Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Sterbefall im Ausland, Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Eltern des Verstorbenen
  • die Kinder des Verstorbenen
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

  • § 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - Baar

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Pöttmes
Marktplatz 18
86554 Pöttmes
+49 8253 9998-0+49 8253 9998-0
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Marktplatz 18
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