Dienstleistungen: Markt Pöttmes

Seitenbereiche

Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Gewalt gegen Kinder, Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?

Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
  • §§ 176 ff. Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Schwaben Nord

AdressePolizeipräsidium Schwaben Nord
Gögginger Straße 43
86159 Augsburg
+49 821 323-0+49 821 323-0
+49 821 323-1040+49 821 323-1040

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)