Kanalreinigung und optische Inspektion in den Ortsteilen Gundelsdorf, Grimolzhausen, Au und Schorn
Sehr geehrte Anwohner / Grundstückseigentümer,
Betreiber von Abwasseranlagen sind nach der Eigenüberwachungsverordnung von Bayern (EÜV, 1995) verpflichtet, ihr Kanalnetz und dazugehörige Bauwerke auf Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Dieser Verpflichtung kommt der Markt Pöttmes regelmäßig nach.
Aus diesem Grund finden dieses Jahr optische Inspektionen und Kanalreinigungen in den Ortsteilen Gundelsdorf, Grimolzhausen, Au und Schorn statt.
Im Vorgriff auf die Inspektion müssen die Kanäle einer Hochdruckreinigung unterzogen werden. Bei den Arbeiten kann es zu geringfügigen Behinderungen im Straßenbereich durch die Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge kommen. Die Firmen sind angehalten, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten.
Die Arbeiten zur Kanalreinigung / Inspektion der Hauptkanäle im Straßenraum sowie der Hausanschlusskanäle beginnen voraussichtlich in der KW 10/2026 und sollen bis zur KW 36/2026 abgeschlossen sein. Begonnen wird im Ortsteil Gundelsdorf, im Anschluss daran erfolgen die Arbeiten in den Ortsteilen Grimolzhausen, Au und Schorn.
Da der Arbeitsfortschritt stark witterungsabhängig ist, kann ein genauer Termin für die Untersuchung Ihres Kanalanschlusses leider nicht genannt werden.
Das Reinigen der Hausanschlusskanäle kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass sich Siphons im Haus entleeren und eine Geräuschentwicklung auftritt.
Wir bitten Sie, im Vorfeld die Rückstausicherungen und Entlüftung an Ihrer Hausentwässerungsanlage zu überprüfen, um etwaige Beeinträchtigungen ausschließen zu können.
Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten werden durch die Firma Dorr GmbH & Co. KG aus Kaufbeuren durchgeführt. Für die Reinigung der Hausanschlusskanäle und -schächte ist es nötig, Ihr Grundstück kurzzeitig zu betreten.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma Dorr GmbH & Co. KG den Zugang zu Ihrem Grundstück und zu den Revisionsschächten zu ermöglichen. Diese haben ein Betretungsrecht zu privaten Grundstücken laut der gemeindlichen Entwässerungssatzung EWS.
Zur Durchführung der Untersuchung ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Revisionsschacht sichtbar und zu öffnen ist. Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie zukünftig bei eventuellen Problemen an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage, zur Problembeseitigung Zugang zur Grund- und Anschlussleitung haben.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie bei der Untersuchung der Anschlussleitung persönlich anwesend sind.
Im Bedarfsfall verständigen Sie bitte auch Ihren Hauseigentümer.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Pöttmes, 30.01.2026
MARKT PÖTTMES
Mirko Ketz
Erster Bürgermeister







