Einführung digitaler Wasserzähler bei der Wasserversorgung Pöttmes;
Kernort Pöttmes
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Wasserversorgung Pöttmes im Kernort Pöttmes,
wie Sie vielleicht der örtlichen Presse entnommen haben, hat der Marktgemeinderat Pöttmes dem Vorschlag der Wasserversorgung Pöttmes zugestimmt, in den Jahren ab 2024 digitale und funkauslesbare Wasserzähler im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Pöttmes einzubauen. Wir werden Sie hierüber noch durch ein gesondertes Schreiben weiter informieren.
Zur Vorbereitung des Einbaus dieser Zähler und eigentlich schon heute ist es erforderlich, dass die Wasserzähleranlage in den privaten Gebäuden nur unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben wird. Dies ist auch in der aktuellen Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Pöttmes (Wasserabgabesatzung = WAS) so festgelegt.
Zu diesen Regeln der Technik zählen die einschlägigen DIN-Normen sowie das Regelwerk der DVGW (=Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) einschließlich der Herstellervorgaben.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Zähleranlagen einschließlich der Absperr- und Sicherheitseinrichtungen diesen Vorschriften entsprechen müssen. In den genannten Vorschriften ist
u.a. geregelt, dass zur ordnungsgemäßen Funktion des Wasserzählers ein spannungsfreier Einbau des Wasserzählers zu gewährleisten ist. Dies ist durch den Einbau entsprechender Halterungen = Wasserzählerbügel sicherzustellen.
Schema einer ordnungsgemäßen Wasserzähleranlage
1 Absperrarmatur (Eingangsventil)
2 Plombierschelle (Sicherheitsplombe)
3 geeichter Wasserzähler
4 Wasserzählerbügel
5 Absperrventil kombiniert mit Rückflussverhinderer, Prüfschraube und Entleerung
Die ordnungsgemäße Ausrüstung der Zähleranlagen ist insbesondere wegen der immer strengeren Vorgaben der Trinkwasserverordnung zwingend erforderlich. Sie ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb des Trinkwasserleitungsnetzes sowie für einen langjährigen Zählerbetrieb. In den Gebäuden im Kernort Pöttmes entsprechen leider nicht alle Zähleranlagen den satzungsgemäßen Vorgaben.
Dies wurde in der Vergangenheit teilweise geduldet, obwohl bereits heute ein ordnungsgemäßer Zustand hätte gefordert werden können. Hier ist vor allem darauf hinzuweisen, dass eine mangelhafte Zähleranlage im Schadensfall für den Eigentümer versicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringen kann. Die Wasserversorgung Pöttmes sieht vor, dass diese Mängel nun vor Einbau der neuen Zähler beseitigt werden sollen.
Überprüfung aller betroffenen Wasserzähleranlagen in den nächsten Wochen - Bei Fragen bitte bis 10.09.2023 bei der Wasserversorgung Pöttmes melden
Die Wasserversorgung Pöttmes wird aus den genannten Gründen alle betroffenen Wasserzähleranlagen im Kernort Pöttmes in den nächsten Wochen überprüfen. Vorab bitten wir aber hiermit die Kundinnen und Kunden im Kernort Pöttmes zu prüfen, ob Ihre Anlage den gesetzlichen Vorschriften (siehe Beispielbild) entspricht.
Falls dem nicht so sein sollte, oder Sie Fragen zu einer ordnungsgemäßen Wasserzähleranlage haben, wenden Sie sich bitte in den nächsten sechs Wochen, spätestens jedoch bis zum 10. September 2023 an die Mitarbeiter der Wasserversorgung Pöttmes unter den folgenden Telefonnummern:
Telefonnummer: 08253 9998–650
Mobiltelefon: 0151 53810115
0151 53810116
oder E-Mail schreiben
Die Wasserversorgung Pöttmes wird dann die Wasserzähleranlagen in Ihrem Anwesen im betroffenen Versorgungsgebiet überprüfen. Hierzu werden die Wasserwarte der Wasserversorgung Pöttmes wie beim Wechsel des Wasserzählers dann direkt zu Ihnen kommen. Sofern Ihre Anlage nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht werden wir Sie schriftlich darüber informieren, dass ein entsprechender Wasserzählerbügel mit Absperrarmaturen nachgerüstet werden muss. Sie können dann einen Installateur Ihrer Wahl mit den erforderlichen Arbeiten beauftragen.
Die Kosten der ordnungsgemäßen Ausrüstung der Zähleranlagen hat der Anschlussnehmer zu tragen, da es sich bei den genannten Anlagen um einen Teil der privaten Trinkwasseranlage handelt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Stefan Wolf
Dipl.-Ing.(FH)