Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Finanzwesen (fachlicher Schwerpunkt Steuer)
Der Studiengang Steuer mit dem Abschluss "Diplom-Finanzwirt/in (FH)" zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Fachhochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der Finanzverwaltung aus.
Das Ausbildungsziel sind sachkundige Amtprüferinnen und Amtsprüfer im Finanzamt, die später eigenverantwortlich Steuerbescheide erlassen. Dazu müssen diese imstande sein, wirtschaftlich zu denken, Sachverhalte zu ermitteln, und selbstverständlich müssen sie das gesamte Steuerrecht gut kennen. Als Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer kontrollieren sie die Buchführung und die sonstigen Angaben der Steuerzahler im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung. Später können sie als Sachgebietsleitungen die Arbeit einer Gruppe ihnen unterstellter Kolleginnen und Kollegen organisieren und koordinieren. Schließlich besteht die Möglichkeit, für Spezialaufgaben im Bayerischen Landesamt für Steuern und im Ministerium verwendet zu werden. Demgemäß liegt der Schwerpunkt der Ausbildung auf dem Steuerrecht: Einkommensteuer-, Lohn-, Gewerbe-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer dominieren zusammen mit dem Bilanzsteuerrecht und dem betrieblichen Rechnungswesen. Zu dessen Verständnis gehört natürlich auch das Privatrecht (Bürgerliches und Handelsrecht, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht), Wirtschaftswissenschaften, sowie das Staats- und Verwaltungsrecht. Im Rahmen ihres Studiums werden die Steuerinspektoranwärterinnen und -anwärter auch in die bei den Finanzämtern eingesetzten EDV-Anwendungen eingewiesen.
Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. Oktober. Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Finanzverwaltung. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort.
- Art. 8 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 22 bis 33 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 35 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)