Aktuelles aus Markt Pöttmes: Markt Pöttmes

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Pöttmes
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler

Artikel vom 06.12.2022

Ortsteile Pöttmes, Immendorf und Schorn

Der Marktgemeinderat Pöttmes hat am 01.12.2022 die Beschaffung digitaler Wasserzähler beschlossen und damit eine zukunftsorientierte und wirtschaftliche Entscheidung getroffen. Diese neue Zählergeneration hat viele Vorteile. Der Aufwand bei Installation, Ablesung und Gebührenabrechnung ist für unsere Wasserkunden und auch für die Gemeinde deutlich geringer. Insbesondere aber können unerkannte Wasserverluste oder auch Verkeimungen schnell erkannt werden. Diese Faktoren sind für den sorgsamen und hygienischen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser sehr wichtig.

Ab 2024 stellt der Markt Pöttmes in drei Tranchen auf insgesamt ca. 1.500 digitale Wasserzähler um. Neben dem Markt Pöttmes hat auch ein großer Teil der Wasserversorger in unserer Region digitale Wasserzähler erfolgreich im Einsatz, u. a.: Wasserverband Lechraingruppe https://www.wasserverband-lechraingruppe.de bestehend aus Markt Aindling, Gemeinde Petersdorf, Gemeinde Todtenweis, Wasserzweckverband Hardhofgruppe https://www.wasserzweckverband-hardhofgruppe.de, Wasserzweckverband Magnusgruppe https://www.magnusgruppe.de, Stadt Aichach https://www.wasserwerk-aichach.de, Wasserzweckverband Adelburggruppe https://www.adelburggruppe.de, Stadt Friedberg https://www.friedberg.de/stadtwerke/wasserversorgung, Gemeinde Dasing, Gemeinde Obergriesbach, Gemeinde Affing https://www.affing.de, usw.

Genau, langlebig und wirtschaftlich

Bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserkunden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler mit Messpatrone eingebaut. Diese hatten eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Messpatronen turnusgemäß auszubauen und durch neue zu ersetzen. Der neue digitale Zähler misst mittels Ultraschallmesstechnik den Wasserverbrauch äußerst genau. Zudem ist er vor Kalk- und Mineralablagerungen geschützt. Aufgrund seiner innovativen und hochwertigen Bauweise kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Stichprobenverfahren auf bis zu 15 Jahre verlängert werden.

Durch die bis zu 2,5-fache Einsatzdauer werden Geräte- und Installationskosten gespart. Ein weiterer Vorteil sind die wesentlich geringeren Verwaltungskosten aufgrund der Funkauslesefunktion. Trotz höherer Beschaffungskosten ist der digitale Zähler bereits nach wenigen Jahren deutlich wirtschaftlicher als der mechanische. Dies kommt wiederum dem Kunden über den Wasserpreis zugute. Die digitalen Zähler verfügen über eine CE-Kennzeichnung und erfüllen alle relevanten, europäischen und nationalen Anforderungen, einschließlich Gesundheitsanforderungen bei elektromagnetischer Strahlung (26. BImSchV).

Übertragung der Zählerstände per Funk - einfach, strahlungsarm und Datenschutzkonform

  • Einfache und wirtschaftliche Verbrauchsdatenerfassung
    Bei digitalen Zählern werden die Zählerstände verschlüsselt per Funk übertragen. Durch dieses Verfahren, bei dem unsere Mitarbeiter der Wasserversorgung die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes auslösen und direkt in das Abrechnungssystem einspielen, spart die Gemeinde nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Sie als Wasserkunde müssen zukünftig nicht mehr ablesen und die Daten per Karte oder online an die Gemeinde übermitteln.
  • Strahlungsarm durch sehr geringe Sendeleistung
    Der Wasserzähler sendet in regelmäßigen Abständen für 0,01 Sekunden ein Signal mit einer Signalstärke von 10 mW. In der Summe beträgt die Sendezeit pro Tag 54 Sekunden bei sehr geringer Sendeleistung. Im Vergleich hierzu senden WLAN-Router mit ca. 100 mW, DECT-Telefone mit ca. 250 mW und Mobiltelefone mit ca. 1.000 mW. Im Gegensatz zu elektronischen Wasserzählern, die häufig im Keller oder in Hausanschlussräumen verbaut sind, werden diese Elektrogeräte meist in unmittelbarer Körpernähe betrieben. Die tatsächlich auf den Menschen einwirkende Feldstärke wird aber durch die Entfernung zum Sender und zusätzlich durch Wände oder Decken reduziert.

  • Sichere Datenübertragung für Verbrauch, Schadensermittlung und Hygiene
    Die Datenübertragung ist durch eine 128 Bit AES-Verschlüsselung gesichert. Der Wasserzähler selbst hat keine Funkempfangstechnik und ist somit nie von außen beeinflussbar. Nur der Wasserversorger hat Zugriff auf die Daten, da nur er durch ein PIN-TAN-Verfahren über den nötigen digitalen Schlüssel verfügt. Die Datensicherheit ist mit der Sicherheit einer Kreditkarte vergleichbar. Der elektronische Wasserzähler sendet folgende verschlüsselte Daten: Zählernummer; tagesaktueller Verbrauchsstand (kein Durchfluss); Verbrauchsstand des Vormonatsletzten; eventuelle Fehlermeldungen (Leckage, Rohrbruch, Rückwärts, Trocken oder Defekt); die durchschnittliche Temperatur des Wassers und der Umgebung des Vormonats; Einsatzzeit des Wasserzählers in Stunden. Diese Daten dienen einer schnellen und stichtagsgenauen Zählerablesung. Ebenso können dadurch jederzeit Wasserverluste (z. B. Dauerverbrauch durch defekte Toilettenspülung, Leckagen oder Rohrbrüche) ermittelt werden. Darüber hinaus können schnellstmöglich gesundheitsgefährdende Verkeimungen (z. B. durch Rückfluss in das Versorgungsnetz) festgestellt werden. Da nach 24 Stunden nur der Gesamt-Durchfluss aufgezeichnet wird, kann von außen kein Profil zur Ermittlung des Verbrauchsverhaltens des Kunden erstellt werden.

  • Wasserzählerbügel ist Bestandteil der Zähleranlage 
    Die Wasserzähleranlage besteht (in Fließrichtung des Wassers) aus einem Absperrventil ohne Entleerung, einem Wasserzählerbügel mit längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück, dem Wasserzähler, einem Absperrventil mit Entleerung (KFR-Ventil) und einem integrierten Rückflussverhinderer. Bitte überprüfen Sie Ihre Anlage vorab, damit ein reibungsloser Austausch stattfinden kann. Bei allen Anschlüssen, bei denen noch kein Zählerbügel an der Trinkwasserzähleranlage installiert ist, ist dieser nachzurüsten. Näheres regelt die aktuelle Fassung der DIN 1988-200 Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen". Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers. Durch den Zählerwechsel entfallen ansonsten keine weiteren Kosten auf den Abnehmer.

Rechtliche Aspekte

In der Gesetzgebung ist der Einsatz digitaler Wasserzähler, insbesondere auch der Umgang mit den erfassten Daten, umfassend geregelt, siehe:
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 4 Abs. l, Art. 5 Abs. l, Art. 21 Abs. l, Art. 32; https://dsgvo-gesetz.de; Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Art. 24 Abs. 4; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-24;Wasserabgabesatzung (WAS) des Marktes Pöttmes § 3, §19 Abs. l, § 19a, § 24 Abs. l, § 25 Abs. l; https://www.markt-poettmes.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen/ortsrecht

Auch die Rechtsprechung hat sich bereits mit der Thematik befasst. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.03.2022 (4 CS 21.2254) stehen dem Einbau und Betrieb fernauslesbarer Wasserzähler mit aktivierter Funkfunktion durch kommunale Wasserversorger weder datenschutzrechtliche Hindernisse noch Gründe des Gesundheitsschutzes entgegen, siehe:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-4459?hl=true

Falls Sie zum Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung gerne zur Verfügung:

Telefonnummer: 08253 9998-650
E-Mail schreiben