bedarf praktische Hinweise während des Antragsverfahrens. Über die Projektanträge entscheidet ein Begleitausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des jeweiligen Kooperationsraumes zusammensetzt.
Informationsstelle für bayerische Projektpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 73, Programme und Pläne
Prinzregentenstraße 28
80538 München
E-Mail: Referat73@stmwi.bayern.de
Deutsche Kontaktstelle Donauraum
Nationale Kontaktstelle Interreg Donauprogramm
im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Amir Kalajdzini
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-123 2712
Mobil: 0172 1882983
E-Mail: amir.kalajdzini@wm.bwl.de
Gemeinsames Sekretariat des Programmes
Danube Transnational Programme Joint Secretariat
József Nádor Tér 2-4, 1051 Budapest, Ungarn
Telefon: +36 1795 9193
E-Mail: danube@interreg.eu
Das Programm umfasst in der aktuellen Förderperiode den Zeitraum 2021 bis 2027. Projekte müssen spätestens 2029 abgeschlossen sein. Die Aufrufe und Fristen für das Einreichen von Förderanträgen finden Sie auf der Webseite des Programms (siehe "Weiterführende Links"). Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der jeweils aktuellen Unterlagen (Beginn des Projektaufrufs) und der Abgabefrist des Konzeptes beträgt in der Regel zwischen acht Wochen und vier Monaten. Mit der Vorbereitung der Projektanträge sollte deshalb bereits vor dem offiziellen Startdatum des Aufrufs begonnen werden.
Projekte müssen transnational angelegt sein und die regionale Entwicklung vor Ort messbar und nachhaltig verbessern. Infrastrukturmaßnahmen und die Anschaffung von Sachmitteln werden innerhalb von Interreg VI B-Programmen in der Regel nicht gefördert.
- VERORDNUNG (EU) 2021/1059 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)