Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Strukturförderung für den Journalismus, Beantragung

Wenn Sie ein Projekt zum Schutz oder zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Journalismus strukturell. Dies soll eine unabhängige und kritische Berichterstattung ermöglichen, die für eine Demokratie unerlässlich ist.

In der deutschen Verfassung ist die Pressefreiheit festgelegt, daher werden keine journalistischen Inhalte finanziell gefördert.

Gefördert werden unter anderem

  • Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland,
  • Projekte in Journalistenschulen,
  • Konzepte, die staatliche oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse schulen,
  • wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle
  • Beratung und Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten, die durch "Strategic Lawsuits against Public Participation" (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen,
  • Unterstützung für Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte,
  • Projekte, die Qualitätsjournalismus sichtbar machen,
  • Fortbildungen von Journalistinnen und Journalisten,
  • Diversität des Journalismus in Deutschland,
  • Austausch und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten.

Ihr Projekt sollte weitreichende Auswirkungen über eine Region hinaus haben oder Modellcharakter haben. In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.

Sie sind antragsberechtigt für eine Förderung als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die nachweisen kann, dass sie

  • eine entsprechende Kenntnis der Strukturen des Journalismus in Deutschland besitzt
  • über Expertise in der Projektdurchführung verfügt und
  • in der Lage ist, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.

Der Bundesanteil an der Zuwendung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestantragssumme beträgt grundsätzlich 200.000 EUR. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Die Kofinanzierung ist möglich sowohl aus Eigenmitteln, Spenden oder Drittmitteln, wie zum Beispiel Zuwendungen von Ländern, Kommunen, Unternehmen.

Die Förderung ist grundsätzlich auch überjährig möglich. Das bedeutet, dass Sie die bewilligten Fördermittel auch über das aktuelle Jahr hinaus nutzen dürfen. Anstatt die gesamte bewilligte Summe auf einmal zu erhalten, können Sie die Mittel auch schrittweise abrufen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

  • Ihr Projekt muss gesamtstaatlich bedeutsam sein. Es muss einen möglichst großen Effekt oder Ausstrahlung erwarten lassen beziehungsweise dem Bund besonders vorteilhaft erscheinen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
  • Die beantragten Zuwendungen müssen entscheidend dazu beitragen, dass Sie Ihr Vorhaben überhaupt und im notwendigen Umfang umsetzen können.
  • Sie sind antragsberechtigt als juristische Person mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Zudem 
    • kennen Sie die Strukturen des Journalismus in Deutschland,
    • verfügen Sie über Expertise in der Projektdurchführung und
    • sind in der Lage, die Fördermittel bestimmungsgemäß einzusetzen.
  • Ihr Projekt hat noch nicht begonnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die in erster Linie kommerzielle Zwecke verfolgen
  • Projekte, die die Produktion journalistisch-redaktioneller Inhalte verfolgen (Recherchen oder inhaltliche Vorhaben jeglicher Art)
  • Maßnahmen ohne gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Projekte, die nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind

Anträge von natürlichen Personen

Sie können den Antrag schriftlich per Post stellen. Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail möglich.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BKM und füllen Sie das Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan am PC aus.
  • Drucken Sie die ausgefüllten Unterlagen aus und senden diese zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die BKM.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die BKM prüft, ob Ihre Unterlagen vollständig und plausibel sind und die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Eine unabhängige Jury aus 7 sachverständigen Personen wählt die förderungswürdigen Projekte aus allen Anträgen im Rahmen des Förderprogramms aus.
  • Die Entscheidung der Jury wird formal durch die Staatsministerin für Kultur und Medien bestätigt, wobei keine inhaltliche Bewertung der Projekte mehr stattfindet.
  • Die geförderten Projekte werden öffentlich bekannt gegeben, die nicht berücksichtigten Projekte werden über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die geförderten Projekte erhalten vom Bundesverwaltungsamt sowohl per Post als auch per E-Mail einen Zuwendungsbescheid.

Mittelabruf:

  • Der Mittelabruf gibt Informationen über die bewilligte Fördersumme, über die bereits abgerufene Fördersumme und die nun abgerufene Fördersumme.
  • Sie müssen die abgerufene Summe innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt ausgeben.
  • Für den Mittelabruf müssen Sie das Mittelabrufformular nutzen.

Nach Projektabschluss:

  • Legen Sie dem Bundesverwaltungsamt einen Verwendungsnachweis vor, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden, die in Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen.
  • Zusätzlich müssen Sie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen, der Informationen über den Projektablauf und die Projektdurchführung sowie die erreichten Ziele enthält.

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten.

Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben allerdings erst beginnen, wenn Sie einen Antrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Es fallen keine Kosten an.

vom Eingang Ihres Antrags bis zur Ausstellung des Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheids: 5 bis 6 Monate

  • § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)