Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Gefahrguttransport, Beantragung der Anerkennung als Schulungsveranstalter für die Ausbildung

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie sich dafür durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Ihre Lehrpläne entsprechen den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgegebenen Kursplänen.
  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für:
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • qualifiziertes Lehrpersonal

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, welche Schulungen Sie durchführen dürfen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben:

    • angebotene Schulungen
    • Unterrichtspläne für die Erst- und Auffrischungsschulung
    • Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile
    • Kurspläne und Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
      • Stundeneinteilung mit Pausen
      • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
      • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
        • Vortrag
        • Lehrgespräch
        • technische Medien
        • Filmvortrag
        • Übungen
    • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
      • Nachweise über beruflichen Werdegang
      • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
      • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
      • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
      • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (gültig für "in Tanks" und "ausgenommen in Tanks")
      • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

  • § 5 Absatz 2 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)
  • §14 Absatz 3 Nummer 1 Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)

Industrie- und Handelskammer Schwaben

AdresseIndustrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
+49 821 3162-0+49 821 3162-0
+49 821 3162-323+49 821 3162-323

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)