Informations- und Kommunikationstechnologie, Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Stärkung der Innovationsfähigkeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können diese mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für risikoreiche Projekte bekommen, wenn die geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Das Projekt sollten sich mindestens einem der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:
- Methoden der Softwareentwicklung
- Validierung, Zuverlässigkeit von SW-Systemen
- Bedienbarkeit von Software
- zielgerichtete Veränderlichkeit von Software
- Effizienz und Performanz von Software
- Kapselung von Softwarekomplexität
Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Automobil und Mobilität
- Energie und Umwelt
- Gesundheit und Medizintechnik
- IKT-Wirtschaft
- Logistik und Dienstleistungen
- Maschinenbau und Automatisierung
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
- Sie beschäftigen weniger als 250 Beschäftigte,
- haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
- haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
- Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
- Unternehmen, die kein KMU sind
- Hochschulen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Verbände
- Vereine
- sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)
Allgemein gilt:
- Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
- Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.
Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.
Das Antragsverfahren der Förderung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Bei Verbundprojekten reicht der Verbundkoordinator oder die Verbundkoordinatorin die unter den Partnern oder Partnerinnen abgestimmte Projektskizze ein.
- Die Projektskizze soll einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 Zentimeter).
- Die Einreichung der Projektskizze erfolgt in digitaler Form über das Online-Skizzentool PT-Outline.
- Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms
- Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung
- Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans
- Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement
- Finanzierbarkeit des Vorhabens
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf
- Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes zur Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn ab versehen mit einer qualifizierten elektronischen den Antrag online Signatur.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
- Erfüllung der Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Die jährlichen Stichtage sind der 15.04. und der 15.10. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Abgabe: keine
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)" vom 22.05.2017
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)