Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Digitalbonus Bayern, Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Zweck

Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. Der Einsatz von Technologien wie Robotik und Künstliche Intelligenz soll Unternehmen auf dem Weg der Digitalisierung weiter voranbringen, Arbeitsplätze attraktiver machen und dem Fachkräftemangel begegnen. Der Schutz vor Hackerangriffen bleibt Notwendigkeit in Zeiten verstärkter Bedrohungen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt für die

Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.

IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Als kleine Unternehmen gelten gewerbesteuerpflichtige Unternehmen gemäß § 2 GewStG mit weniger als 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind:

  • Innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software sowie anteilsmäßig Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei Maßnahmen der Robotik nach Nr. 2.1 zusätzlich die Roboter-Hardware.
  • Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach Nr. 2.2 auch die hierzu notwendige IKT-Hardware. Dazu zählen insbesondere Lösungen wie Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten.
  • Nicht zuwendungsfähig in beiden Förderbereichen sind insbesondere:
  • Standard-IKT-Hardware, wie Server, PCs, Monitore, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Telefone.
  • Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme.
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen.
  • Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach Nr. 2.1).
  • Ersatzbeschaffungen.
  • Reise- und Unterbringungskosten.
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Art der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.

Höhe der Förderung

Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Bei der Antragstellung können Sie zwischen dem Digitalbonus Standard oder Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme/ Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard

  • Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen
  • Durchgängige Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Handwerkersoftware oder Lager- und Logistiklösungen)
  • Lizenzkäufe einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung, die nicht als innovativ angesehen wird.
  • Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z.B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen
  • Softwarelösungen, die in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung dienen, können gefördert werden, sofern es über eine von der Förderung ausgeschlossene Standard-Marketing-Lösung hinausgeht.

Digitalbonus Plus

Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig - idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Zu den Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können Projekte mit Schwerpunkt auf folgenden Inhalten zählen:

  • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
  • Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
  • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.

Liegen die Gesamtausgaben des Projekts bzw. die voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 €, können Sie auch mit einem besonders innovativen Projekt den Digitalbonus Standard beantragen, da sich für die Zuschusshöhe in diesem Fall keine Änderungen ergeben würden. Bei Beantragung eines Digitalbonus Plus wenden Sie sich bitte im Vorfeld für eine Beratung an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Ausschlusskriterien:

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Antragsstellung bereits begonnen wurden, also wenn eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde. Mit der Durchführung der Maßnahme darf begonnen werden, wenn der Eingang des elektronischen Förderantrags bestätigt wurde.

IKT-Lösungen, die gegen Entgelt auch in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und die für das andere Unternehmen eine förderfähige Maßnahme nach Nr. 2 der Richtlinie darstellen, sind zur Vermeidung einer möglichen Doppelförderung von der Förderung ausgeschlossen.

Des weiteren ausgeschlossen sind:

  • Freie Berufe
  • Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, es sei denn Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben unter den in der De-minimis-Verordnung genannten weiteren Voraussetzungen
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

01 Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Verfahren bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Nachdem Sie die richtige Bezirksregierung ausgewählt haben, erfolgt das Online-Verfahren mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie müssen sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto authentifzieren.

Eine postalische Einreichung des Antrags ist nicht notwendig.

02 Eingangsbestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

03 Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

04 Förderbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Die Zustellung von Bescheiden erfolgt ausschließlich digital an das zur Authentifizierung verwendete ELSTER-Unternehmenskonto.

05 Auszahlungsantrag

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie auf der Seite Auszahlung (Link unter Formulare - Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag (Förderprogramm Digitalbonus.Bayern) einen Auszahlungsantrag ein. Dieser ist in Kombination mit einer Projektmitteilung und/oder einem Verwendungsnachweis einzureichen:

Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) vor dem 01.11.2025

  • Einreichung eines Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag

Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) ab dem 01.11.2025

  • Einreichung einer Projektmitteilung mit Auszahlungsantrag
    Bei Fällen mit bewilligtem Zuschuss über 10.000 Euro oder bei Stichprobenprüfungen ist zudem ein Verwendungsnachweis einzureichen

06 Auszahlung

Die Regierung prüft den Auszahlungsantrag auf Basis der Projektmitteilung und/oder des Verwendungsnachweises und zahlt anschließend den Zuschuss aus. Sollten im Zuge der Prüfung Nachfragen erforderlich sein, wird die zuständige Bezirksregierung auf Sie zukommen. 

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag: (siehe Link Antrag (Muster-PDF) unter weiterführende Informationen)
    • Unternehmensdaten: (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Bilanzsumme) des antragstellenden Unternehmens
    • De-minimis-Bescheinigungen: für den gesamten Unternehmensverbund (siehe Link De-minimis-Erklärung (Muster-PDF) unter weiterführende Informationen)
    • Finanzierungsplan
    • Angebot(e) externer Dienstleister

  • Richtlinien zum Förderprogramm "Digitalbonus"

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)