Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Gefahrguttransport, Beantragung der Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen? Dann müssen Sie sich als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.

Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.

  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • geeignete Lehrpläne
    • qualifiziertes Lehrpersonal

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
    • für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
      • Stundeneinteilung mit Pausen
      • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
      • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
        • Vortrag
        • Lehrgespräch
        • technische Medien
        • Filmvortrag
        • Übungen
    • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
      • Nachweise über beruflichen Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage

  • § 5 Absatz 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
  • § 7 Absatz 1 Nummer 2 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
  • § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)

Industrie- und Handelskammer Schwaben

AdresseIndustrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
+49 821 3162-0+49 821 3162-0
+49 821 3162-323+49 821 3162-323

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)