In der Übersicht
Hier finden Sie frühere Informationen zu den Beschlüssen des Marktgemeinderates Pöttmes.
Die aktuellen Beschlüsse finden Sie direkt im Bürgerinformationssystem (BIS) des Marktes Pöttmes.
Marktgemeinderatssitzung vom 02. Juli 2026
Verpflichtung des Ortssprechers aus Schorn Herrn Martin Heckl zur Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit gem. Art. 20 GO
Verpflichtung des Ortssprechers aus Reicherstein Herrn Martin Steinbacher zur Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit gem. Art. 20 GO
Ernennung eines Umweltreferenten für den Markt Pöttmes in der Legislaturperiode 2026 - 2032
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Benjamin Geßmann als Umweltreferenten zu ernennen.
OGTS: Vertragsanpassung und Entscheidung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme OGTS an Freitagen an der GS Pöttmes
1. Entscheidung durch den Gemeinderat: Vertragsanpassung zustimmen:
Das Gremium beschließt der Anpassung des bestehenden Betreuungsvertrages mit der Frère-Roger-Kinderzentrum gemeinnützigen GmbH zu entscheiden und der Erhöhung des Betreuungsumfangs von 22 Wochenstunden auf 27,5 Wochenstunden zuzustimmen.
2. Entscheidung durch den Gemeinderat über eine mögliche Gebührenerhebung
Das Gremium beschließt, diesen TOP bis zur Sitzung am 28.07.2026 zu vertagen und dann über eine mögliche Gebührenerhebung zu beschließen.
OGTS: Benutzungssatzung für die Teilnahme an der OGTS an Freitagen an der GS Pöttmes
Das Gremium beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die Marktgemeinderatssitzung am 28.07.2026 zu vertagen und dann über eine mögliche Benutzungssatzungzu beschließen.
OGTS: Gebührensatzung für die Teilnahme an der OGTS an Freitagen an der GS Pöttmes
Das Gremium beschließt, diesen TOP bis zur Sitzung am 28.07.2026 zu vertagen und dann über eine mögliche Gebührensatzung zu beschließen.
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG);
Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Bauschuttrecyclinganlage gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Flur Nr. 1728 der Gemarkung Pöttmes
Änderung: Einsatz eines Bauschuttbrechers mit max. 116 dB(A) an max. 5 Tagen pro Jahr
- Stellungnahme gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und gemeindliches Einvernehmen
Das Gremium beschließt, dass gegen die wesentliche Änderung der bestehenden Bauschuttrecyclinganlage gemäß § 16 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) auf der
Flur Nr. 1728 der Gemarkung Pöttmes durch die Firma Baierl GmbH, Transporte und Erdbewegungen keine Einwendungen durch den Markt Pöttmes bestehen und somit keine Einwände vorgebracht werden.
Des Weiteren beschließt das Gremium, der isolierten Befreiung bzgl. der Erhöhung des Emissionskontigentes LEK tags auf SO1 70 dB(A) und SO2 auf 71 dB(A) bei gleichzeitiger Beschränkung der Brechereinsatzes das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 11. Juni 2026
Feuerwehrangelegenheiten: Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Osterzhausen
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Martin Harlander als Ersten Kommandanten und Herrn Michael Biederwolf als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Osterzhausen.
4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes (BGS/EWS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen -Verlängerung der am 05.06.2025 und am 19.03.2026 gefassten Rückwirkungsbeschlüsse für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird spätestens im 4. Quartal 2026 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine 4. Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
Der Text der 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Pöttmes lautet wie folgt:
§ 1 (Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Einleitungsgebühr und § 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung)
(1) Den Vorauszahlungen zum 01.07.2025 wird eine Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wie folgt zugrunde gelegt:
a) für Grundstücke, die durch einen Mischwasserkanal mit Anschluss an eine Entwässerungsanlage oder durch einen Schmutzwasserkanal mit Anschluss an eine Entwässerungsanlage und durch einen gemeindlichen Niederschlagswasserkanal entwässert werden 3,00 €
b) für Grundstücke, die durch einen Schmutzwasserkanal mit Anschluss an eine Entwässerungsanlage entwässert werden 2,55 €
c) für Grundstücke, die durch einen Regenwasserkanal ohne Anschluss an eine Entwässerungsanlage entwässert werden 2,54 €
(2) Für Grundstücke, von denen Grund- und Quellwasser aufgrund einer Zulassung im Einzelfall nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 EWS in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet werden, wird eine Gebühr in Höhe von 2,10 €/m³ erhoben.
(3) Die endgültige Gebührenhöhe wird spätestens im 4. Quartal 2026 ermittelt und rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
§ 2 (Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pöttmes (BGS/WAS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen -Verlängerung der am 05.06.2025 und am 19.03.2026 gefassten Rückwirkungsbeschlüsse für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird spätestens im 4. Quartal 2026 die Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung
entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine 4. Änderungssatzung zu der Wasserversorgungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
Der Text der 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes Pöttmes lautet wie folgt:
§ 1 (Gebührenregelung zur Änderung von § 9a Grundgebühr, § 10 Verbrauchgebühr und § 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung)
(1) Den Vorauszahlungen zum 01.07.2025 wird eine Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 35,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 55,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 85,00 €/Jahr
bis 25 m³/h 110,00 €/Jahr
ab 25 m³/h 120,00 €/Jahr
zugrunde gelegt.
Zudem wird den Vorauszahlungen eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,11 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zugrunde gelegt.
Bei Verwendung eines Bauwasseranschlusses wird die Gebühr pauschal mit 50,00 € abgerechnet. Wird ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 1,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(2) Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(3) Die endgültige Gebührenhöhe wird spätestens im 4. Quartal 2026 ermittelt und rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
§ 2 (Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Marktgemeinderatssitzung vom 21. Mai 2026
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes „AM ERLENSCHLAG“ in Pöttmes
Feststellungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes „AM ERLENSCHLAG“ in Pöttmes in der Fassung vom 21.05.2026 gemäß BauGB festzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2026
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt.
Die Maßnahmen in der Finanzplanung für die Jahre 2027 und folgende können nur realisiert werden, falls geeignete Finanzierungen bereitstehen.
Eine weitere Verschuldung in den Jahren 2027 und folgende ist nicht mehr finanzierbar.
Die Haushaltssatzung lautet wie folgt:
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pöttmes folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.229.400 EUR
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.256.900 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.782.300 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.560.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer 340 v. H.
- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A und B sind bereits mit der Hebesatzsatzung vom 12.11.2024 wie folgt festgesetzt worden:
Grundsteuer A 532 v. H.
Grundsteuer B 201 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.371.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Erstnennung Pöttmes vor 1150 Jahren
Der Marktgemeinderat beschließt im Jahr 2026 keine größere Festivität für die Ernennung vor 1150 Jahren zu veranstalten und einen Bericht im Pöttmeser Marktboten ausarbeiten zu lassen, wenn es sich um unser Pöttmes handelt.
Bestellung von Referenten und Beauftragten für das Referat "Umwelt" und "Veranstaltungen und Kultur"
Das Gremium beschließt, für die Wahlperiode 2026 - 2032 folgenden Referentenposten einzurichten und bestellt hierzu:
- Referentin für Veranstaltungen und Kultur mit Stephanie Kopold-Keis
Über das Referat Umwelt wird erst in der Juli-Sitzung beraten, wenn sich Herr Geßmann und Herr Haile mit ihren jeweiligen Konzepten vorstellen.
Antrag der CWG Pöttmes über die Umwidmung und Durchführung des Seniorennachmittags im Rahmen des Pöttmes Marktfestes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass grundsätzlich ein Seniorennachmittag im Rahmen des Pöttmeser Marktfest durchgeführt wird. Die Durchführung wird jedoch erst auf dem Pöttmeser Marktfest 2027 erfolgen. Für 2027 ist der Seniorennachmittag in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. Mai 2026
Begrüßung und Ansprache des Ersten Bürgermeisters Michael Funk zur ersten Sitzung des Marktgemeinderates der Amtsperiode 2026 - 2032
Vereidigung des Ersten Bürgermeisters Michael Funk
Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder
Festlegung der Anzahl und die Art des Beamtenverhältnisses der weiteren Bürgermeister - beschließend
Das Gremium beschließt, dass für die Amtsperiode 2026-2032 neben dem gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Bürgermeister auch ein dritter Bürgermeister gewählt wird. Die weiteren Bürgermeister sollen ehrenamtlich tätig sein.
Kommunalrecht; Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - beschließend
Das Gremium beschließt, die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Wahl der weiteren Bürgermeister - beschließend
Manfred Riedelsberger wird zum 2. Bürgermeister gewählt. Manfred Graser wird zum 3. Bürgermeister gewählt.
Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Verleihung der Bürgermedaille in Gold an Herrn Helmut Dirr
Kommunalrecht; Aufstellung einer Geschäftsordnung gem. Art. 45 GO - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt für §36 die Digitale Form der Bekanntmachung. Der Marktgemeinderat gibt sich gem. Art. 45 Abs. 1 GO die dem Beschluss beigefügte Geschäftsordnung. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.
Besetzung der gebildeten Ausschüsse – beschließend
Haupt- und Finanzausschuss (5 Mitglieder + Vorsitz)
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Michael Funk
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Sissi Veit-Wiedemann | Nr. 1: Stephanie Kopold-Keis |
| CWG | Erwin Raba Manfred Riedelsberger | Nr. 1: Georg Lohner |
| Bürgerblock | Thomas Golling Anton Neukäufer | Nr. 1: Martin Lutterschmid |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Haupt- und Finanzausschuss.
Bau- und Umweltausschuss (8 Mitglieder + Vorsitz)
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Michael Funk
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Richard Gietl Gerhard Schnell | Nr. 1: Stefan Mayer |
| CWG | Holger Schafnitzel Albert Baudisch Stephan Kneißl | Nr. 1: Leonhard Kammerer |
| Bürgerblock | Wolfgang Baierl Manfred Graser Anton Neukäufer | Nr. 1: Dominik Fischer |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Bau- und Umweltausschuss.
Marktentwicklungsausschuss (8 Mitglieder + Vorsitz)
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Michael Funk
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Claus Kopold Stefan Mayer | Nr. 1: Sissi Veit-Wiedemann |
| CWG | Leonhard Kammerer Erwin Raba Georg Lohner | Nr. 1: Holger Schafnitzel |
| Bürgerblock | Dominik Fischer Manfred Graser Martin Lutterschmid | Nr. 1: Jürgen Mayer |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Marktentwicklungsausschuss.
Ferienausschuss (8 Mitglieder + Vorsitz)
Vorsitzender: Erster Bürgermeister Michael Funk
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Sissi Veit-Wiedemann Claus Kopold | Nr. 1: Stephanie Kopold-Keis |
| CWG | Georg Lohner Leonhard Kammerer Albert Baudisch | Nr. 1: Stephan Kneißl |
| Bürgerblock | Thomas Golling Manfred Graser Jürgen Mayer | Nr. 1: Anton Neukäufer |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Ferienausschuss.
Rechnungsprüfungsausschuss (5 Mitglieder inkl. Vorsitzenden)
Vorsitzender: Jürgen Mayer (Bürgerblock)
Stellvertretender Vorsitzender: Erwin Raba (CWG)
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Stephanie Kopold-Keis | Nr. 1: Richard Gietl |
| CWG | Erwin Raba Georg Lohner | Nr. 1: Leonhard Kammerer |
| Bürgerblock | Jürgen Mayer Dominik Fischer | Nr. 1: Martin Lutterschmid |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Das Marktgemeinderatsmitglied Jürgen Mayer wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie Marktgemeinderatsmitglied Erwin Raba zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
Besetzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes - beschließend
| Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Sissi Veit-Wiedemann Stefan Mayer | Nr. 1: Claus Kopold |
| CWG | Manfred Riedelsberger Georg Lohner Erwin Raba | Nr. 1: Holger Schafnitzel |
| Bürgerblock | Thomas Golling Jürgen Mayer Dominik Fischer | Nr. 1: Manfred Graser |
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder samt Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung.
Bekanntgabe der Fraktionssprecher – Information
Die Fraktionen benennen folgende Personen zu ihren Fraktionssprechern:
| Fraktion | Sprecher | Stellvertreter |
|---|---|---|
| CSU | Sissi Veit-Wiedemann | Stefanie Kopold-Keis |
| CWG | Georg Lohner | Erwin Raba |
| Bürgerblock | Thomas Golling | Dominik Fischer |
Bestellung von Referenten und Beauftragten - beschließend
Das Gremium beschließt, für die Wahlperiode 2026 - 2032 folgende Referentenposten einzurichten und bestellt folgende Gemeinderäte hierzu:
- Referent für Jugend mit Dominik Fischer
- Referent für Kinder, Hort, Soziales mit Erwin Raba
- Referent für Forst, Wege und Flur mit Leonhard Kammerer
- Beauftragte für Senioren mit Sabine Graser
- Beauftragter für Umwelt mit Benjamin Geßmann
Das Gremium beschließt die Bestellung des Umweltbeauftragten zurückzustellen und einen Termin mit Benjamin Geßmann zu vereinbaren. Es sollen die Aufgaben und gemeinsamen Wege besprochen werden.
- Referentin für Veranstaltungen und Kultur mit Stephanie Kopold-Keis
Das Gremium beschließt die Bestellung Referentin für Veranstaltungen und Kultur mit Stephanie Kopold-Keis in Zusammenarbeit mit Frau Baronin Herman. In der nächsten Sitzung soll über die Stellvertreterregelung beraten werden.
Bildung und Besetzung von Fachbeiräten - beschließend
Das Gremium beschließt folgenden Fachbeirat zu bilden:
- Kindergartenfachbeirat
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder in den Kindergartenfachbeirat.
Kindergartenfachbeirat | |
|---|---|
Fraktion: | Mitglied |
Bürgerblock | Thomas Golling |
CWG | Sebastian Flierl |
CSU | Stephanie Kopold-Keis |
Das Gremium beschließt folgenden Fachbeirat zu bilden:
- Sozialbeirat für Familie, Kinder, Jugendliche, Senioren, Teilhabe (Behinderung), Ehrenamt und Flüchtlinge
Das Gremium bestellt auf Vorschlag der Fraktionen oben aufgeführte Mitglieder in den Sozialbeirat für Familie, Kinder, Jugendliche, Senioren, Teilhabe (Behinderung), Ehrenamt und Flüchtlinge. Die Jugend- und Seniorenbeauftragten sind ebenfalls Mitglieder.
Sozialbeirat für Familie, Kinder, Jugendliche, Senioren, Teilhabe (Behinderung), Ehrenamt und Flüchtlinge mit dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern | |
|---|---|
Fraktion: | Mitglied |
Bürgerblock | Dominik Fischer |
Bürgerblock | Manfred Graser |
CWG | Tanja Rupprecht |
CWG | Natalie Surrer |
CSU | noch nicht benannt |
CSU | noch nicht benannt |
Besetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Arnbachgruppe - beschließend
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Manfred Riedelsberger |
Gerhard Schnell | Karl-Heinz Riepold |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Wasserzweckverband der Arnbachgruppe.
Besetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Thierhauptener Gruppe – beschließend
Verbandrat | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Eva Kolbinger |
Martin Steinbacher | Natalie Surrer |
Richard Gietl | Claus Kopold |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes der Thierhauptener Gruppe.
Besetzung des Verbandsausschusses für den Wasserzweckverband Thierhauptener Gruppe - beschließend
Das Gremium bestellt 1. Bgm. Funk und Martin Steinbacher als Stellvertreter in den Verbandsausschuss des Wasserzweckverbandes der Thierhauptener Gruppe.
Besetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Magnusgruppe – beschließend
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Eichner Herbert | Michael Symanski |
Erwin Raba | Fritz Nefzger |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Wasserzweckverband der Magnusgruppe.
Besetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Daxberggruppe - beschließend
Das Gremium bestellt für Gundelsdorf den Verbandsrat Tobias Schindele, sowie dessen Stellvertreter Mathias Bernet in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Das Gremium bestellt für Gundelsdorf den Verbandsrat Thomas Huber, sowie dessen Stellvertreter Martin Lutterschmid in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Das Gremium bestellt für Gundelsdorf den Verbandsrat Tobias Hell, sowie dessen Stellvertreter Stefan Knauer in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Das Gremium bestellt für Handzell die aufgeführten Personen in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Georg Lohner | Josef Schmaus |
Wolfgang Lux | Markus Fehrer |
Josef Gutmann | Herbert Hackenberg |
Das Gremium bestellt für Ebenried die oben aufgeführten Personen in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Sebastian Flierl | Nikolaus Schmaus |
Alexander Schmid | Christoph Keller |
Das Gremium bestellt für Osterzhausen die oben aufgeführten Personen in den Wasserzweckverband der Daxberggruppe.
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Monika Huber | Martin Harlander |
Georg Hammerl | Daniel Heinrich |
Besetzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Willprechtszell – beschließend
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Manfred Riedelsberger |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Schulverband Willprechtszell
Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Altbayern – beschließend
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Manfred Riedelsberger |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Zweckverband Sparkasse Altbayern.
Besetzung der Verbandsversammlung des Donaumoos Zweckverbandes – beschließend
Verbandsrat | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Manfred Riedelsberger |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in die Verbandsversammlung des Donaumoos Zweckverbandes.
Besetzung des Verwaltungsrates für das Gemeinsame Kommunalunternehmen Kommunale Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. – beschließend
Vertreter für den Verwaltungsrat | Stellvertreter |
Michael Funk | Stefan Mayer |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Verwaltungsrat für das Gemeinsame Kommunalunternehmen Kommunale Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R..
Bestellung der Mitglieder für den Stiftungsbeirat der Sparkassenstiftung Pöttmes – beschließend
Beirat | Stellvertreter |
|---|---|
Manfred Graser | Jürgen Mayer |
Leonhard Kammerer | Stephan Kneißl |
Sissi Veit-Wiedemann | Gerhard Schnell |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen in den Stiftungsbeirat der Sparkassenstiftung Pöttmes.
Bestellung der Mitglieder für den Erholungsgebieteverein Augsburg (EVA) – beschließend
Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|
Michael Funk | Martin Lutterschmid |
Georg Lohner | Benjamin Geßmann |
Das Gremium bestellt die oben aufgeführten Personen als Mitglieder für den Erholungsgebieteverein Augsburg (EVA).
Empfehlung an die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes zur Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes vorzuschlagen, Ersten Bürgermeister Michael Funk, 2. Bürgermeister Riedelsberger und 3. Bürgermeister Graser zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Erstattung der Reisekosten des Ersten Bürgermeisters
Das Gremium beschließt, für den ersten Bürgermeister Funk soll eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung bezahlt werden. Die Berechnung soll anhand eines Fahrtenbuches für drei Monate erfolgen. Die Pauschale wird weiterhin monatlich über die Bezügeabrechnung ausbezahlt.
Festsetzung der Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters gem. Art. 53 Abs. 4 KWBG
Das Gremium beschließt, die monatliche Entschädigung des zweiten Bürgermeisters auf einen Betrag i.H.v. 500,00 € festzusetzen.
Festsetzung der Entschädigung des Dritten Bürgermeisters gem. Art. 53 Abs. 4 KWBG
Das Gremium beschließt, die monatliche Entschädigung des dritten Bürgermeisters auf einen Betrag i.H.v. 300,00 € festzusetzen.
Marktgemeinderatssitzung vom 28. April 2026
Rede des Ersten Bürgermeisters Mirko Ketz zum Abschluss seiner Amtszeit
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Eintrag in das Goldene Buch von Ersten Bürgermeister Mirko Ketz
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Verabschiedung der ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieder und Ortssprecher
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Eintrag in das Goldene Buch der Marktgemeinderatsmitglieder und Ortssprecher der Amtsperiode 2020-2026
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Gemeinsames Abschlussbild
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Marktgemeinderatssitzung vom 16. April 2026
Kindertageseinrichtungen: Anpassung der monatlichen Grundgebühr ab September 2026 in den Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die monatliche Grundgebühr für den Besuch der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2026 nicht zu erhöhen. Eine Anpassung der Grundgebühr ab dem 01.09.2027 wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft.
Zuschussantrag Kath. Kirchenstiftung Echsheim "Mariä Heimsuchung" Update
- beschließend
Zuschuss zur Instandsetzung des Leichenhauses Echsheim
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt für die Sanierung des kirchlichen Leichenhauses der Kirchenstiftung Mariä Heimsuchung Echsheim einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren und zu einem späteren Zeitpunkt über die grundsätzlichen Zuschussmodalitäten bei kirchlichen Friedhöfen zu beraten.
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Aufnahme weiterer Kommunen - beschließend
Der Gemeinderat des Marktes Pöttmes stimmt dem Beitritt der Gemeinden Kutzenhausen, Rettenbach und Neuburg a.d. Kammel zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 601.500,00 € (bisher 589.000,00 €) zu.
Schülerbeförderung: Linie 1: Verlängerung des Beförderungsvertrages für die Schulbuslinie Gundelsdorf-Handzell-Sedlbrunn-Immendorf-Pöttmes - beschließend
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag vom 14.07.2023 für die Schulbuslinie 1 Gundelsdorf-Handzell- Sedlbrunn-Immendorf- Pöttmes - mit dem Busunternehmen Josef Spangler OHG, v.-Gumppenberg-Straße 108, Pöttmes zu den bisherigen Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2028 zu verlängern. Die Gesamtkosten betragen ca. 70.300 €.
Schülerbeförderung: Linie 2: Verlängerung des Beförderungsvertrages für die Schulbuslinie Grimolzhausen-Eiselsried-Pertenau-Au-Pöttmes - beschließend
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag vom 14.07.2023 für die Schulbuslinie 2 Grimolzhausen–Eiselsried–Pertenau–Au–Pöttmes mit dem Busunternehmen Wintermayr GmbH – St. Andreas Reisen, Schrobenhausener Straße 11, 86571 Langenmosen, zu den bisherigen Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2028 zu verlängern. Die Gesamtkosten betragen ca. 48.300 €.
Schülerbeförderung: Linie 3: Verlängerung des Beförderungsvertrages für die Schulbuslinie Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundelsdorf – Schönleiten - Hohenried - Aindling - beschließend
Das Gremium beschließt, den Beförderungsvertrag vom 18.02.2025 für die Schulbuslinie 3 Grimolzhausen – Pöttmes - Schnellmannskreuth – Gundelsdorf – Schönleiten - Hohenried – Aindling - mit dem Busunternehmen Donaumoos Reisen Seitz GmbH, Pöttmeser Straße 169, 86669 Klingsmoos, zu den bisherigen Konditionen um weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2028 zu verlängern. Die Gesamtkosten betragen ca. 220.000,00 €.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass keine Änderung der Fahrstrecke erforderlich wird. Eine solche Änderung kann sich insbesondere ergeben, wenn weitere Schülerinnen und Schüler aus anderen Ortschaften einen Anspruch auf Schülerbeförderung erhalten.
Vergabe der Mittagsverpflegung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und der OGTS des Marktes Pöttmes ab September 2026 - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Belieferungsauftrag für
Los 1 (Kinderhaus Spatzennest Kindergarten) zum Gesamtpreis von 58.366,00 € an die Fernküche Forster, Aindling,
Los 2 (Kinderhaus Spatzennest Krippe) zum Gesamtpreis von 26.928,00 € an das Catering Grissu, Königsmoos,
Los 3 (Kinderhaus Klapperstorch) zum Gesamtpreis von 35.943,60 € an die Fernküche Forster, Aindling,
Los 4 (Kneipp®-Kinderhaus Kleine Eule) zum Gesamtpreis von 76.278,40 € an die Fernküche Forster, Aindling,
Los 5 (Kindergarten Brieftaube) zum Gesamtpreis von 29.097,20 € an die Fernküche Forster, Aindling,
Los 6 (Kinderhort Adlerhor(s)t) zum Gesamtpreis von 112.684,00 € an die Fernküche Forster, Aindling,
Los 7 (Offene Ganztagsbetreuung Mittelschule) zum Gesamtpreis von 30.888,00 € an die Fernküche Forster, Aindling,
für die Dauer von zwei Jahren (01.09.2026 bis 31.08.2028) zu vergeben.
Steuerberaterwechsel und Abschluss eines Neuvertrages mit der Firma KST, Kommunale Steuerberatung mbH in 86441 Zusmarshausen - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt den Abschluss des Vertrages mit der Firma KST Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wertinger Str. 8a, in 86441 Zusmarshausen für die zukünftige Beratung und Bearbeitung steuerlicher Vorgänge des Marktes Pöttmes. Der beigefügte Vertragsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Festlegung eines kalkulatorischen Zinssatzes gem. § 12 KommHV für die Gebührenkalkulation kostenrechnender Einrichtungen - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt für die Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung und der Wasserversorgung im Zeitraum vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2029 einen kalkulatorischen Zinssatz von 3,00 % anzusetzen.
Liegenschaften: Erneuerung der Steuerung für die Heizung der Schule und Turnhalle
Vergleichsangebot - beschließend
Das Gremium beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Schaltschränke im Heizungsraum an die Firma AN-Specials GmbH gemäß deren Nebenangebot Nr. 144 vom 17.03.2026 zu einem Gesamtpreis von 38.945,64 € brutto zu vergeben.
Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.02.2026:
Fortbestand der Mini-Kita Rotkehlchen ab dem Kindergartenjahr 2026/2027
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Mini-Kita Rotkehlchen zum 31.08.2026 zu schließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages mit der Vermieterin des Gebäudes der Mini-Kita Rotkehlchen zu erwirken.
Marktgemeinderatssitzung vom 19. März 2026
Niederlegung der Referententätigkeiten (Gemeindeentwicklungs- und Gewerbereferent) durch Marktgemeinderatsmitglied Christian Vetter - beschließend
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Marktgemeinderatsmitglied Christian Vetter mit E-Mail vom 09.03.2026 mit sofortiger Wirkung von seinen Referententätigkeiten als Gemeindeentwicklungs- und Gewerbereferent sowie als Volksfestreferent zurückgetreten ist.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Referate Gemeindeentwicklung und Gewerbe sowie Volksfest bis zur nächsten konstituierenden Sitzung im Mai 2026 vorerst unbesetzt zu lassen.
Die mit den Referaten verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten gehen für die Übergangszeit auf den Ersten Bürgermeister des Marktes Pöttmes über.
Kath. Kinderhaus St. Peter & Paul, Haushaltsplan 2026 - Zustimmung der Gemeinde - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Haushaltsplan 2026 für das Kath. Kinderhaus „St. Peter & Paul“ in Pöttmes zu.
3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes (BGS/EWS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen -Verlängerung des am 05.06.2025 gefassten Rückwirkungsbeschlusses für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Pöttmes - beschließend
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird spätestens bis 30.06.2026 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
Begründung:
Mit der 2. Satzung zur Änderung der BGS-EWS hat der Markt Pöttmes schon am 05.06.2025 die Vornahme einer Kalkulation und Beschlussfassung über die neu ermittelten Gebührensätze bis zum Ablauf des 1. Quartals 2026 angekündigt. Damit sollten die in der BGS-EWS festgesetzten Gebührensätze rückwirkend auf den 01.07.2025 neu ermittelt und der Kostenentwicklung bzw. den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst werden.
Trotz großer Bemühungen der Verwaltung ist eine Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Pöttmes bis zum Ablauf des 1. Quartals 2026 nicht zu realisieren. Grund hierfür sind die umfangsreichen Arbeiten zur Erstbewertung des Anlagenachweises für die Entwässerungseinrichtung. Diese können frühestens bis Ende des 1. Quartals 2026 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren kalkuliert werden.
Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Pöttmes werden also spätestens bis zum 30.06.2026 beschlossen - und die Gebühren werden dann rückwirkend zum 01.07.2025 angepasst.
In welcher Höhe dies erforderlich sein wird, kann erst dann festgestellt werden.
3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pöttmes (BGS/WAS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen -Verlängerung des am 05.06.2025 gefassten Rückwirkungsbeschlusses für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes - beschließend
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird nun spätestens bis 30.06.2026 die Gebührensätze für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend ändern. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine Änderungssatzung zu der Wasserversorgungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
Begründung:
Mit der 2. Satzung zur Änderung der BGS-WAS hat der Markt Pöttmes schon am 05.06.2025 die Vornahme einer Kalkulation und Beschlussfassung über die neu ermittelten Gebührensätze bis zum Ablauf des 1. Quartals 2026 angekündigt. Damit sollten die in der BGS-WAS festgesetzten Gebührensätze rückwirkend auf den 01.07.2025 neu ermittelt und der Kostenentwicklung bzw. den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst werden.
Trotz großer Bemühungen der Verwaltung ist eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes bis zum Ablauf des 1. Quartals 2026 nicht zu realisieren. Grund hierfür sind die umfangsreichen Arbeiten zur Erstbewertung des Anlagenachweises für die Wasserversorgungseinrichtung. Diese können frühestens bis Ende des 1. Quartals 2026 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren kalkuliert werden.
Die neuen Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes werden also spätestens bis zum 30.06.2026 beschlossen - und die Gebühren werden dann rückwirkend zum 01.07.2025 angepasst.
In welcher Höhe dies erforderlich sein wird, kann erst dann festgestellt werden.
Sanierung der Kläranlage Pöttmes - Entscheidung über die Ausführung der stationären Schlammentwässerung - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, die Klärschlammentwässerung als Schneckenpresse auszuführen.
Antrag der Fraktion der CSU - Verleihung der Bürgermedaille in Gold an Helmut Dirr, Vorberatung zum Vorschlag der CSU-Fraktion Verleihung in Gold - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Helmut Dirr die Bürgermedaille in Gold zu verleihen.
Zwangsversteigerung Ziegelfeldweg u. Mittelweg in Pöttmes - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Zwangsversteigerung kein Gebot abzugeben.
Liegenschaften: Vergabe des Auftrages für die ortsveränderliche Prüfung der elektrischen und elektronischen Geräte für alle öffentlichen Einrichtungen des Marktes Pöttmes - beschließend
Das Gremium beschließt den Auftrag für die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 für 2026 an die Firma OMS Prüfservice GmbH für eine Gesamtsumme von 21.511,04 € brutto zu vergeben.
Pachtangelegenheiten:
Pachtvertrag für die Fluren Nr. 149, 158, 193 und 212 der Gemarkung Reicherstein mit der SÜDWERK Energie GmbH für die Errichtung - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vorliegenden Entwurf des Pachtvertrags für die Fluren Nr. 149, 158, 193 und 212 der Gemarkung Reicherstein zu genehmigen und damit abzuschließen.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Februar 2026
Kläranlage Schnellmannskreuth - Vorstellung der Varianten mit Wirtschaftlichskeitsbetrachtung - beschließend
Das Gremium beschließt, vorerst die Variante 2 „Anschluss an die Kläranlage Pöttmes“ weiter zu verfolgen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Betrieb eines Jugendzentrums im 2-wöchentlichen Rhythmus ab April 2026 – Beschluss über Umsetzung und Budget - beschließend
Der Gemeinderat stimmt dem Betrieb eines Jugendzentrums im einwöchentlichen Rhythmus ab April 2026 gemäß vorliegendem Konzept zu und stellt hierfür ein jährliches Budget von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Kooperation mit dem Familienstützpunkt sicherzustellen.
Aktueller Betreuungsbedarf für das Kindergartenjahr 2026/2027 - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beauftragt die Verwaltung, zeitnah unter Einbindung der Fraktionen darzustellen, wie mit den freiwerdenden Plätzen umzugehen ist.
Zuschussantrag des Krieger- und Soldaten Vereins Echsheim/Reicherstein - beschließend
Zuschuss zur Absperrung des Kriegerdenkmals
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent für die Absperrung des Kriegerdenkmals Echsheim an den Krieger- und Soldatenverein Echsheim / Reicherstein gemäß der Rechnung von der Surrer Bau GmbH zu zahlen.
Zuschussantrag Kath. Kirchenstiftung Echsheim "Mariä Heimsuchung" - beschließend
Zuschuss zur Instandsetzung des Leichenhauses Echsheim
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschusskosten der Leichenhalle in Gundelsdorf in Erfahrung bringen. Außerdem soll ermittelt und dargestellt werden, wie sich die 1.200 Euro bzgl. Material- und Arbeitskosten zusammensetzen. Das Ergebnis soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung präsentiert werden.
Zuschussanträge des TSV Pöttmes gem. Sportförderrichtlinie - Erneuerung Gymnastikboden und Bau einer Flutlichtanlage - beschließend
Beschluss 1:
Das Gremium beschließt, dem Zuschussantrag des TSV Pöttmes gem. der Sportförderrichtlinie des Marktes Pöttmes für die Erneuerung des Gymnastikbodens in Höhe von 2455,52 Euro zuzustimmen
Beschluss 2:
Das Gremium beschließt, dem Zuschussantrag des TSV Pöttmes gem. der Sportförderrichtlinie des Marktes Pöttmes für den Bau der Flutlichtanlage in Höhe von 3060,44 Euro zuzustimmen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Grundsatzbeschluss zur Anwendung der neuen Regelungen des sogenannten „Bauturbos“ (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus)
- Vorgehensweise, Umsetzung und Zuständigkeit
- beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Zuständigkeit für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem „Bauturbo“ an den Marktentwicklungsausschuss zu übertragen.
Die Zustimmungsentscheidung kann – in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauvorhaben – an städtebauliche Anforderungen (z. B. Bauverpflichtung, geförderter Wohnungsbau, Mietpreisbindung, etc.) geknüpft werden, deren Einhaltung mit dem Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden soll.
Feuerwehrangelegenheiten: Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenbach - beschließend
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Steppich Manuel als Ersten Kommandanten und Herrn Wolf Marcus als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Wiesenbach.
Sanierung der Kläranlage Pöttmes - Termin für den Arbeitskreis zur Ausführung der stationären Schlammentwässerung - Information
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis
Marktgemeinderatssitzung vom 15. Januar 2026
Feuerwehrangelegenheiten: Beschaffung eines LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Pöttmes - Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kissing - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der Beschaffung eines LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Pöttmes besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (Förderantrag bei der Regierung von Schwaben, Planung der Haushaltsmittel, Beauftragung eines Planungsbüros, usw.) in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kissing zu verfolgen.
Feuerwehrangelegenheiten: Projekt Sammelbeschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 Bayern des Landesfeuerwehrverbands Bayern
Hier: Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, ein ernsthaftes, aber noch unverbindliches grundsätzliches Interesse an der Sammelbeschaffung der LF10 Bayern zu bekunden. Über eine Beschaffung wird nach der bayernweiten Ausschreibung entschieden, wenn die tatsächlichen Beschaffungskosten vorliegen.
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Angaben bei der Abfrage:
Auslieferungsjahr 2030, Löschwasserbehälter so groß wie möglich, Farbton RAL 3000 bei der Fahrzeuglackierung, Druckluftanschluss größer 3,5 t, Geräteraumverschluss Kombination (Heckklappe mit Jalousie), 2 Dachkästen, Sonstiger Bedarf: Schnellangriff mit Faltschläuchen statt mit Haspel, Beschriftung leuchtgelb reflektierend, Hygienebord (Schnellangriff Druckluft) wäre zusätzlich wünschenswert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückmeldung der Abfrage abzusenden und den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Ferner sind die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.
Feuerwehrangelegenheiten: Bestätigung des Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth - beschließend
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Symanski Michael als Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schnellmannskreuth.
Friedhof: 1. Änderungssatzung der Friedhofsbenutzungssatzung des Marktes Pöttmes
Ergänzung um die Nutzung der Urnenerdrohre auf dem Friedhof Pöttmes und Schnellmannskreuth - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsbenutzungssatzung zu genehmigen.
Friedhof: 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Ergänzung der Kosten der Urnenerdrohre - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung zu genehmigen, als Kosten für ein Grab pro Jahr sollen 26,20 € festgesetzt werden.
Mobilfunkförderung - Errichtung eines Mobilfunkmasten im Ebenrieder Forst
- aktueller Sachstand - Information
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Liegenschaften: Erneuerung der Steuerung für die Heizung der Schule und Turnhalle - beschließend
Das Gremium beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nichtöffentliche Sitzung im März zu verschieben. Bis dahin ist ein weiteres Angebot einzuholen und ein Preisvergleich vorzunehmen.
Wasserrecht;
Markt Pöttmes, Zutagefördern von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen für die öffentliche Wasserversorgung
- Entwurf der Wasserrechtlichen Anschlussgenehmigung (Gehobene Erlaubnis) – Information
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Liegenschaften: Anschaffung eines Reinigungsroboters für die Grund- und Mittelschule Pöttmes - beschließend
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Turnhallen der Grund- und Mittelschule Pöttmes von der Firma RoboPlanet GmbH München einen Reinigungsroboter zum Angebotspreis von 25.819,43 € zu beschaffen. Über einen Servicevertrag wird gesondert beraten.
Volksfest - Sachstand und weitere Vorgehensweise - beschließend
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt zur Kenntnis, dass mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind und für das Volksfest 2026 keine freiwilligen Leistungen des Marktes Pöttmes erbracht werden.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den bestehenden Vertrag zur Durchführung des Volksfestes „Bemasa Frühlingswiesn“ mit Herrn Markus Kloiber einvernehmlich mit Wirkung zum 31.01.2026 aufzuheben und den beiliegenden Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Der Volksfestreferent Christian Vetter wird zusammen mit der Arbeitsgruppe Volksfest mit der Planung und Organisation eines Ersatzfestes oder alternativer Veranstaltungen beauftragt.
Marktgemeinderatssitzung vom 04. Dezember 2025
Heimatmuseum - Sachstandsbericht
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Ausbau und Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Sachstand
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Ausbau und die Neugestaltung der Schwedenstraße incl. dem Neubau der Wasserleitung nach dem nun vorliegenden Projektablaufplan im Jahr 2026 zu realisieren.
Bayernwerk Netz AG Erneuerung der Trafostation „Am Graben“ in Pöttmes - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu und genehmigt diese.
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg; - Feststellung des 1,1 % - Teilflächenziels
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt dies zur Kenntnis.
Jahresrechnung des Jahres 2024 des Marktes Pöttmes, Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 GO
Die Jahresrechnung des Jahres 2024 des Marktes Pöttmes wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Aufhebung der Planungsvereinbarung bzgl. Errichtung eines Radweges an der AIC 28
Das Gremium beschließt die Planungsvereinbarung mit dem Landkreis über die gemeinschaftliche Errichtung eines Geh- und Radweges zwischen Wiesenbach und Echsheim sowie Echsheim und Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 28 aus dem Jahre 2023 aufzuheben.
Feuerwehrwesen: Digitale Alarmierung: Meldeempfänger und Umstellung der Sirenen von analog auf digital
Der Marktgemeinderat nimmt die geplante Vorgehensweise zur Kenntnis. Die Mittel für die Schallpegelmessungen, Sireneneinmessungen und die Umrüstung der Sirenen sind in die Haushaltsplanung 2026 aufzunehmen.
Abwasserbeseitigung Pöttmes - Vergabe der Kanalreinigung und der Kanal-TV-lnspektion
Das Gremium beschließt, gemäß dem Vergabevorschlag des Büros mayr Ingenieure vom 17.11.2025 der Firma Dorr aus Kaufbeuren den Auftrag für die Reinigung und optische Inspektion gemäß deren Angebot vom 07.11.2025 zu einem Brutto-Angebotspreis von 166.924,28 € zu erteilen.
Gewerbe- und Industriegebiet Pöttmes Nr. 37 „AM ERLENSCHLAG“ - weitere Vorgehensweise bzgl. Vorvermarktung, Vergaberichtlinien, etc.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für eine erste Interessensabfrage unter Gewerbetreibenden den Fragebogen „Interessenbekundungsverfahren Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes „AM ERLENSCHLAG“ gemäß dem beiliegenden Formular zu starten und diese auf allen digitalen Kanälen und im Marktboten zu veröffentlichen.
Marktgemeinderatssitzung vom 13. November 2025
Sanierung der Kläranlage Pöttmes - Entscheidung über die Ausführung der stationären Schlammentwässerung
Der MGR beschließt die Schlammentwässerung in stationärer Form auszuführen. Es soll eine Arbeitsgruppe einberufen werden, um über die technische Ausführung zu beraten.
Errichtung einer Urnenstelle im Friedhof Handzell
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass 1. Bgm. Ketz nach einer Beratung mit der Kirche und Pfarrer Rein entsprechende Vorschläge im Gremium präsentiert.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße 27 Abschluss einer Vereinbarung über die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der OD Reicherstein
Das Gremium beschließt, der beiliegenden Vereinbarung über die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der OD Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 des Landkreises Aichach-Friedberg mit dem Markt Pöttmes vom 08.10.2025 zuzustimmen und diese zu genehmigen.
Weitere Verwendung bzw. Verkauf des alten Feuerwehrfahrzeuges (LF16) der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt das Fahrzeug LF16 der FFW Pöttmes zu verkaufen. Es soll eine Markterkundung über entsprechende Plattformen stattfinden. Diese Angebote sollen dem Gremium präsentiert werden.
Katzenschutzverordnung - Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt den Antrag an das Landratsamt Aichach-Friedberg, Abteilung Veterinäramt auf Prüfung der Voraussetzungen zur Wirksamkeit einer Katzenschutzverordnung zu stellen.
Marktgemeinderatssitzung vom 09. Oktober 2025
Erlass der Benutzungssatzung für die Marktbücherei Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Benutzungssatzung für die Marktbücherei Pöttmes. Die Satzung tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erlass der Gebührensatzung für die Marktbücherei Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Gebührensatzung für die Marktbücherei Pöttmes. Die Satzung tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2023
Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2023 für den Markt Pöttmes eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2024
Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2024 für den Markt Pöttmes eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.
Öffentliche Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung, Jahresabschluss 2023
Der Jahresabschluss 2023 der öffentlichen Wasserversorgung und der Nahwärmeversorgung des Marktes Pöttmes schließt mit einer Bilanzsumme von 718.202,89 € und einem Jahresverlust von 95.185,46 € ab und wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust 2023 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Wasserversorgung wird weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2025/2026
Das Gremium stimmt der von der Verwaltung aufgestellten beiliegenden Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Staatliches Baumt Augsburg / Markt Pöttmes Sanierung der St 2035 im Abschnitt zwischen Gundelsdorf und Handzell
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Bericht der Referenten Jugend + Kindergarten/Hort/Soziales
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung - Information über das Ausschreibungsergebnis
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Gründung der ILE Donaumoos: Beratung und Beschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Entwicklungskonzeptes
Der Marktgemeinderat genehmigt das vorgestellte Konzept zur integrierten, ländlichen Entwicklung Donaumoos und begründet damit die Mitgliedschaft in der ILE Donaumoos.
Marktgemeinderatssitzung vom 18. September 2025
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Pöttmes Nr. 42 „SONDERGEBIET BETREUTES-/SERVICE-WOHNEN“ - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für den vorgeschlagenen Umgriff den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 42 „SONDERGEBIET BETREUTES-/SERVICE-WOHNEN“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Sondergebietes Betreutes-/Service-Wohnen in Pöttmes - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Verwirklichung dieses Projekts „BETREUTES-/SERVICE-WOHNEN“ die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich von Pöttmes aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bericht der Referenten für Kultur, Umwelt und Feldwege
Das Gremium nimmt diese zur Kenntnis.
Kommunalwahlen 2026; Berufung zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter für die Gemeindewahlen
Das Gremium beruft die Verwaltungsfachwirtin Frau Brigitte Schleger zur Wahlleiterin des Marktes Pöttmes für die Kommunalwahl 2026 und Frau Verwaltungsmitarbeiterin Lisa Rab zur stellvertretenden Wahlleiterin.
Neuerlass der Stellplatzsatzung des Marktes Pöttmes
Das Gremium beschließt, die beigefügte Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge neu zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses
Erlass der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung für den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung zu.
Offene Ganztagsbetreuung an der Grundschule Pöttmes - Vertragsanpassung mit der KJF
Der Marktgemeinderat stimmt dem geänderten Vertragsentwurf mit der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. zur Durchführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Pöttmes mit der Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit zu.
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Anlagen zur Nutzung von Windenergie im Bereich der Konzentrationsfläche „Windkraft 2“ des Marktes Pöttmes im Ebenrieder Forst - Absichtserklärung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der hier vorgelegten gemeinsamen beidseitigen Absichtserklärung zuzustimmen.
Marktgemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Sachstand, weitere Vorgehensweise und Feststellung der Planung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die nun vorgestellte gemeinsame Entwurfsplanung der von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR und dem Büro mayr Beratende Ingenieure PartG mbB in der Fassung vom 21.07.2025 festzustellen und diese bei der Regierung von Schwaben im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms mit den zugehörigen Unterlagen bis spätestens Ende September dieses Jahres einzureichen.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - 1. Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes
Das Gremium beschließt, der beiliegenden 1. Änderung der Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 vom 04.07.2025 zuzustimmen und diese zu genehmigen.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - 1. Änderung der Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
Das Gremium beschließt, der beiliegenden 1. Änderung der Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn des Landkreises Aichach-Friedberg mit dem Markt Pöttmes vom 04.07.2025 zuzustimmen und diese zu genehmigen.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Abschluss einer Vereinbarung über die Anlage von zwei Querungshilfen vor den Ortseingängen der OD Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27; Abschnitt 100 / Station 0,560 sowie Abschnitt 120 / Station 0,170
Das Gremium beschließt, der beiliegenden Vereinbarung über die Anlage von zwei Querungshilfen vor den Ortseingängen der OD Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27; Abschnitt 100 / Station 0,560 sowie Abschnitt 120 / Station 0,170 des Landkreises Aichach-Friedberg mit dem Markt Pöttmes vom 04.07.2025 zuzustimmen und diese zu genehmigen.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) - Beschluss über die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungen nach dem Konnexitätsausgleich beim zuständigen Landesamt für Maß und Gewicht zu beantragen und für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung Angebote geeigneter Planungsbüros einzuholen.
Zuschussantrag Caritas-Sozialstation Aichach für die ambulante Pflege 2025
Das Gremium beschließt, der Caritas-Sozialstation Aichach einen Zuschuss für die ambulante Pflege unter folgenden Bedingungen zu gewähren:
Der Zuschuss ist nicht für Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt, sondern für:
- Häusliche Krankenpflege nach SGB V
- Pflegerische Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der Pflegeversicherung
- Beratung und Schulung der Patienten und pflegenden Angehörigen, auch Zuhause
- Gerontopsychiatrische Betreuung der Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
- Fort- und Weiterbildung
- Personalentwicklungs- und Personalverbesserungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Arbeit
Die Zuschusshöhe für das Jahr beträgt unter diesen Bedingungen und Auflagen 6.314,40 Euro für das Jahr 2025. Die überplanmäßigen Ausgaben sind über den Deckungsring 18 zu decken.
Grundsatzbeschluss: Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVöD, Zuständigkeit
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Stufenlaufzeitanpassungen nach § 17 Abs. 2 TVöD dem ersten Bürgermeister als laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO zu übertragen. Diese Grundsatzentscheidung soll in die Geschäftsordnung des nächsten Gemeinderates (2026-2032) unter § 12 Abs. 1 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Pöttmes mitaufgenommen werden.
Dieser Beschluss wurde abgelehnt.
Erlass der Benutzungssatzung für die Marktbücherei Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Tops 11 und 12 auf die nächste Sitzung zur weiteren Beratung zu verschieben.
Erlass der Gebührensatzung für die Marktbücherei Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Tops 11 und 12 auf die nächste Sitzung zur weiteren Beratung zu verschieben.
Bericht der Referenten
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Jahresrechnung 2023 des Marktes Pöttmes, Vorlage des Rechenschaftsberichtes
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Wasserversorgung Pöttmes; Einführung und Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler - Auftragsvergabe der 2. Charge
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Firma Kamstrup A/S aus Mannheim den Auftrag zur Beschaffung der 2. Charge von digitalen Wasserzählern gemäß deren Angebot vom 14.07.2025 zu einem Gesamtpreis von brutto 62.811,41 € zu erteilen.
Weiter beschließt der Marktgemeinderat Pöttmes, ein Upgrade auf 1600 Messpunkte für die benötigte Ready Software und Water Intelligence Leak Detector zu beauftragen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄSCHENFELD“ - Genehmigung der Ingenieurleistungen für die technische Bedarfsplanung
Das Gremium beschließt, dem vorliegenden Honorarangebot der mayr Beratende Ingenieure PartG mbB aus Aichach für die angebotenen Bedarfsplanungen ,,Straßenbau" und ,,Kanalbau" sowie Vermessungsleistungen für die Erstellung des Bebauungsplans Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄSCHENFELD“ zu einem vorläufigen Gesamtpreis von brutto 13.976,55 € zuzustimmen und dem Büro mayr Beratende Ingenieure PartG mbB den Auftrag zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren diesbezüglich erforderlichen Schritte zur Verwirklichung dieses neuen Wohngebiets in Gundelsdorf in die Wege zu leiten.
Rückbau der Grundwassermessstelle in Echsheim - Vergabe der Planungsleistungen
Das Gremium beschließt, das Büro Wipflerplan, 85276 Pfaffenhofen mit den Planungsleistungen beim Rückbau der Grundwassermessstelle zum Angebotspreis von 13.557,08 € zu beauftragen und den damit verbundenen überplanmäßigen Kosten zuzustimmen.
Marktgemeinderatssitzung vom 03. Juli 2025
Schulverwaltung: Kündigung des Kooperationsvertrags mit der KJF - Berufsorientierungsmaßname
Der Gemeinderat beschließt, die Berufsorientierungsmaßnahme einzustellen, und der Kündigung des Kooperationsvertrags mit der KJF Kinder- und Jugendhilfe Wittelsbacher Land vom 18.02.2025 zum 31.08.2025 zuzustimmen.
Öffentlichkeitsarbeit: Kündigung der Pöttmeser BürgerApp
Der Marktgemeinderat stimmt nachträglich der bereits erfolgten Kündigung der GemeindeApp bei der Cosmema GmbH zu. Der WhatsApp-Kanal ist eine einfache, effektive und bürgernahe Lösung zur digitalen Kommunikation – ideal als Alternative zur Pöttmeser Bürger-App.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄ-SCHENFELD“ - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für das in der Anlage dargestellte Gebiet den Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄSCHENFELD“ gemäß BauGB aufzustellen. Dieses Gebiet soll dann im Rahmen der Baulandumlegung zusammen mit dem Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung Aichach entwickelt und verwirklicht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Neuerlass der Stellplatzsatzung des Marktes Pöttmes
Das Gremium beschließt, die beigefügte Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (ggf. mit der genannten Änderung) neu zu erlassen.
Erlass einer Spielplatzsatzung
Das Gremium beschließt, die beigefügte Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder zu erlassen.
Sanierung der Kläranlage Pöttmes - Darstellung der Wirtschaftlichkeit der stationären Schlammentwässerung
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, die Schlammentwässerung in die Planung aufzunehmen und die Maßnahme in einem Zug umzusetzen.
Austausch der undichten Fenster - KiGa Brieftaube
Das Gremium beschließt, die Fa. Robert Mitterhuber mit dem Austausch der Fenster und Außentüren zu einem Gesamtpreis von 29.244,25 € zu beauftragen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄ-SCHENFELD“ - Genehmigung des Architektenvertrages
Das Gremium beschließt, dem vorliegenden Architektenvertrag mit dem Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach für die Aufstellung des Bebauungsplans
Gundelsdorf Nr. 9 „AM WÄSCHENFELD“ zu einem Gesamtpreis von derzeit brutto 33.909,13 € zuzustimmen und diesen zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren diesbezüglich erforderlichen Schritte zur Verwirklichung dieses neuen Wohngebiets in Gundelsdorf in die Wege zu leiten.
Beschaffung von drei TSF-L (Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik) für die Freiwilligen Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth und Wiesenbach - Vergabe der Leistungen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Auftrag der Neubeschaffung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen-Logistik TSF-L für die Freiwilligen Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth
und Wiesenbach mit einer Gesamtinvestition von 758.931,43 € wie folgt durchzuführen:
Los 1 (3 Fahrgestelle): Fa. Wagner Automobile GmbH & Co. KG, Gersthofen zum Angebotspreis von 193.833,15 €
Los 2 (3 Aufbauten): Fa. Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Görlitz zum Angebotspreis von 493.172,30 €
Los 3 (3 Beladungen): Fa. Fischer Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 52.127,41 €
Los 4 (Tragkraftspritze): Fa. Fischer Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 19.798,57 €
Gemeindejugendpfleger; Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg
Der Marktgemeinderat beschließt, den Kooperationsvertrag mit dem Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg der Stiftung Evang. Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg vom
12.07.2022/22.07.2022 zur Arbeit des Gemeindejugendpflegers zum Vertragsende 31.03.2026 (fristgerecht zum 30.09.2025) zu kündigen.
Auftragsvergabe Full-Service-Mietvertrag Multifunktionsdrucker in Grund- und Mittelschule Pöttmes
Das Gremium beschließt die Vergabe an das Angebot der Firma Fischer Business Technology.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Juni 2025
Sanierung der Kläranlage Pöttmes - Sachstandsbericht und Vorstellung der Planungen
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, die Schlammentwässerung in die Planung aufzunehmen und die Maßnahme in einem Zug umzusetzen.
Zur nächsten Marktgemeinderatssitzung im Juli 2025 sollen entsprechende Zahlen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgeliefert werden.
Abwasserbeseitigung Pöttmes - Übersicht über die laufenden Verfahren
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Kläranlage Schnellmannskreuth - Beratung über das weitere Vorgehen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt das Ingenieurbüro Mair zu beauftragen, im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung die Prüfung der Varianten durchzuführen und das Ergebnis schnellstmöglich vorzulegen.
Gemeindejugendpflege; Vorstellung Jahresplanung und Jahresbericht
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Städtebauförderung; Ausbau und Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Erteilung der Rahmenbewilligung
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pöttmes (BGS/WAS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird spätestens im 1. Quartal 2026 die Gebührensätze für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend neu erlassen. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine Änderungssatzung zu der Wasserversorgungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze eröffnet wird.
Der vorliegende Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 01.03.2011, letztmalig geändert durch Satzung vom 20.12.2016, wird als Satzung beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Trotz großer Bemühungen ist der rechtzeitige Abschluss der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungseinrichtung im 1. Halbjahr 2025 nicht mehr zu realisieren. Die Kalkulationsarbeiten können erst im Laufe des 4. Quartals 2025 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren festgesetzt werden.
Die neuen Gebührensätze für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pöttmes werden also spätestens im 1. Quartal 2026 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 angepasst.
Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.07.2025 – 30.06.2029 höhere Gesamtkosten für die Wasserversorgungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes (BGS/EWS) vom 01.03.2011; Rückwirkende Festsetzung von Gebühren und Beiträgen
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes wird spätestens im 1. Quartal 2026 die Gebührensätze für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend neu erlassen. Mit der Änderung werden die neuen Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 festgesetzt.
Zu diesem Zweck erlässt der Marktgemeinderat eine Änderungssatzung zu der Entwässerungseinrichtung, mit der die Möglichkeit zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Gebührensätze eröffnet wird.
Der vorliegende Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung (BGS/EWS) vom 01.03.2011, letztmalig geändert durch Satzung vom 20.12.2016, wird als Satzung beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Trotz großer Bemühungen ist der rechtzeitige Abschluss der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung im 1. Halbjahr 2025 nicht mehr zu realisieren. Die Kalkulationsarbeiten können erst im Laufe des 4. Quartals 2025 abgeschlossen werden. Und erst nach Abschluss dieser Arbeiten können die Gebühren festgesetzt werden.
Die neuen Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Pöttmes werden also spätestens im 1. Quartal 2026 beschlossen und die Gebührensätze rückwirkend zum 01.07.2025 angepasst.
Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den neuen Gebührenbemessungszeitraum 01.07.2025 – 30.06.2029 höhere Gesamtkosten für die Entwässerungseinrichtung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebührensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
1. Änderungssatzung der Marktgebührensatzung
Der Marktgemeinderat stimmt der 1. Änderungssatzung der Marktgebührensatzung zu.
1. Änderungssatzung der Marktsatzung
Der Marktgemeinderat stimmt der 1. Änderungssatzung der Marktsatzung zu.
Zuschussantrag SV Echsheim Rasenbelag Trainingsplatz
Das Gremium beschließt dem SV Echsheim-Reicherstein 1959 e.V. einen Zuschuss i.H.v. 8% der förderfähigen Kosten des BLSV-Bescheides nach Vorlage der Gesamtrechnung und des BLSV-Bescheides gemäß Antrag zu gewähren und in 2026 auszuzahlen.
Rechtsaufsichtliche Stellungnahme/Genehmigung des Landratsamtes Aichach-Friedberg zum Haushaltsplan des Jahres 2025
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Fortschreibung des Regionalplans der Region Ingolstadt (10); Einunddreißigste Änderung; Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1
Allgemeines und 6.2.2 Windenergie; - Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplGi
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt zur Kenntnis, dass der Markt Pöttmes zu dieser Fortschreibung des Regionalplans der Region Ingolstadt (10) nicht beteiligt worden ist und somit auch keine Gelegenheit hatte, sich zu dieser Fortschreibung fristgerecht zu äußern.
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Erweiterung
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Beitritt der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 589.000,00 € (bisher 569.000,00 €) zu.
Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der Bauplätze im Baugebiet "An der Echsheimer Straße" in Wiesenbach
Der Marktgemeinderat beschließt, 4 Grundstücke zu veräußern.
Gewerbe- und Industriegebiet Pöttmes Nr. 37 „AM ERLENSCHLAG“ - Vergabe der Baugrunduntersuchung
Das Gremium beschließt, der Crystal Geotechnik GmbH aus 86919 Utting den Auftrag für die Baugrunderkundung mit geotechnischem Bericht für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes Pöttmes Nr. 37 „AM ERLENSCHLAG“ in Pöttmes gemäß deren Angebot vom 19.05.2025 zu einem Angebotspreis von brutto 22.618,33 € zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 08. Mai 2025
Beschluss über den Haushaltsplan für das Jahr 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
1. Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit allen Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt.
Die Haushaltssatzung lautet wie folgt:
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pöttmes folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.574.600 EUR
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.672.500 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.071.400 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.194.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer 340 v. H.
- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A und B sind bereits mit der Hebesatzsatzung vom 12.11.2024 für das Jahr 2025 festgesetzt worden.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.250.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
2. Der Finanzplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen. Er ist vor dem Beschluss über den Haushaltsplan 2026 auf die zwingend notwendigen Investitionen zu reduzieren und alle Einnahmemöglichkeiten sind zu realisieren, z. B. über Verbesserungsbeiträge.
3. Der Stellenplan wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.
Erlass der siebten Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Das Gremium beschließt, die siebte Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes ab 01.09.2025 zu erlassen. Die Steigerung soll in allen Buchungskategorien für Kinder in Krippengruppen jeweils 20 % und für Kinder in Kindergartengruppen sowie Kinder im Kinderhort jeweils 30 % plus Rundung mit einer 10 % Steigerung betragen. Die Gebühr für die Ferienbetreuung im Hort soll um 20 % erhöht werden.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erlass der zweiten Änderungssatzung für den Kindergartenbus des Marktes Pöttmes - Kindergartenbussatzung
Das Gremium beschließt, die zweite Änderung der Kindergartenbussatzung des Marktes Pöttmes ab 01.07.2025 zu erlassen.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Förderung von Kindertagespflege im Gemeindegebiet Markt Pöttmes, Änderung der Richtlinie
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindertagespflege im Gemeindegebiet Markt Pöttmes, die Richtlinie wird mit Ablauf des 31.08.2025 aufgehoben.
Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses.
Marktgemeinderatssitzung vom 03. April 2025
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg; - Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG und § 9 des ROG
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, zu dem vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans der Region Augsburg folgende Stellungnahme abzugeben:
Nachdem in dem nun vorliegenden Entwurf der Fortschreibung die Mindestabstände zu den bestehenden Siedlungsflächen, wie gewünscht, erhöht wurden, weist der Markt Pöttmes auch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Beeinträchtigung durch bereits bestehende Windparks (z. B. Windpark Riedheim) bzw. gerade entstehende Windparks (z. B. Windpark Pöttmes im Ebenrieder Forst) bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung (VRW) wesentliche Berücksichtigung finden sollten.
Der Markt Pöttmes fordert den Regionalen Planungsverband hiermit auch nochmals auf, dies zum Schutz der Bevölkerung und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ausreichend zu würdigen und dementsprechend zu berücksichtigen.
Weiter fordert der Markt Pöttmes den Regionalen Planungsverband deshalb auf, aus Gründen der Umzingelung die VRW 40 aus dem vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Augsburg zu streichen.
Dass die mit der rechtskräftigen 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes und am 16.11.2012 rechtsverbindlich bekannt gemachten, beiden bestehenden Konzentrationsflächen für Windenergienutzung mit insgesamt ca. 170 ha, welche derzeit auch noch eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten, in dem nun vorgelegten Entwurf immer noch nicht berücksichtigt werden, sondern lediglich unter einem Hinweis erwähnt werden, kann seitens des Marktes Pöttmes nicht nachvollzogen werden und somit auch nicht akzeptiert werden.
Somit wird der Regionale Planungsverband hiermit nochmals aufgefordert, diesen Sachverhalt dementsprechend zu würdigen und zu berücksichtigen.
Gemäß dem Hinweis des LRA Aichach-Friedberg bittet der Markt Pöttmes hiermit auch um erneute Prüfung der einzelnen Flächen im Landkreis Aichach-Friedberg und Übernahme der vom Markt Pöttmes seit 2012 ausgewiesenen beiden Konzentrationsflächen für Windkraft.
Bestätigung des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Echsheim
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Hermann Hirschinger als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Echsheim.
Erlass der dritten Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Marktgemeinde Pöttmes
Das Gremium beschließt, die dritte Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung des Marktes Pöttmes zu erlassen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zuschussantrag SV Echsheim für einen Ballfangzaun
Das Gremium beschließt dem SV Echsheim-Reicherstein 1959 e.V. einen Zuschuss i.H.v. 8 % der förderfähigen Kosten des BLSV-Bescheides nach Vorlage der Gesamtrechnung und des BLSV-Bescheides gemäß Antrag zu gewähren und in 2026 auszuzahlen.
Kommunale Strombeschaffung - Beratung über das weitere Vorgehen
Der Marktgemeinderat beschließt, die Strombeschaffung zukünftig weiter über die Bündelausschreibung durchzuführen.
Auflassung der Kläranlage Grimolzhausen - Vergabe der baulichen Anlagen
Der Marktgemeinderat beschließt, die Fa. Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH mit den Baulichen Anlagen zum Gesamtpreis von 2.557.175,51 € brutto zu beauftragen.
Auflassung der Kläranlage Grimolzhausen - Vergabe der Maschinentechnik
Der Marktgemeinderat beschließt, die Fa. Kiffer GmbH mit der Maschinentechnik zum Gesamtpreis von 150.623,29 € brutto zu beauftragen.
Auflassung der Kläranlage Grimolzhausen - Vergabe der Elektrotechnik
Der Marktgemeinderat beschließt, die Fa. Elektrotechnik Kiefl, 93466 Chamerau mit der Elektrotechnik zum Gesamtpreis von 181.885,31 € brutto zu beauftragen.
Friedhof: Bestattungsdienstvertrag Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt, die Bestattungsdienstleistungen an die Fa. Assmuss Bestattungen, Adalbert-Stifter-Str. 15, 86551 Aichach zu vergeben. Es ist ein neuer Vertrag, Gültigkeit ab 01.01.2026, mit der Fa. Assmuss zu schließen. Die neuen Gebühren, welche in die Gebührensatzung eingetragen werden, gelten ab dem 01.01.2026.
Marktgemeinderatssitzung vom 13. März 2025
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, der nun vorliegenden Vorentwurfsplanung der von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR und dem Büro mayr Beratende Ingenieure PartG mbB in der Fassung vom 19.02.2025 zuzustimmen und das Büro und die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung dieses Vorentwurfs zu beauftragen.
Diese weiter ausgearbeitete Vorentwurfsplanung ist nun auch mit den Anliegern abzustimmen und danach dem Gremium bzw. dem Marktentwicklungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen wieder zu präsentieren.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Pöttmes Nr. 37 Gewerbe- und Industriegebiet „AM ERLENSCHLAG“ - Aufstellungsbeschluss
Das Gremium beschließt, für den vorgeschlagenen Umgriff den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 37 Gewerbe- und Industriegebiet „AM ERLENSCHLAG“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten um dieses Projekt zu verwirklichen und die hierfür erforderlichen Fachbüros zu beauftragen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung des Industrie- und Gewerbegebietes „AM ERLENSCHLAG“ in Pöttmes - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Verwirklichung des neu geplanten Gewerbe- und Industriegebiet im Nordosten von Pöttmes die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für diesen Bereich von Pöttmes gemäß BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten um dieses Projekt zu verwirklichen und die hierfür erforderlichen Fachbüros zu beauftragen.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Neuerlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Marktgemeinde Pöttmes
Das Gremium beschließt die beiliegende Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Marktgemeinde Pöttmes. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die bisherige Rechtsverordnung wird hiermit aufgehoben.
Kath. Kinderhaus St. Peter&Paul, Haushaltsplan 2025 - Zustimmung der Gemeinde
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Haushaltsplan 2025 für das Kath. Kinderhaus „St. Peter und Paul“ in Pöttmes zu.
Markt Pöttmes; Abwasserbeseitigung Pöttmes, Erneuerung Drainageleitung in der Schwedenstraße - Vergabe der Kanalbauarbeiten
Das Gremium beschließt, der Firma Gebrüder Wöhrl Grundbau GmbH aus Schrobenhausen den Auftrag für die Kanalbauarbeiten bei der Kanalerneuerung (Drainageleitung) in der Schwedenstraße in Pöttmes gemäß deren Angebot vom 24.02.2025 zu einem Angebotspreis von brutto 485.777,52 €zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Friedhof: Angebote für Urnenerdrohre
Der Marktgemeinderat beschließt, für den Friedhof Schnellmannskreuth Urnenerdrohre für Urnengräber zu verwenden und diese von der Firma WALZ (lt. Angebot) zu erwerben. Die Montage erfolgt in Eigenregie.
Ferner beschließt der Marktgemeinderat, für den Friedhof Pöttmes Urnenerdrohre samt Grabplatten von der Firma WEIHER (lt. Angebot) zu beschaffen.
Friedhof: Angebote für Urnenstelen
Das Gremium beschließt, für die Bürgerversammlung Handzell fünf Varianten der Urnenstelen der Firma WOLFF auszuarbeiten. Diese sollen in der Bürgerversammlung vorgestellt werden. Die dort von den anwesenden Bürgern mit Mehrheit beschlossene Variante soll dann umgesetzt werden.
Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors von der Firma DRÄGER für die Feuerwehr
Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund der Dringlichkeit die Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung eines Atemschutzkompressors von der Firma Dräger inkl. Montage und Inbetriebnahme zum Angebotspreis von 19.984,86 €. Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen.
Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf; weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausschreibung für das LF10 Gundelsdorf aufzuheben und von der Beschaffung derzeit abzusehen und später ein passendes Fahrzeug für die Feuerwehr Gundelsdorf zu beschaffen, auch unter den Gesichtspunkten einer Sammelbeschaffung durch die Bayerische Staatsregierung. Die Kosten für die Ausschreibung trägt der Markt Pöttmes.
Marktgemeinderatssitzung vom 06. Februar 2025
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Städtebauförderung; Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes incl. Kanalsanierung - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Versicherung: Gebäude und Inhaltsversicherung
Das Gremium beschließt, die Glasversicherung für die drei genannten Gebäude (Kindergarten Spatzennest, Ärztehaus und Schule) mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Versicherungsschutz zu nehmen.
Bestätigung des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Ebenried
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Keller Christoph als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Ebenried.
Bestätigung des Ersten Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Zach Jürgen als Ersten Kommandanten und Herrn Steiner Daniel als Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen.
Jahresrechnung 2022 des Marktes Pöttmes, Feststellung der Jahresrechnung gem. 102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ festgestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Jahresrechnung 2022 des Marktes Pöttmes, Entlastung der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Zur Jahresrechnung für das Jahr 2022 wird mit dem im Beschluss vom 06.02.2025 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.
Jahresrechnung des Jahres 2023 des Marktes Pöttmes, Vorlage gem. Art. 102 Abs. 2 GO
Die Jahresrechnung 2023 des Marktes Pöttmes wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Schülerbeförderung: Vergabe der Schülerbeförderung für die Schulbuslinien M-Zweig Aindling
Das Gremium beschließt, den Beförderungsauftrag für die Schulbuslinie M-Zweig Aindling für den Zeitraum vom 10.02.2025 bis zum 31.07.2026, mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, an das Busunternehmen Donaumoos Reisen Seitz GmbH, Pöttmeser Straße 169, 86669 Klingsmoos zu vergeben.
Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „NÄHE DER ECHSHEIMER STRASSE“ - Festlegung des Grundstückspreises in diesem Baugebiet
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt für die Baugrundstücke im Baugebiet „An der Echsheimer Straße“, Wiesenbach Nr. 8 folgenden Verkaufspreis und folgende hinzuzurechnenden Herstellungsbeiträge und Grundstücksanschlusskosten, welche sich immer nach der aktuell gültigen Satzung richten:
„Der Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter 230,00 €.
Mit dem vorstehenden Quadratmeterpreis von 230,00 € ist der auf das Vertragsobjekt entfallende Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff BauGB in Höhe von 80,28 €/m² pro Quadratmeter abgelöst.
Im Kaufpreis sind folgende Bestandteile enthalten:
Die vom Markt Pöttmes bereits verauslagten Herstellungsbeiträge an den Wasserzweckverband Thierhauptener Gruppe mit einem Beitrag von 1,50 €/m² Grundstücksfläche und einem Beitrag von 8,55 €/m² Geschossfläche (dies entspricht einem Geschossflächenanteil von 25 % der Grundstücksfläche).
Die Herstellungsbeiträge sind in der jeweiligen Urkunde explizit und grundstücksbezogen aufzulisten.
Die Endabrechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt nach der vollständigen Bebauung des Grundstückes durch den Wasserzweckverband Thierhauptener Gruppe.
Die vom Markt Pöttmes zu erhebenden Kanalherstellungsbeiträge mit einem Beitrag von 1,77 €/m² Grundstücksfläche und einem Beitrag von 7,32 €/m² Geschossfläche (dies entspricht einem Geschossflächenanteil von 1/3 der Grundstücksfläche).
Die Herstellungsbeiträge sind in der jeweiligen Urkunde explizit und grundstücksbezogen aufzulisten.
Die Endabrechnung der Herstellungsbeiträge erfolgt nach der vollständigen Bebauung des Grundstückes durch den Markt Pöttmes.
Die Abrechnung erfolgt anhand der §§ 5 ff der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes (BGS/EWS) vom 01.03.2011, zuletzt geändert am 20.12.2016 bzw. nach der aktuell gültigen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/EWS) zur Entwässerungssatzung des Marktes Pöttmes."
Klargestellt wird, dass die Beiträge nicht nach § 7a dieser Satzung abgelöst werden.
Die Kosten für den Regenwasserhausanschluss einschließlich Zisterne, den Schmutzwasserhausanschluss und den Wasserhausanschluss sind ebenfalls enthalten. Diese Kosten sind in der Urkunde einzeln aufzuschlüsseln.
Mobilfunkförderung - Errichtung eines Mobilfunkmasten im Ebenrieder Forst - Genehmigung des Kooperationsvertrages
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG entsprechend dem Vertragsentwurf vom 08.01.2025 zu genehmigen.
Marktgemeinderatssitzung vom 16. Januar 2025
Fortführung Nikolausmarkt
Der Marktgemeinderat beschließt, wie im Sachverhalt beraten, den Nikolausmarkt und das Adventssingen zusammenzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über Märkte der Gemeinde Pöttmes vom 05.12.2019 entsprechend anzupassen und auf einer der nächsten Sitzungen dem Gremium vorzustellen.
Renovierungsarbeiten Ratsstuben - Auftragsvergabe
Das Gremium beschließt, das Angebot des Malerfachbetriebs Hartwig in Höhe von 49.947,32 Euro anzunehmen. Die entsprechenden Kosten sind in den Haushalt 2025 aufzunehmen.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Dezember 2024
Freiwillige Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth und Wiesenbach - Ersatzbeschaffungen; Interkommunale Beschaffung von drei Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-Ls)
Der Marktgemeinderat beschließt, für die Freiwilligen Feuerwehren Handzell, Schnellmannskreuth und Wiesenbach je ein Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L) zu beschaffen.
Die vorgestellte Beladeliste wird genehmigt und dem Büro BFG zur Ausschreibung weitergeleitet.
Die Kosten sind für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 in die Planung aufzunehmen.
Prognosemodell zur Erhebung von Infrastrukturfolgekosten auf Basis eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts Gesamtörtliches Konzept Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024
a) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Gesamtörtliche Konzept „Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024“ in der vorliegenden Fassung vom 05.12.2024 zu billigen.
b)Festlegung des Infrastrukturfolgekostenbeitrags für städtebauliche Verträge in der Bauleitplanung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, einen Infrastrukturfolgekostenbeitrag für städtebauliche Verträge in der Bauleitplanung gemäß des vorher beschlossenen gesamtörtlichen Konzepts „Soziale Infrastrukturfolgekosten des Marktes Pöttmes 2024“ für die Entwicklungstranche 1 (01.01.2025 bis 31.12.2030) in Höhe von 52,00 Euro pro m² Geschossfläche festzulegen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Oberbachern Nr. 1 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE OBERBACHERN“ und 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich
Vorschlag A:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Oberbachern Nr. 1 „SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE OBERBACHERN“ und der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Inchenhofen für diesen Bereich nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen hierzu vorbringt.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser beiden Bauleitplanverfahren des Marktes Inchenhofen bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Neugestaltung der Schwedenstraße in Pöttmes im Rahmen der Städtebauförderung - Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für 2025
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2025 mit der Maßnahme „Neugestaltung der Schwedenstraße“ zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu gemäß den Städtebauförderrichtlinien erforderlichen notwendigen Unterlagen bei der Regierung von Schwaben einzureichen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Benennung der Erschließungsstraße im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „An der Echsheimer Straße“ und Widmung zur Ortsstraße
Das Gremium beschließt, der Erschließungsstraße im Baugebiet „An der Echsheimer Straße“ den Straßennamen „Am Sonnenhang“ zu geben und diese als Ortsstraße zu widmen.
Antrag auf Förderung für den Bauwagen / Jugendtreff Handzell
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Zuschussantrag Caritas-Sozialstation Aichach für die ambulante Pflege 2024
Das Gremium beschließt, der Caritas-Sozialstation Aichach einen Zuschuss für die ambulante Pflege unter folgenden Bedingungen zu gewähren:
Der Zuschuss ist nicht für Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt, sondern für:
- Häusliche Krankenpflege nach SGB V
- Pflegerische Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der Pflegeversicherung
- Beratung und Schulung der Patienten und pflegenden Angehörigen, auch Zuhause
- Gerontopsychiatrische Betreuung der Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
- Fort- und Weiterbildung
- Personalentwicklungs- und Personalverbesserungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Arbeit
Die Zuschusshöhe für das Jahr beträgt unter diesen Bedingungen und Auflagen 6.361,20 Euro für das Jahr 2024. Die überplanmäßigen Ausgaben sind über die Haushaltstelle 9000.0030 zu decken.
Erlass einer Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über öffentliche Anschläge im Gebiet des Marktes Pöttmes (Plakatierungsverordnung) Die Anlage ist dabei Teil des Beschlusses. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mobilfunkförderung - Errichtung eines Mobilfunkmasten im Ebenrieder Forst - Vergabe der Arbeiten für die Lieferung und den Aufbau eines Mobilfunkmastes inkl. Fundament, Gitterrostbühnen, Technikfundament und Kabelgräben mit Leerrohren
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Firma Fuchs Europoles GmbH aus Neumarkt den Auftrag für den Bau des Mobilfunkmasten in Pöttmes/Ebenried gemäß deren Angebot vom 11.11.2024 zu einem Angebotspreis von brutto 341.374,75 €zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. November 2024
Vollzug des Abmarkungsgesetzes; Wahl und Vereidigung neuer Feldgeschworener für den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat bestellt die Feldgeschworenen
- Thomas Pohl und
- Franz Hundseder sen.
durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) auf Lebenszeit.
Bestätigung des 1. Kommandanten sowie der beiden Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes; Bestellung federführender Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt – unter Vorbehalt bis zur Vorlage der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates – Herrn Richard Hammerl zum 1. Kommandanten, Herrn Manuel Hammerl zum Ersten Kommandanten-Stellvertreter und Herrn Elmar Eisenhofer zum Zweiten Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes.
Ebenso beschließt der Marktgemeinderat Herrn Richard Hammerl durch förmliche Übertragung als federführenden Kommandanten zu bestellen.
Öffentliche Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung, Jahresabschluss 2022
Der Jahresabschluss 2022 der öffentlichen Wasserversorgung und der Nahwärmeversorgung des Marktes Pöttmes schließt mit einer Bilanzsumme von 725.588,45 € und einem Jahresverlust von 36.682,31 € ab und wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust 2022 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Wasserversorgung und die Nahwärmeversorgung werden weiterhin insgesamt ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025; Festlegung des Hebesatzes und Erlass einer Hebesatzsatzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt folgende Hebesätze ab dem 01.01.2025:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 532 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 201 v. H.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Pöttmes (Hebesatzsatzung) vom 07.11.2024.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Straßenbenennung im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 "AN DER ECHSHEIMER STRASSE""
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Straßenbenennung im Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 „AN DER ECHSHEIMER STRASSE“ auf die Dezember-Sitzung zu vertagen.
Volksfest - Beauftragung neuer Festwirt / neue Namensgebung
Das Gremium beschließt, Herr Markus Kloiber soll Festwirt in Pöttmes werden. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung ein entsprechendes Vertragswerk zur Abstimmung vorzulegen.
Das Volksfest soll zukünftig den Namen „Bemasa Frühlingswiesn“ tragen.
Markt Pöttmes; Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA 01 - Genehmigung von Nachträgen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot NA 02 der Firma Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen/Ilm vom 02.10.2024 bzgl. der Asphaltierung über die gesamte Straßenbreite grundsätzlich anzunehmen, sich jedoch (witterungsbedingt) vorzubehalten, die Ausführung der angebotenen Leistungen lediglich auf die Asphalttragschicht mit anschließendem Ankeilen der Zufahrten und Einbauten zu beschränken.
Der Einbau der abschließenden Asphaltdeckschicht kann dann auch noch bei geeigneter Witterung im darauffolgenden Jahr 2025 durch die Firma Schelle oder durch die Firma Holl im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße AIC 27 (OD Reicherstein) erfolgen.
Marktgemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2024
Breitbandausbau - Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (Bay-GibitR) - Änderung des Förderantrages
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den geänderten Förderantrag gemäß den Neuberechnungen der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt für den Markt Pöttmes 6.614.000,00 € (insgesamt 7.763.000,00 € für beide Gemeinden), der errechnete Eigenanteil für die Marktgemeinde Pöttmes beträgt hierbei nunmehr 1.344.610,00 €. Der geänderte Förderantrag soll erstellt und eingereicht werden und nach Rückmeldung der Regierung zum Maßnahmenbeginn soll die Beauftragung des Erstplatzierten gemäß dem vorangegangenen Beschluss zur Auftragsvergabe vom 21.12.2023 erfolgen. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt vorgesehen werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.
Feuerwehrangelegenheiten: Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf - interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ried - Genehmigung der Beladeliste
Der MGR Pöttmes genehmigt die Beschaffung des LF10 für die FFW Gundelsdorf mit der Mindestbeladung. Hierzu wird der fünfte Atemschutzträgerplatz, die Halterung für die Haspel sowie der permanente Allradantrieb genehmigt. Die Zusatzbeladung soll in der Kommandantenversammlung mit allen Feuerwehren gemeinsam besprochen und beraten werden. Zusatzbeschaffungen sollten im Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen werden.
Schulverwaltung: Beschluss über die 1:1 Digitalaussattung und weitere digitale Förderungen an Schulen
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot Nr. 02-1194665 vom 20.09.24 für den IPadmananger und die Jahreslizenz in Höhe von 30,00 € brutto pro Lizenz anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt alles Weitere mit der Grund- und Mittelschule zu veranlassen. Die Beschaffung ist zwingend im Januar vorgeschrieben. Die Mittel sind daher im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen.
Schulverwaltung: Weitere Förderungen zur Kenntnisnahme
Zur Kenntnis genommen
Antrag der Bürgerblock-Fraktion - Einrichtung einer Tempo 30 Zone in der von-Gumppenberg-Straße Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Antrag der Bürgerblock-Fraktion für eine Tempo 30 Zone in der von-Gumppenbergstraße im Bereich der Hausnummer 29 bis Hotel Reidinger zu. Bei Ablehnung soll die Variante mit einer zeitlichen Begrenzung von 7:00-17:00 Uhr erneut beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftrag die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Volksfest Pöttmes - Ernennung von Christian Vetter zum Volksfestreferenten
Der Markt Pöttmes möchte auch im Jahr 2025 ein Volksfest abhalten. Zu diesem Zweck bestimmt das Gremium GR Christian Vetter zum Volksfestreferenten. Seine bisherige Referententätigkeit bleibt davon unberührt. Die Arbeitsgruppe soll in seiner jetzigen Besetzung Bestand haben.
Beauftragung freiberufliche Leistungen und Funktion "Marktmeisterin" ab 01.01.2025; Beratungsvertrag - Änderung
Der Marktgemeinderat Pöttmes, stimmt dem Beratervertag 2025 nach dem Entwurf vom 10.10.2024 für Eventplanung und Organisation für die im Leistungszeitraum ab 01.01.2025 stattfindenden kommunalen Märkte bzw. Veranstaltungen und Wochenmarkt durch Frau Carmen Koller zu. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2025 und verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate.
Der Beratervertrag 2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Vertragsgegenstand 1.1 muss angepasst werden. Die Festivitäten zu 700 Jahre Markt Pöttmes werden durch das Marktfest ersetzt.
Frau Carmen Koller wird für den entsprechenden Leistungszeitraum der Titel und die Funktion der „Marktmeisterin“ übertragen.
Marktgemeinderatssitzung vom 19. September 2024
Nachbesetzung der Verbandsversammlung für den Wasserzweckverband der Daxberggruppe
Das Gremium bestellt Herrn Nikolaus Schmaus als Vertreter für Sebastian Flierl in die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Daxberggruppe.
Bestellung der bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen als Notkommandanten
Der Marktgemeinderat beschließt die Bestellung von Herrn Jürgen Zach als Notkommandant und Herrn Daniel Steiner als stellvertretenden Notkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kühnhausen.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2024/2025
Das Gremium stimmt der von der Verwaltung aufgestellten beiliegenden Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHACHT"
b.) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 10 „SONDERGEBIET FREIFLACHENPHOTOVOLTAIKANLAGE HOCHSCHACHT“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 19.09.2024 zu billigen.
c.) Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgenden
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 "SONDERGEBIET FREIFLÄCHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL"
b.) Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Bebauungsplan Schnellmannskreuth Nr. 11 „SONDERGEBIET FREIFLACHENPHOTOVOLTAIKANLAGE KESSEL“ mit den eingearbeiteten Ergänzungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 19.09.2024 zu billigen.
c.) Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgenden
Antrag auf Übernahme der Organisation des Volksfestes Pöttmes durch den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt ein grundsätzliches Bekenntnis zum Volksfest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fraktionsvertreter zu einem Gespräch einzuladen und dem MGR das Ergebnis in der Sitzung am 10.10. vorzustellen.
Marktgemeinderatssitzung vom 23. Juli 2024
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Aussagen des LEP bzgl. „Erhalt freier Landschaftsbereiche“ redaktionell zu aktualisieren.
Billigungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 mit der heute beschlossenen redaktionellen Anpassung zu billigen.
Feststellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 festzustellen.
Die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth in der Fassung vom 23.07.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schnellmannskreuth dem Landratsamt Aichach- Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.
Bürgerantrag - Errichtung eines Fuß- bzw. Radweges parallel zur Vereinsheimzufahrt SV Echsheim-Reicherstein
Das Gremium beschließt die Zulässigkeit des Bürgerantrages zur Errichtung eines Geh- und Radweges parallel zur Vereinseinfahrt SV Echsheim-Reicherstein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat innerhalb von drei Monaten wieder vorzulegen.
Feuerwehrangelegenheiten: Grundsatzbeschluss über die vorzeitige Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf - interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Merching und Ried
Der Marktgemeinderat beschließt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der vorzeitigen Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Gundelsdorf besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (Förderantrag bei der Regierung von Schwaben, Planung der Haushaltsmittel, Beauftragung eines Planungsbüros, usw.) in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Merching und Ried zu verfolgen.
Kindergartenbus Kita-Jahr 2024/2025 - Information Vergabe
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, alle Kinder im Gemeindegebiet mit dem eigenen Kindergartenbus zu befördern.
Marktgemeinderatssitzung vom 03. Juli 2024
Sanierung der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Präsentation Ergebnisse Raumfunktionsbuch und Machbarkeitsstudie
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für die weiteren Planungen die Variante 1 der Machbarkeitsstudie zu verfolgen.
Offene Ganztagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Vertragsentwurf
Der Marktgemeinderat stimmt den Vertragsabschlüssen mit der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. für die Offene Ganztagsschule an der Grund- und an der Mittelschule, mit der Anlage 1 Vertrag OGS Grundschule Pöttmes Kosten- und der Anlage 1 Vertrag OGS Mittelschule Pöttmes Kosten- und Finanzierungsplan, zu.
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) - Grundsatzbeschluss
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, im Rahmen der vergabe- und tarifrechtlichen Vorgaben, eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings beim Markt Pöttmes einzuführen. Neben der Überlassung der Fahrräder (inkl. Zubehör) an berechtigte Mitarbeiter/ -innen auch zur privaten Nutzung sollen auch Versicherungs- und Serviceleistungen im Rahmen der Entgeltumwandlung abrufbar sein.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG und des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst, wie in den Nummern 5, 6 und 7 der Sitzungsvorlage dargestellt, beauftragt.
Bauhof Pöttmes - Ersatzbeschaffung für U400 mit Mähkombination_Nachbearbeitung
Das Gremium beschließt, der Fa. Wilhelm Mayer aus Gersthofen, den Auftrag zur Lieferung des Mercedes Benz Unimog U430 Classic – Euro 6, nach deren Angeboten Nr. pött064 zu einem Gesamtpreis von 234.505,84 € Brutto, abzüglich des vereinbarten Sonderrabatts von 1.785 € Brutto, zu erteilen.
Der Erwerb der Dücker Mähkombination, wie in der Sitzung am 06.06.2024 bereits beschlossen, sollte so umgesetzt werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Baugebiet Wiesenbach Nr. 8 "AN DER ECHSHEIMER STRASSE" - Genehmigung von Nachträgen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot der Firma BGS Erd- & Straßenbau GmbH aus Ingolstadt vom 07.05.2024 zu genehmigen und die angebotenen Leistungen zur Entsorgung des PAK belasteten Asphaltaufbruchs in Hohe von brutto 22.752,04 Euro zu beauftragen.
Weiter sollen die durch den PAK-haltigen Asphaltaufbruch entstehenden Mehrkosten bei der Entsorgung dem Landkreis Aichach-Friedberg, als Eigentümer der Kreisstraße AIC 28, aus dem dieser Aufbruch entstammt, in Rechnung gestellt werden.
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Hohe von 22.752,04 € bei der HH-Stelle 6327.9510. Die notwendigen Mittel sollen van HH-Stelle 1.6301.9510 entnommen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 06. Juni 2024
Heimatmuseum - Vorstellung weitere Vorgehensweise
Das Gremium beschließt, dem neuen Kostenrahmen für das Heimatmuseum zur Umsetzung einer Multifunktionalen Bildungs- und Begegnungsstätte mit integriertem Museumskonzept in Höhe von rund 500.000 Euro zuzustimmen. Der Anteil der Gemeinde beträgt dabei rund 250.000 Euro. Diese sind nach der jetzigen Planung auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 aufzuteilen. Zwingende Voraussetzung für die Umsetzung ist die Förderung durch das LEADER Programm.
Gemeindejugendpflege; Vorstellung Jahresplanung und Jahresbericht
Jugendparlament Pöttmes; Vorstellung Jahresplanung
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) des Marktes Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) des Marktes Pöttmes. Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.12.2017 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Pöttmes (Friedhofsgebührensatzung - FGS)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Friedhofsgebührensatzung des Markt Pöttmes (Friedhofsgebührensatzung – FGS). Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2022 außer Kraft. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sowie der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" zu dieser Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Bürgerantrag nach Art. 18b GO über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf
Das Gremium beschließt, die Planung der beiden Bushaltestellen an der Flurnummer 253/27, Gemarkung Gundelsdorf und Flurnummer 161/0, Gemarkung Gundelsdorf.
Jahresrechnung des Jahres 2022 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt den Rechenschaftsbericht vom 13.05.2024 zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2022 wird zur zeitnahen, örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2022 gemäß der Anlage 9 „Überschreitungen“ werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Sanierung des Durchgangs und der Durchfahrt beim Unteren Torbogen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Fa. Malerfachbetriebe Hartwig mit den Instandsetzungsarbeiten des Durchgangs und der Durchfahrt zum Gesamtpreis von 43.078,84 € brutto und der Option A3.06 (Mineralische Armierschicht zum Nettopreis von 4.457,15 €) zu beauftragen.
Bauhof Pöttmes - Ersatzbeschaffung für U400 mit Mähkombination
Das Gremium lehnt ab einen Mercedes Benz Unimog U430 Classic – Euro 6 in Kombination mit der Dücker Mähkombination Typ DUA 800 MK 25 zu beschaffen. Der Marktgemeinderat beschließt die Dücker Frontmähkombination Typ DUA 800 MK 25 zu einem Preis von 119.420,07 € brutto zu beschaffen.
Marktgemeinderatssitzung vom 02. Mai 2024
Versicherung: Elementarschadenversicherung für Gebäude und Inhalt
Das Gremium beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Abgrabungsgenehmigung Richard Schulz Tiefbau GmbH - Klageverfahren, weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, an der Klage festzuhalten.
Jahresrechnung des Jahres 2022 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Sanierung der KA Pöttmes und Auflassung der KA Grimolzhausen - Sachstand
Zur Kenntnis genommen.
Vorstellung der Straßenzustandsbewertung und des Straßenkatasters
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Namensgebung Mini-Kita in Handzell
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der neuen Kindertageseinrichtung der Name „Mini-Kita Rotkehlchen“ gegeben werden soll.
Abwasserbeseitigung Pöttmes-Vergabe Klärschlammentwässerung und -entsorgung
Das Gremium beschließt, die Firma Emter aus Altenstadt mit der Klärschlammentwässerung zum Preis von 8,20 €/m³ mit anschließender thermischer Verwertung zum Preis von 125,00 €/to für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2026 zu beauftragen.
Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA01
- Nachtragsangebot zweilagige Asphalttragschicht
- Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Nachtragsangebot anzuerkennen und den Auftrag zur Erstellung einer zweilagigen Asphalttragschicht an die Fa. Franz Schelle GmbH & Co. KG aus Pfaffenhofen/Ilm zu erteilen.
Marktgemeinderatssitzung vom 11. April 2024
Heimatmuseum - Vorstellung weitere Vorgehensweise
Der derzeitige Stand des Projektes wird anhand einer Präsentation vorgestellt.
Vorstellung Arbeit Asylkreis
Vorstellung des Bazars Pöttmes und der Arbeit des Asylkreises.
Beschluss über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit allen Anlagen und Bestandteilen (siehe Bekanntmachung Marktbote 05/2024)
Feuerwehrangelegenheiten - Freiwilliger Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Pöttmes und Schorn; Bildung der Löschgruppe Schorn
Der Bildung der Löschgruppe Schorn und dem freiwilligen Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Pöttmes und Schorn gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 BayFwG wird zugestimmt.
Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG), 1. Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Pöttmes vom 14.10.2020
Der Marktgemeinderat beschließt, die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 14.10.2020 zu erlassen.
Smart City - Einführung Inno.Live / LVN, hier Eissensoren und Hundetoiletten
Das Gremium beschließt, die Anschaffung von elf Hundetoiletten für den Kernort Pöttmes. Das Thema ist in den Bürgerversammlungen noch vorzustellen. Vielleicht gibt es auch in den Ortsteilen noch Bedarf an Hundetoiletten. Der Marktgemeinderat beschließt, die Anschaffung von vier Eismeldern abzulehnen.
Historisches Marktfest Festlegung der Eintrittspreise / Festlegung der Vergütung Gutscheine
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Eintrittspreise für das Historische Marktfest:
- Ohne Gewandung: 9,00 Euro (alt: 7,00 Euro)
- Mit Gewandung: 7,00 Euro (alt: 5,00 Euro)
- Kinder bis 1,20 m: frei
- Kinder ab 1,20 m: 3,00 Euro (alt: 3,00 Euro)
- Nur Sonntag: 5,00 Euro (alt: 4,00 Euro)
Es werden Essensgutscheine mit einem Wert von 10,00 € ausgegeben werden.
Folgende Getränkepreise gelten für das Historische Marktfest:
- Maß Bier/Radler: 7,30 €
- Halbe Bier: 3,80 €
- Pils: 2,80 €
- Sprizz: 5,00 €
- Alkoholfreie Getränke 0,5 l: 2,80 €
Marktgemeinderatssitzung vom 07. März 2024
Erlass der sechsten Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Das Gremium beschließt, die sechste Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Pöttmes ab 01.09.2024 zu erlassen. Die Steigerung soll in allen Buchungskategorien jeweils 5 % plus Rundung mit einer 10 % Steigerung betragen. Die Gebühr für die Ferienbetreuung im Hort soll um 30 % erhöht werden.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 32, Fl.Nr. 149, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 32, Flur Nr. 149, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 50, Fl.Nr. 212, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 50, Flur Nr. 212, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 64, Fl.Nr. 193, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 64, Flur Nr. 193, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 34, Fl.Nr. 161, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 34, Flur Nr. 161, Gmkg. Reicherstein als Wildbrücke freizuhalten und nicht einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 38, Fl.Nr. 158, Gem. Reicherstein
Das Gremium sieht für den öffentlichen Feldweg RE 38, Flur Nr. 158, Gmkg. Reicherstein keine Bedeutung als Wildbrücke und beschließt, diesen einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 48, Flur Nr. 184, Gmkg. Reicherstein als Wildbrücke freizuhalten und nicht einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, eine Teilfläche des öffentlichen Feldwegs RE 48, Flur Nr. 184, Gemarkung Reicherstein von der Abzweigung an der nordwestlichen Ecke der Flur Nr. 180 bis zur Einmündung in die Flur Nr. 182 einzuziehen.
Bürgerantrag nach Art. 18b GO über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf
Das Gremium beschließt die Zulässigkeit des Bürgerantrags über die Errichtung einer Schulbushaltestelle im nördlichen Teil von Gundelsdorf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat innerhalb der nächsten drei Monaten wieder vorzulegen.
Marktgemeinderatssitzung vom 15. Februar 2024
Feuerwehrbedarfsplan - Anpassung Fahrzeugbeschaffung an neue Gegebenheiten
Auf Grundlage des Konzepts, wird die Verwaltung beauftragt, die Anschaffung der drei TSF-L für Schnellmannskreuth, Handzell und Wiesenbach im Jahr 2024 zu beginnen. Im Jahr 2025 soll dann die Fahrzeugbeschaffung des LF10 für Gundelsdorf erfolgen und im Jahr 2026 für Pöttmes mit dem LF20 begonnen werden. Die Kosten sind in den nächsten Haushaltjahren zu berücksichtigen.
Bestattungswesen - Friedhofsgebührenkalkulation 2022-2024 (Neukalkulation) - Festlegung Kostendeckungsgrad
Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Als Gebühr für die Grabnutzung wird ein Kostendeckungsgrad von 100 % festgelegt. Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle (Kapellennutzung, Verabschiedungsraum und Kühlraum) werden mit einem Kostendeckungsgrad von 100% erhoben.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes - Feststellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage „Feststellung der Jahresrechnung“ festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes - Entlastung der Jahresrechnung
Zur Jahresrechnung für das Jahr 2021 wird mit den im Beschluss vom 15.02.2024 festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt.
Abgrabungsgenehmigung Richard Schulz Tiefbau GmbH - weitere Vorgehensweise
Der Markt Pöttmes erhebt Klage gegen das Abgrabungsrecht. Für die nächste Marktgemeinderatssitzung ist ein Rechtsbeistand und ein geologisches Fachbüro zu beauftragen, um die weitere Vorgehensweise mit dem Gremium zu erörtern. Die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch mit Herrn Baron von Gumppenberg, der Fa. Richard Schulz, den Fraktionssprechern und allen Bürgermeistern zu organisieren.
Einstellung einer Küchenhilfe im Kinderhaus Spatzennest
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, für das Kinderhaus Spatzennest zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Küchenhilfe mit 12,5 Wochenstunden in EG 2 einzustellen.
Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung für die Grundschule Pöttmes
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kurzgruppe des offenen Ganztagsangebots bis 14.00 Uhr in der Grundschule Pöttmes einzurichten.
Wasserversorgung Pöttmes - Einführung und Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler - Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, der Fa. Kamstrup A/S aus Mannheim den Auftrag zur Beschaffung von digitalen Wasserzählern inkl. der notwendigen Hard- und Software (Ready und ALD), sowie der Kosten für die Inbetriebnahme gemäß deren Angeboten vom 09.01.2024 zu einem Gesamtpreis von netto 75.128,87 Euro zuzüglich MwSt, zuzüglich der jährlich anfallenden Lizenzgebühren, zu erteilen.
Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler, BA 02, Erneuerung MW-Kanal in der Kreisstraße AIC 27 - Vergabe der Kanalbauarbeiten
Der Marktgemeinderat beschließt, der Firma Schneider aus Tandern den Auftrag für die Abwasserbeseitigung Reicherstein, Kanalerneuerung Hauptsammler BA2, Erneuerung des Mischwasserkanals in der Kreisstraße AIC 27 und AIC 28 gemäß deren Angebot vom 23.01.2024 zu einem Angebotspreis von brutto 647.106,53 €zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Marktgemeinderatssitzung vom 18. Januar 2024
Anpassung der Vergütung von Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Vergütung für alle Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) ab 01.09.2024 auf monatlich
715,00 € brutto festzulegen.
Instandsetzung des Unteren Tors - Beauftragung von zusätzlichen Leistungen
Das Gremium beschließt, die Fa. Hartwig, Pöttmes mit den zusätzlichen Leistungen bei den Malerarbeiten zum Gesamtpreis von 26.132,04 €, die Firma Roßkopf, Pöttmes mit den Fensterläden zum Preis von 4.462,50 € und die Fa. Veit, Pöttmes mit den Dacharbeiten zum Preis von 1.652,48 € zu beauftragen und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 32.000 € bei der Haushaltsstelle 0.8801.5000 zuzustimmen. Die Deckung soll über die HH.-St. 0.7000.6495 erfolgen.
Gebäudewertermittlung für den Markt Pöttmes
Das Gremium beschließt, den Änderungen der Versicherungs- und Beitragssummen gemäß der Anlage „Wertermittlung“ zuzustimmen.
Jahresrechnung 2021 des Marktes Pöttmes mit Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Ansatzüberschreitungen des Jahres 2021 gemäß der Anlage „Überschreitungen“ werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Öffentliche Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung, Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 der öffentlichen Wasserversorgung und der Nahwärmeversorgung des Marktes Pöttmes schließt mit einer Bilanzsumme von 724.742,97 € und einem Jahresverlust von 37.304,78 € ab und wird hiermit festgestellt. Der Jahresverlust 2021 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Wasserversorgung und die Nahwärmeversorgung werden weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Vergleichsberechnung zwischen Eigen- und Fremdleistung bei der Gebäudereinigung
Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebäudereinigung weiterhin durch eigenes Personal durchzuführen.
Ausbau des Dachgeschosses des Rathauses Pöttmes - Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, die weiteren Planungen und die Beratung zum Ausbau des Dachgeschosses des Rathauses an den Bauausschuss zu übergeben.
Zuschussanträge FC Gundelsdorf zwecks Sanierungen
Dieser Tagesordnungspunkt wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss übergeben. Dort soll auch über eine allgemeine Richtlinie beraten werden, wie in Zukunft mit solchen Fällen, bei denen es keine Förderung über den BLSV gebe, verfahren wird.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 27 "Gewerbegebiet Pöttmeser Straße I" mit gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB`s gem. § 4 Abs.1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Pöttmeser Straße I“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt.
Beauftragung freiberufliche Leistungen und Funktion "Marktmeisterin" ab 01.01.2024; Beratungsvertrag
Der Marktgemeinderat Pöttmes stimmt dem Beratervertrag 2024 für Eventplanung und Organisation für die im Leistungszeitraum ab 01.01.2024 stattfindenden kommunalen Märkte bzw. Veranstaltungen und Wochenmarkt durch Frau Carmen Koller zu. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Der Beratervertrag 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Frau Carmen Koller wird für den entsprechenden Leistungszeitraum der Titel und die Funktion der „Marktmeisterin“ übertragen.
Sanierung der Grund- und Mittelschule Pöttmes - Sachstandsbericht und Beratung über das weitere Vorgehen
Das Gremium beschließt, die Turnhalle sowie die Verkehrsführung bei der Erstellung einer funktionalen Machbarkeitsstudie auf Grundlage des erarbeiteten Pädagogischen Raumfunktionsbuches durch die Firma LernLandSchaft mit einzubinden.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021, Verwaltungsbericht - Behandlung von Prüfungsfeststellungen
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Verwaltungsbericht zur örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2021 zur Kenntnis und sieht die Prüfungsfeststellungen und Prüfungsbeanstandungen bis auf die Thematik mit der Erhöhung der Hundesteuer damit als aufgeklärt an. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 kann in der nächsten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates beschlossen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2023
Feuerwehrangelegenheiten: Übernahme aller Kinderfeuerwehren im Gemeindegebiet Pöttmes in die gemeindliche Feuerwehr
Der Marktgemeinderat beschließt, alle Kinderfeuerwehren in die gemeindliche Feuerwehr zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinderfeuerwehr in der Satzung des jeweiligen Feuerwehrvereins verankert ist.
Feuerwehrangelegenheiten: Grundsatzbeschluss über die Absicherung von Veranstaltungen durch die Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet Pöttmes
Der Marktgemeinderat erteilt hiermit bis auf Weiteres Zustimmung nach Art. 7a Satz 2 ZustGVerk zur Absicherung von Veranstaltungen durch die Freiwilligen Feuerwehren des Gemeindegebietes Pöttmes.
Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG), 1. Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Pöttmes vom 14.10.2020
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und sich zu informieren wie Hundemeuten in anderen Gemeinden besteuert werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 329 der Gemarkung Schnellmannskreuth, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Änderung der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth für die Flur Nr. 329 (TF), gemäß BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller die diesbezüglich erforderlichen städtebaulichen Verträge abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Namensänderung Kinderhaus "Wurzelkinder" zu Kneipp-Kinderhaus "Kleine Eule"
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, das Kinderhaus „Wurzelkinder“ ab 01.01.2024 in das Kneipp-Kinderhaus „Kleine Eule“ umzubenennen und das Logo dementsprechend anzupassen.
Anpassung der Vergütung von Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d)
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, die Vergütung für alle Praktikanten im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) ab 01.09.2024 auf monatlich 715,00 € brutto festzulegen.
Instandsetzung des Unteren Tors - Beauftragung von zusätzlichen Leistungen
Das Gremium beschließt, die Fa. Hartwig, Pöttmes mit den zusätzlichen Leistungen bei den Malerarbeiten zum Gesamtpreis von 26.132,04 €, die Firma Roßkopf, Pöttmes mit den Fensterläden zum Preis von 4.462,50 € und die Fa. Veit, Pöttmes mit den Dacharbeiten zum Preis von 1.652,48 € zu beauftragen und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 32.000 € bei der Haushaltsstelle 0.8801.5000 zuzustimmen. Die Deckung soll über die HH.-St. 0.7000.6495 erfolgen.
Marktgemeinderatssitzung vom 09. November 2023
Quartiersmanagment - Wohnen im Alter
Der Marktgemeinderat begrüßt das Modell eines seniorengerechten Quartiersmanagements und beauftragt die Verwaltung konkrete Schritte hierzu einzuleiten. Genaue Maßnahmen bzw. Förderanträge sollen aber erst in einer kommenden Sitzung beschlossen werden.
Haus der Begegnung - weitere Vorgehensweise
Der Marktgemeinderat beschließt, das Projekt „Haus der Begegnung“ als LEADER gefördertes Projekt zu beenden. Stattdessen stimmt das Gremium dem Plan zu, hier zusammen mit der Schule/Jugendpfleger projektbezogene Maßnahmen im Rahmen der Berufsorientierung/Jugendförderung durchzuführen, welche der Ertüchtigung des Gebäudes dienen. Der finanzielle Aufwand findet Eingang in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2024.
Soll-Ist-Abgleich Umweltbericht 2009 - Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Markt Pöttmes
Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen und diese dann mit dem ursprünglichen Auftrag aufzubereiten.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Grimolzhausener Straße“ der Stadt Schrobenhausen für den Ortsteil Sandizell - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Grimolzhausener Straße“ der Stadt Schrobenhausen für den Ortsteil Sandizell nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 33 „SO Solarpark Achhäuser I“ und 7. Änderung des FNP der Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Achhäuser I“ mit gleichzeitiger 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 37 „SO Solarpark Untermaxfeld II“ und 8. Änderung des FNP der Gemeinde Königsmoos - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegten Planungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Untermaxfeld II“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsmoos nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen vorbringt. Im weiteren Verfahren bedarf es keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Kindergartenbedarfsplan Pöttmes für das Kindergartenjahr 2023/2024
Das Gremium stimmt der von der Verwaltung aufgestellten Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu.
Zuschussantrag Caritas-Sozialstation Aichach für die ambulante Pflege 2023
Das Gremium beschließt, der Caritas-Sozialstation Aichach einen Zuschuss für die ambulante Pflege unter folgenden Bedingungen zu gewähren: Der Zuschuss ist nicht für Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt, sondern für
- Häusliche Krankenpflege nach SGB V
- Pflegerische Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der Pflegeversicherung
- Beratung und Schulung der Patienten und pflegenden Angehörigen, auch Zuhause
- Gerontopsychiatrische Betreuung der Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
- Fort- und Weiterbildung
- Personalentwicklungs- und Personalverbesserungsmaßnahmen
- Ehrenamtliche Arbeit
Die Zuschusshöhe für das Jahr beträgt unter diesen Bedingungen und Auflagen 6.363,00 Euro für das Jahr 2023.
Zuschussantrag des Kath. Pfarramt St. Peter und Paul für die Sanierung und Restaurierung der Kirchturmuhr an der Kirche in Pöttmes
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dem Kath. Pfarramt St. Peter und Paul aufgrund dessen Schreibens vom 21.09.2023, einen Zuschuss in Höhe von 21.967,40 € für die Sanierung der Kirchturmuhr an der Pfarrkirche in Pöttmes zu gewähren.
Bewilligung überplanmäßiger Mittel bei verschiedenen Haushaltsstellen
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt die bisher bei den Haushaltstellen 2150.5400 und 7000.6340 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 187.626,27 € mit dem Ausgabenstand vom 30.10.2023. Die Deckung ist über die Haushaltstelle 9000.0030 gewährleistet. Zusätzlich sollen auch die in diesem Haushaltsjahr auf diesen beiden Haushaltsstellen noch anfallenden überplanmäßigen Ausgaben bewilligt werden.
Grundstücksangelegenheiten: Einführung einer Verlängerungsgebühr beim Bauzwang
Das Gremium beschließt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 €, für die Verlängerung eines Bauzwanges um ein Jahr, vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates, zu verlangen.
Sanierung der öffentlichen Feldwege Flur Nr. 92 Heuweg und Flur Nr. 127 Grundweg der Gemarkung Osterzhausen - Vergabe der Straßenbauarbeiten
Das Gremium beschließt, die Fa. Schweiger GmbH aus Altomünster mit der Sanierung der beiden öffentlichen Feldwege Flur Nr. 92 Heuweg und Flur Nr. 127 Grundweg der Gemarkung Osterzhausen zu einem Gesamtpreis von 61.617,61€ Brutto zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Kooperationsvertrag für Tagespflegepersonen
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, den Kooperationsvertrag mit Franziska Rank für den Zeitraum von 01.09.2023 bis 30.09.2026 abzuschließen.
Instandsetzung des Unteren Tors
Der Marktgemeinderat Markt Pöttmes beschließt, die Fa. Malerfachbetrieb Hartwig mit den Instandsetzungsarbeiten vom Unteren Tor zum Gesamtpreis von 41.221,98 € brutto zu beauftragen und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Marktgemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2023
Jugendparlamentsatzung - JuPaS - Satzungsänderung
Das Gremium beschließt die Satzung für das Jugendparlament der Marktgemeinde Pöttmes, welche am 01.11.2023 in Kraft tritt. Diese ist als Anlage Teil des Beschlusses. Weiterhin wird beschlossen, dass die gleichlautende Satzung vom 15.10.2020 außer Kraft gesetzt wird.
Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg;
- Informelle Anhörung zu Suchräumen
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt die informelle Anhörung zu Suchräumen des Regionalen Planungsverbandes Augsburg zur Kenntnis und beschließt, den Regionalen Planungsverband im Rahmen dieser informellen Anhörung darauf hinzuweisen, dass für die weitere Eingrenzung der Suchräume zuallererst die bestehenden, bereits im Jahr 2012 durch den Markt Pöttmes ausgewiesenen Konzentrationsflächen für Windkraft (Rechtskräftig mit Bekanntmachung vom 16.11.2012) endlich anzuerkennen und auch dementsprechend zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die von Ihnen vorgesehenen vorliegenden Suchräume aktuell der rechtskräftigen 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des MarktesPöttmes widersprechen, welche am 16.11.2012 rechtsverbindlich bekannt gemacht wurde und zwei Konzentrationsflächen für Windenergienutzung mit insgesamt ca. 170 ha ausweist, welche auch eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beinhalten. Demnach wären nach derzeitiger Gesetzeslage gar keine weiteren Windenergieflächen auf dem Gemeindegebiet des Marktes Pöttmes möglich. Falls, wider Erwarten, hierzu jedoch noch weitere Suchräume erforderlich werden sollten, teilen wir Ihnen hiermit mit, dass die hier vom RPV gewählten Abstände zu allen Siedlungsflächen (W, MD, MI, etc.) als nicht ausreichend erachtet werden und mindestens 1.000 m betragen müssen. Auch bei den Abständen zur Wohnbebauung im Außenbereich ist mindestens die optisch bedrängende Wirkung (gem. § 249 Abs. 10 BauGB), d. h. mindestens 2 x H, zu beachten. Auch weisen wir vorsorglich noch darauf hin, dass bei der vorliegenden Planung, die, den Markt Pöttmes betreffenden Suchräume Nr. 163, 168, 178, 184, 185 und 190, sich komplett im Dichtebereich der Kategorie 2 für den Rotmilan befinden. Der Markt Pöttmes fordert den Regionalen Planungsverband hiermit auf, dies aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ausreichend zu würdigen und dementsprechend zu berücksichtigen. Auch sind in einigen Bereichen der vom RPV vorgeschlagenen Suchräume die vorhandenen Schutzgebiete des Marktes Pöttmes (z. B. Erholungsgebiet Gumppenberg) sowie sonstige schützenswerte Gebiete, wie das Donaumoos (größtes Niedermoor Süddeutschlands) in keiner Weise berücksichtigt.
Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von vier Doppelhäusern, Flur Nr. 1685, Gemarkung Pöttmes
Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 32, Fl.Nr. 149, Gem. Reicherstein
Es wird beschlossen, den öffentlichen Feldweg RE 32, Flur Nr. 149, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 34, Fl.Nr. 161, Gem. Reicherstein
Der Marktgemeinderat beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 34, Flur Nr. 161, Gmkg. Reicherstein auf der Teilfläche von der Einmündung des Feldwegs RE 33, Flur Nr. 161 Gemarkung Reicherstein bis zur Einmündung in den Weg Hagelgasse Flur Nr. 172 Gemarkung Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 38, Fl.Nr. 158, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 38, Flur Nr. 158, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Teileinziehung des Feldwegs RE 48, Fl.Nr. 184, Gem. Reicherstein
Es wird beschlossen, den öffentlichen Feldweg RE 48, Flur Nr. 184, Gmkg. Reicherstein auf der Teilfläche von Westgrenze der Flur Nr. 180 Gemarkung Reicherstein bis zur Einmündung in den Weg Hagelgasse Flur Nr. 172 Gemarkung Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 50, Fl.Nr. 212, Gem. Reicherstein
Der Marktgemeinderat beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 50, Flur Nr. 212, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung des Feldwegs RE 64, Fl.Nr. 193, Gem. Reicherstein
Das Gremium beschließt, den öffentlichen Feldweg RE 64, Flur Nr. 193, Gmkg. Reicherstein einzuziehen.
Verlängerung des Car-Sharing Standortes Mikar
Der Firma Mikar soll signalisiert werden, dass der Markt Pöttmes an der Weiterführung des Vertrages für das Carsharing interessiert sei, jedoch ohne die Kostenbeteiligung in Höhe von 2900,00 Euro (netto) für die nächsten 4 Jahre.
Bewerbung auf Bauplätze
- Einführung einer Bearbeitungsgebühr bzw. Kaution
Der Marktgemeinderat beschließt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 € von jedem Bewerber zu verlangen. Die Bewerbung wird erst nach Zahlung dieser Gebühr anerkannt. Bei Nichtzuschlag wird die Gebühr wieder an den Bewerber zurückerstattet. Bei Zuschlag wird die Gebühr nach Abschluss des Kaufvertrages erstattet. Sollte kein Kaufvertrag zu Stande kommen, wird die Gebühr einbehalten. Sollte nach Jahren der Bauplatz zurückgegeben werden, wird die Gebühr von 250,00 € vom Kaufpreis, welchen die Gemeinde zu zahlen hat, abgezogen. Die Bearbeitungsgebühr wird in das Bewerbungsformblatt mitaufgenommen.
Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 (3) Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden.
- Der Marktgemeinderat beschließt die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden
Antrag auf Benennung des Eigentümerwegs zum Grundstück Flur Nr. 18, Gemarkung Echsheim
Das Gremium beschließt, den Antrag abzulehnen.
Lehm-, Kies- und Sandabbau einschließlich Rekultivierung auf Flur Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes durch die MT Umwelt GmbH
- Sachstandsbericht
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Erneuerung der Verrohrung des Lamprechtsbachs im Bereich Schießstatt - Sachstandsbericht
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Grundstücksangelegenheiten:
Errichtung eines neuen Wertstoffhofes in Pöttmes durch den Landkreis Aichach-Friedberg
- Abschluss eines Vertrages mit dem Landkreis Aichach-Friedberg und Übernahme anteiliger Pachtkosten
Der Marktgemeinderat beschließt, gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Marktentwicklungsausschusses, die neue Wertstoffsammelstelle gemeinsam mit dem Landkreis Aichach-Friedberg, auf der am besten dafür geeigneten, Fläche Flur Nr. 1234/6 der Gemarkung Pöttmes einzurichten und die dafür vorbereiteten Verträge mit dem Landkreis und dem Herrn Kopold abzuschließen. Die mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage soll bei der weiteren Planung der Wertstoffsammelstelle berücksichtigt bzw. überprüft werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 14. September 2023
Beitritt des Marktes Pöttmes zum Projekt der geplanten Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) im Donaumoos
Das Gremium beschließt, dass der Markt Pöttmes dem ILE Donaumoos beitritt
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes
Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27- Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes
Das Gremium beschließt, die beiliegende Durchführungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Aichach-Friedberg und dem Markt Pöttmes zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 zu genehmigen und noch möglichst im Jahr 2024 mit der Durchführung dieser Maßnahme zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Landkreis Aichach-Friedberg / Markt Pöttmes
Gemeinschaftlicher Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 - Abschluss einer Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
Das Gremium beschließt, die beiliegende Vereinbarung über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn des Landkreises Aichach-Friedberg mit dem Markt Pöttmes vom 17.08.2023 zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Reicherstein im Zuge der Kreisstraße AIC 27 zu genehmigen und noch möglichst im Jahr 2024 mit der Durchführung dieser Maßnahme zu beginnen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung dieser Maßnahme in die Wege zu leiten.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 2022
Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2022 für den Markt Pöttmes eingegangenen Spenden Kenntnis und beschließt die Annahme. Der Marktgemeinderat sieht bei den Zuwendungsgebern keine Vorteilserwartungen.
Bewilligung überplanmäßige Mittel HHSt.4641.7060 "Betriebskostenzuschuss an den Kindergarten St. Peter und Paul"
Der Marktgemeinderat Pöttmes bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 59.732,73 € bei der HH-Stelle 4641.7060. Die notwendigen Mittel sollen von der HH-Stelle 9000.0030 entnommen werden.
Marktgemeinderatssitzung vom 25. Juli 2023
Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt die Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Pöttmes Nr. 39 „NÄHE NEUBURGER STRASSE“ - Billigung des Entwurfs
Das Gremium beschließt, den vom Büro OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, Augsburg ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 39 „NÄHE NEUBURGER STRASSE“ in der Fassung vom 25.07.2023 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „WINDKRAFT BRAND“ der Gemeinde Holzheim - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegte Planung nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans „WINDPARK BRAND“ der Gemeinde Holzheim vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieses Bauleitplanverfahrens bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Holzheim für den Bereich des Bebauungsplans „WINDKRAFT BRAND“
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Marktgemeinderat Pöttmes beschließt, dass der Markt Pöttmes durch die vorgelegte Planung nicht berührt oder beeinträchtigt wird und somit keine Einwendungen gegen die geplante Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil-FNP-Änderung Windkraft) für den Bereich des Bebauungsplans „WINDPARK BRAND“ der Gemeinde Holzheim vorbringt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieses Bauleitplanverfahrens bedarf es somit keiner weiteren Beteiligung des Marktes Pöttmes.
Abwasserbeseitigung Pöttmes; Kanalsanierung im Ortsbereich von Reicherstein - Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung weiter, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, dass die Kanalsanierung im Ortsteil Reicherstein baldmöglichst, kostengünstig und regelkonform durchgeführt werden kann und der baldmöglichste Ausbau der Kreisstraße AIC 27 dadurch möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Lehm-, Kies- und Sandabbau einschließlich Rekultivierung auf Flur Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes durch die MT Umwelt GmbH - Sachstand und Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg
Der Marktgemeinderat beschließt, das Gesprächsangebot des LRA Aichach-Friedberg gerne anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen diesbezüglichen Termin gemeinsam mit den Vertretern einer jeden Fraktion und dem Ersten Bürgermeister zu vereinbaren.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz–WPG) - Sachstand
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Breitbandausbau - Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)- Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung mit Kostenschätzung
Der Marktgemeinderat Pöttmes nimmt das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung zur Kenntnis und beschließt für die förderfähigen Bereiche im Gemeindegebiet das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau mittels Glasfaser in jedes Gebäude zu starten. Folgende Erschließungsgebiete sollen ausgeschrieben werden:
-alle förderfähigen Anschlüsse
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt ca.1,63 Mio €. Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung wird vorsorglich eine Deckelung von 7,6 Mio € angegeben. Die Firma Corwese GmbH wird beauftragt, das Auswahlverfahren durchzuführen (Stufe2 für 4.550 € netto – lt. Angebot vom 23.03.2023). Zusätzlich wird die juristische Begleitung für die EU-weite Ausschreibung mit beauftragt.
Beschaffung eines TSF-W für die FFW Pöttmes - Vergabe der Leistungen
Der Marktgemeinderat des Marktes Pöttmes beschließt, den Auftrag der Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Pöttmes mit einer Gesamtinvestition von 339.475,11 €wie folgt durchzuführen:
- Los 1 (Fahrgestell/Aufbau): Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zum Angebotspreis von 292.978,00 €
- Los 2 (Beladung): Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 27.759,25 €
- Los 3 (Tragkraftspritze): Fa. Fischer GmbH, Dinkelscherben zum Angebotspreis von 18.737,86 €
Der Freistaat Bayern fördert diese Neubeschaffung mit einem Zuschuss in Höhe von 59.280 €, (vorher 45.600 € lt. Zuwendungsbescheid), da zum 01.07.2023 die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien geändert und die Festbeträge für Beschaffungen und Baumaßnahmen wesentlich angehoben wurden.





